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Arbeitszeiterfassung

Medienarbeitgeber in der Pflicht

13.09.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Medienarbeitgeber dazu auf, das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeit zügig umzusetzen.

Das Gericht hatte entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeit von Arbeitnehmern zu erfassen. „Das ist eine glasklare Aussage des höchsten deutschen Arbeitsgerichts“, sagt der stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Mika Beuster.

Der DJV fordert bereits seit Langem die Medienarbeitgeber dazu auf, die tarifvertraglich vereinbarten Arbeitszeiten der Journalistinnen und Journalisten zu beachten. Beuster: „Ich kenne keinen Lokaljournalisten, der nicht über die im Tarifvertrag vorgesehene Arbeitszeit hinaus arbeitet. Überstunden werden dem Verlag häufig geschenkt. Damit muss jetzt Schluss sein.“ Das BAG-Urteil habe aus Sicht des DJV die notwendige rechtliche Klarheit gebracht.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Arbeitsrecht Pressemitteilung ö-r Rundfunk privater Rundfunk Tageszeitungen Urteile

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