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Freie beim MDR

Ausschluss durch die Hintertür

05.02.2021

Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verhindert werden soll.

„Hier wurde im letzten Moment quasi durch die Hintertür die vorher angedachte Regelung ins Gegenteil verkehrt“, so DJV-Vorsitzender Frank Überall. „Statt den arbeitnehmerähnlichen Freien beim MDR endlich eine effektive Mitbestimmung zu garantieren, sollen Sie weiterhin aus den Personalräten ausgeschlossen bleiben.“

Der bisherige Entwurf des Staatsvertrags für den MDR enthielt einen Verweis auf das Bundespersonalvertretungsgesetz. Wegen der anstehenden Novelle des Gesetzes hätte damit die betriebliche Mitbestimmung im MDR zukünftig auch für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter nach §12a TVG gegolten: Dann dürften sie wie die Festangestellten den Personalrat wählen und könnten in den Personalrat gewählt werden. So ist es beispielsweise beim Hessischen Rundfunk, beim ZDF oder beim WDR schon seit langem geregelt.

Kurz vor Schluss wurde der Entwurf jetzt geändert. Es wird darin nur noch auf eine Freienvertretung verwiesen. Eine solche ist aber weitgehend rechtlos. Insbesondere hat sie keinerlei gesetzlich verbriefte Beteiligungsrechte oder die Möglichkeit, Dienstvereinbarungen abzuschließen. „Im Ergebnis würde das bedeuten, dass rund 45 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR ohne effektive Vertretung arbeiten müssten. Damit wird eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zwischen festen und freien Mitarbeitern weiter zementiert“, so Überall.

Der Deutsche Journalisten-Verband spricht sich vehement für eine eindeutige Regelung in der Neufassung des MDR-Staatsvertrages aus, die den arbeitnehmerähnlichen Freien dieselben betrieblichen Mitbestimmungsrechte einräumt, wie ihren festangestellten Kolleginnen und Kollegen. Dass diese Mitbestimmungsrechte in letzter Minute per Staatsvertrag blockiert werden sollen, ist nicht zu rechtfertigen.

Mit der Bitte, die Änderung rückgängig zu machen, hat der DJV den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow, Michael Kretschmer und Reiner Haseloff einen Brief geschickt. Die medienpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen wurden gemeinsam von den DJV-Landesverbänden Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt angeschrieben.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Paul Eschenhagen

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Betriebsrat Freiberuflicher Journalismus Öffenlich-rechtlicher Rundfunk

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