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BND-Gesetz

Karlsruhe verhandelt im Januar

03.12.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband blickt mit Zuversicht auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zur Klage gegen das BND-Gesetz, die jetzt auf den 14. und 15. Januar anberaumt wurde.

Damit rückt ein Grundsatzurteil über die Befugnisse des Auslandsgeheimdienstes für dessen globale Massenüberwachung des Datenverkehrs im Internet in greifbare Nähe. Anlass für die Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde von mehreren im Ausland arbeitenden Investigativjournalisten, die durch ein Bündnis aus fünf Medienorganisationen, u.a. dem Deutschen Journalisten-Verband, und der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt werden. „Wir haben uns schon im Gesetzgebungsverfahren dagegen ausgesprochen, dass das BND-Gesetz keinen Schutz gegen die Überwachung von Journalisten und Informanten bieten soll,“ erinnert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Da der Deutsche Bundestag dem nicht gefolgt ist, muss nun Karlsruhe Recht sprechen.“Das BND-Gesetz bedeutet aus Sicht des DJV und der übrigen Kläger eine Aushöhlung des Quellenschutzes im Inland wie im Ausland. Wenn Geheimdienste jede Kommunikation speichern und auswerten können, verlieren Kontaktpersonen das Vertrauen in die Medien. Durch die Hintertür kann der BND damit auch das deutsche Redaktionsgeheimnis aushöhlen, wenn zum Beispiel bei internationalen Recherchen wie den Paradise-Papers nicht die deutschen Redaktionen, sondern ihre ausländischen Partnermedien ins Fadenkreuz geheimdienstlicher Aktivitäten geraten können. Überall: „Das Bundesverfassungsgericht kann der Internationalisierung medienfeindlicher Tätigkeiten des BND einen Riegel vorschieben.“ Mit zwei Verhandlungstagen lasse sich das Gericht außergewöhnlich viel Zeit, um das Für und Wider abzuwägen. „Wir sind gespannt auf das Verfahren und den Ausgang.“Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

International

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