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Süddeutsche Zeitung

DJV geht gerichtlich gegen KI-Klauseln vor

16.04.2025

Der Deutsche Journalisten-Verband und die dju in ver.di gehen gerichtlich gegen den Verlag der Süddeutschen Zeitung wegen der Verwendung bestimmter KI-Regelungen in Honorarbedingungen für Journalistinnen und Journalisten vor.

In diesen macht der Verlag die Zusammenarbeit mit den Medienschaffenden davon abhängig, dass sie ihm die Rechte an journalistischen Werken für KI-Training und -Anwendung übertragen sowie für die Anwendung eigener generativer KI seine Zustimmung einholen. Schließlich soll die SZ die erhaltenen Nutzungsrechte auch Dritten einräumen können, sodass diese die Werke insbesondere für KI-Trainingszwecke nutzen können, ohne dass Journalistinnen und Journalisten dafür extra vergütet werden. Verhandelt werden können diese Bedingungen in aller Regel nicht.

Diese Klauseln sind aus Sicht des DJV unzulässig. Sie verstoßen gegen Urheberpersönlichkeitsrechte der Betroffenen, da deren Werke ohne Mitspracherecht als Basis für KI-Training und die Generierung von künstlichen Inhalten verwendet werden sollen. Sie gefährden außerdem das Geschäftsmodell insbesondere freier Journalistinnen und Journalisten, die mit den Klauseln die Kontrolle über die Verwertung ihrer Werke verlieren. Rechte zur KI-Nutzung können nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart werden, sondern nur in individuell ausgehandelten Verträgen mit einer gesonderten Vergütung. Der DJV hat daher gemeinsam mit der dju Klage gegen die Süddeutsche Zeitung GmbH eingereicht.

„Urheberrechte sind keine Ramschware, die man in Zeiten generativer KI billig einkaufen und endlos verwerten darf“, so der DJV- Bundesvorsitzende Mika Beuster. Er weist darauf hin, dass Verlage faire Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden sollten, die die gesetzlichen Vorgaben für das Urhebervertragsrecht einhalten und das Urheberpersönlichkeitsrecht achten. „Die neuen SZ-Honorarbedingungen gehören definitiv nicht dazu.“

Bei Rückfragen: Gina Schad

djv@djv.de

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