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Telemedien

Rundfunkfreiheit verletzt?

15.06.2018

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Einigung der Ministerpräsidenten über einen neuen Rundfunkstaatsvertrag die Rundfunkfreiheit berührt.

Der Beschluss, der in Abgrenzung zu den Portalen der Verlage die Inhalte der Telemedien von ARD und ZDF neu regelt, schreibt die Einrichtung einer Schlichtungsstelle vor. Sie soll die Anwendung der Vorschriften des Staatsvertrags zur so genannten Presseähnlichkeit überwachen und von den Sendern und den Spitzenverbänden der Presse eingerichtet werden. „Das heißt im Klartext: Die Ministerpräsidenten bestimmen, dass Externe über die Inhalte von Portalen wie Tagesschau.de oder Heute.de entscheiden“, fasst DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall zusammen. „Damit würde die Programmfreiheit der Sender in Frage gestellt.“ Die Vorschrift beachte die langjährige Spruchpraxis des Bundesverfassungsgerichts nicht. Überall: „Eine verfassungsrechtlich bedenkliche Schlichtungsstelle sollte erst gar nicht eingerichtet werden.“Für kritikwürdig hält der DJV-Vorsitzende auch die Protokollerklärung der Länderchefs zum Rundfunkstaatsvertrag. Darin werden die Sender vor dem Hintergrund der veränderten Mediathekennutzung aufgefordert, faire Konditionen für die Film- und Medienproduktionswirtschaft zu schaffen. Im Beschluss heißt es, die Vertragsbedingungen sollten, „soweit dies mit den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist“, verbessert werden. „Die Urheber werden mit keinem Wort erwähnt“, kritisiert der DJV-Vorsitzende. „Vor allem aber lässt die Betonung von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ahnen, dass die für die Sender tätigen Kreativen den Ministerpräsidenten nicht so wichtig sind wie das Sparen von ein paar Cent. Bessere Konditionen sind auf dieser Grundlage, wenn überhaupt, nur in jahrelangen Verhandlungen mit den Intendanten durchzusetzen.“ In dieser Form sollten die Landesparlamente weder dem Kompromiss zur Presseähnlichkeit noch der Protokollnotiz im Staatsvertrag zustimmen. Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:Hendrik ZörnerBei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13

Öffenlich-rechtlicher Rundfunk

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