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Altersversorgung

Keine Verbesserung für Journalisten

11.11.2019

Der Deutsche Journalisten-Verband weist die Einigung im Koalitionsausschuss zu Krankenkassenbeiträgen auf die betriebliche Altersversorgung als unzureichend zurück.

Die Regierungskoalition hatte sich zuvor darauf verständigt, bei Betriebsrenten einen monatlichen Freibetrag von 155,75 Euro einzuführen, der abgabenfrei bleiben soll. „Das ist weniger als ein Tropfen auf den heißen Stein“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Der niedrige Freibetrag nütze Journalistinnen und Journalisten nicht, die beim Eintritt in den Ruhestand einmalige Kapitalleistungen aus der vom Arbeitgeber mitfinanzierten betrieblichen Altersversorgung erhalten. Ihnen werden nach der geltenden Rechtslage von ihrer Kapitalleistung Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen, die fünfstellige Beträge ausmachen können. „Da sind 155 Euro ein Witz“, so der DJV-Vorsitzende. Er verweist darauf, dass die Arbeitnehmerbeiträge zur Lebensversicherung aus bereits versteuertem Einkommen geleistet werden.Überall: „Es bleibt bei unserer Forderung: Dass viele Journalisten Tausende Euro an die gesetzliche Krankenkasse ohne zusätzliche Leistungen abdrücken sollen, muss vom Gesetzgeber schnellstens beendet werden.“ Die Chance dazu bestehe, wenn sich der Bundestag mit dem Thema demnächst beschäftige.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Krankenversicherung Soziale Sicherung

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