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Hinweisgeber

Schutzgesetz nützt zu wenig

10.05.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband hält den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum Hinweisgeberschutzgesetz für unzureichend.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags sollten deshalb dem Gesetzentwurf in seiner vorliegenden Fassung die Zustimmung verweigern. Deutschlands Journalistengewerkschaft kritisiert insbesondere, dass Unternehmen Meldestellen für anonyme Hinweise nur noch einrichten sollen und nicht mehr müssen, wie es in der vom Bundesrat abgelehnten Gesetzesfassung geheißen hatte. Auch die Absenkung der Strafzahlungen, die Unternehmen bei Verstößen gegen die Bestimmungen zahlen müssen, auf höchstens 50.000 Euro ist kritikwürdig. Und schließlich enthält der Kompromiss kein Schmerzensgeld für Whistleblower, die in ihrem beruflichen Umfeld Opfer von Mobbing werden.

„Das Hinweisgeberschutzgesetz in seiner verwässerten Fassung beendet nicht die Kriminalisierung der Menschen, die Missstände aufdecken wollen“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Es bleibt weit hinter der EU-Richtlinie zum Whistleblowerschutz zurück.“ Journalistinnen und Journalisten seien darauf angewiesen, brisante Informationen aus dem Inneren von Unternehmen und Institutionen zu erhalten. Überall: „Tippgeber werden es sich dreimal überlegen, den Kontakt zu Medien zu suchen, wenn das Gesetz ihnen so wenig Schutz bietet.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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