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Gerichtsbeschlüsse

Schluss mit der Geheimniskrämerei

21.02.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Deutschen Bundestag zu einer Reform des Strafrechtsparagrafen 353d Nr. 3 auf, der die Veröffentlichung von Gerichtsdokumenten vor der Erörterung im Gerichtssaal unter Strafe stellt.

Der DJV reagiert damit auf die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Journalisten Arne Semsrott, der im Portal „Frag den Staat“ Gerichtsbeschlüsse veröffentlicht hatte, die die Durchsuchungen und Telefonüberwachungen bei der Letzten Generation betrafen. Zum Teil hatte Semsrott die Dokumente geschwärzt, was die Staatsanwaltschaft nicht von ihrer Anklage abhielt. „Der Paragraf 353 schränkt die Pressefreiheit ein“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Es muss Journalistinnen und Journalisten erlaubt sein, in ihrer Berichterstattung über wichtige Verfahren Gerichtsdokumente zu veröffentlichen, so lange sie die Privatsphäre Betroffener respektieren.“ Die Öffentlichkeit habe ein Recht zu erfahren, was in der Anklageschrift steht. Klar sei dabei, dass durch journalistische Berichterstattung der Verlauf eines Gerichtsverfahrens nicht beeinträchtigt werden dürfe.

Der DJV-Vorsitzende weist darauf hin, dass hier der Gesetzgeber am Zug sei: „Wenn im vorliegenden Fall die Klage abgewiesen wird, wäre das ein Erfolg für ,Frag den Staat‘, aber nicht ausreichend für alle Journalisten. Deshalb muss der Bundestag aktiv werden.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de


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