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USA-Journalistenvisa

DJV rät zu schnellem Antrag

09.09.2025

Der Deutsche Journalisten-Verband rät Medienschaffenden, die für Recherchen oder Korrespondententätigkeiten in die USA reisen wollen, zu einem schnellen Antrag auf ein sogenanntes I-Visum.

Das Journalistenvisum ist erforderlich, um in den USA als Journalistin oder Journalist zu arbeiten. Es ist maximal fünf Jahre gültig, kann aber verlängert werden. Das amerikanische Heimatschutzministerium hat jedoch bereits Änderungen der Visabestimmungen angekündigt, die auf eine Gültigkeitsdauer von nur noch 240 Tagen abzielen. Wann die Änderungen in Kraft treten, ist noch nicht bekannt. „Für einen einzelnen Rechercheauftrag sind 240 Tage lang genug“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster, „für eine dauerhafte Korrespondententätigkeit in den USA aber auf keinen Fall.“ Netzwerke ließen sich in nur acht Monaten nicht aufbauen, Informanten nicht dauerhaft gewinnen. „So kann kein Auslandskorrespondent einen guten Job machen.“ Deshalb sei jetzt Eile geboten, das I-Visum nach den alten Bestimmungen zu beantragen.

Der DJV-Vorsitzende hält es für illusorisch, bei der Heimatschutzbehörde auf Einsicht in die Notwendigkeiten journalistischer Arbeit zu hoffen: „Die geplante Änderung dürfte ein weiterer Versuch der Trump-Administration sein, die als Feinde des Volkes diffamierten Medienschaffenden zu schikanieren.“ Wer in den USA als Journalist arbeiten wolle, brauche ein dickes Fell.

Bei Rückfragen: Hendrik Zörner

Email: djv@djv.de

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