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Tendenzschutz

Betriebsräte brauchen Zahlen

21.01.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundesgesetzgeber eine Präzisierung des Betriebsrätestärkungsgesetzes, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet.

Aus Sicht von Deutschlands größter Journalistenorganisation sollte der Tendenzschutz abgeschafft oder zumindest stark eingeschränkt werden, wenn es um die Bewältigung wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Medienunternehmen, etwa durch die Coronakrise, geht. Die Betriebsräte müssen derzeit ihr Votum zu Maßnahmen wie Kurzarbeit ohne Kenntnis der Wirtschaftsdaten abgeben, weil der Tendenzschutz den Geschäftsleitungen die Geheimhaltung der Zahlen ermöglicht. „Das ist für Betriebsräte wie Fahren ohne Licht in der Finsternis“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Arbeitnehmervertreter hätten ein hohes Maß an Verantwortung für ihre Kolleginnen und Kollegen. „Diese Verantwortung müssen sie auch angemessen wahrnehmen können.“

Als positiv an dem Referentenentwurf bewertet der DJV die Absicht, die Rechte von Betriebsräten gerade in kleinen Unternehmen zu stärken. „Das fängt beim Kündigungsschutz an und hört bei der rechtlichen Zulässigkeit von digitalen Sitzungen und Konferenzen noch nicht auf“, so der DJV-Vorsitzende. Hier bestehe noch Regelungsbedarf in einigen Details, aber die Richtung stimme.

Der DJV hat dem Ministerium seine Stellungnahme zum Referentenentwurf in diesen Tagen zukommen lassen. Das Papier ist auf den Digitalseiten des DJV zu finden: https://bit.ly/3qxgCzR

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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