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Bevölkerungsschutz

Pressefreiheit nicht ausklammern

17.11.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Deutschen Bundestag auf, das dritte Bevölkerungsschutzgesetz vor der zweiten und dritten Lesung am morgigen Mittwoch zu überarbeiten.

In seiner jetzigen Fassung gibt der Gesetzesentwurf der Koalitionsfraktionen dem Bundesgesundheitsminister mit einer Generalklausel freie Hand, die Grundrechte einzuschränken, sofern der Bundestag vorher eine epidemiologische Notlage festgestellt hat. Eine Abwägung der grundrechtlich betroffenen Interessen lässt der Entwurf ebenso vermissen wie die Definition des zu erreichenden Ziels.

Zu den möglichen Grundrechtseinschränkungen gehören unter anderem Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen. Ausnahmen für Journalistinnen und Journalisten sind nicht vorgesehen. „Es muss unabhängig von der Zahl der Corona-Neuinfektionen weiterhin möglich sein, dass Journalisten ihren Beruf ausüben können“, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Die Erfahrungen mit dem ersten Lockdown hätten gezeigt, dass das Interesse der Menschen an journalistisch recherchierten Fakten mit der Zahl der Coronafälle deutlich zunehme. „Und gerade dann soll es die Möglichkeit geben, Ausgangssperren zu verhängen, die uns an Interviews und O-Tönen vor Ort hindern? Das ist doch absurd“, urteilt Überall.

Der DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass namhafte Rechtsexperten im Anhörungsverfahren zum Bevölkerungsschutzgesetz erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel geäußert hätten: „Es ist Aufgabe des Gesetzgebers und nicht des Bundesgesundheitsministers, je nach epidemiologischer Lage die unterschiedlichen Interessen abzuwägen und zeitlich befristet Maßnahmen zu ergreifen.“ Die Grundrechte wie die Pressefreiheit dürften nicht beiseite geschoben werden. Hier gelte es deutlich nachzubessern.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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