Daniel Günther
Schock über Zensurforderung
ERGÄNZUNG VOM 20.01.26: Unsere Pressemitteilung vom 12. Januar war nicht geglückt. Wir haben den Fehler gemacht, zu versuchen, ein komplexes Thema zuzuspitzen. Das ist nicht wirklich gelungen, was wir bedauern. Die Klarstellung von Daniel Günther am 12. Januar gegenüber den Kieler Nachrichten haben wir am 13. Januar öffentlich begrüßt und halten diese im Zuge der gesamten Debatte für wichtig und schlüssig.
Der Deutsche Journalisten-Verband ist schockiert über die Forderung von Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) nach Zensurmaßnahmen gegen kritische Nachrichtenportale.
Günther hatte in der Fernsehsendung Markus Lanz populistische Nachrichtenportale und gewisse Akteure innerhalb der sozialen Netze als „Gegner und Feinde der Demokratie“, gegen die man sich politisch und gesellschaftlich wehren müsse, bezeichnet. Auf die Nachfrage von Lanz, ob er damit auch Regulierung, Zensur oder Verbot meine, antwortete er klar mit dem Wort: „Ja“. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster sieht darin einen gravierenden Widerspruch zum Grundgesetz, in dem es heißt: „Eine Zensur findet nicht statt.“ Eine Amtsperson, die ein Ministerpräsident sei, dürfe sich nicht über die Verfassung hinwegsetzen: „Wenn sich Daniel Günther über Nius und andere ärgert, darf die Antwort nicht Zensur oder gar Verbot heißen“, so Beuster. Für Streitfragen zur journalistischen Qualität sei der Deutsche Presserat zuständig und nicht der Staat.
Handlungsbedarf sieht der DJV-Vorsitzende hingegen in der Verbreitung von Desinformation, Hass und Drohungen in sozialen Netzwerken: „Hier gibt es eindeutig zu wenig Staat statt zu viel.“ Betroffene, darunter auch immer wieder Journalistinnen und Journalisten, seien Hetzkampagnen schutzlos ausgeliefert. „Strafanzeigen verlaufen oft im Sande. Hier besteht für den Staat Nachholbedarf – und sei es nur schon durch mehr qualifiziertes Personal in der Justiz.“
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner