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Öffentlich-Rechtliche

Ruhegelder überzogen

26.10.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf, in Dienstverträgen mit Führungskräften ab sofort keine überzogenen Ruhegelder mehr vorzusehen.

Die deutsche Journalistengewerkschaft reagiert damit auf Recherchen des Norddeutschen Rundfunks zu den Versorgungsansprüchen von hochrangigen Mitarbeitenden in den Anstalten. Danach sind bei einigen Sendern lebenslange Ruhegelder üblich, bei anderen ARD-Anstalten hingegen gar keine. „Dass eine Führungskraft womöglich jahrzehntelang noch Geld bekommt, bis der Ruhestand erreicht wird, ist nicht vermittelbar und überzogen“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Der Bayerische Rundfunk und der WDR zum Beispiel zeigten, „dass es auch ohne geht“. Die beiden Anstalten haben sich ebenso wie SWR, MDR, Radio Bremen, Saarländischer Rundfunk und Deutschlandradio in Neuverträgen von Ruhegeldern verabschiedet.

Der DJV-Vorsitzende stellt in dem Zusammenhang klar, dass Journalistinnen und Journalisten im öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin Anspruch auf eine angemessene Altersversorgung haben müssten. „Angemessen müssen auch die Tariferhöhungen sein, die unseren Kolleginnen und Kollegen bislang von den Sendern verweigert werden. Kein Wunder, dass den Beschäftigten die Ruhegeldregelungen bitter aufstoßen.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Öffenlich-rechtlicher Rundfunk Soziale Sicherung

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