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EuGH-Urteil zur Datenspeicherung

Sieg für Informantenschutz

20.09.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung einen Sieg für die Pressefreiheit und den Informantenschutz.

Das Gericht hat am Morgen die anlasslose Vorratsdatenspeicherung als einen schwerwiegenden Eingriff in die europäischen Grundrechte gewertet. Elektronische Daten dürften nur im Falle einer Bedrohung der nationalen Sicherheit gespeichert und ausgewertet werden. Kapitalverbrechen gehören laut EuGH nicht dazu. „Das ist ein glasklares Votum der europäischen Richter für die Pressefreiheit“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Er hoffe, dass damit Gedankenspiele innerhalb der Regierungskoalition über eine Neuauflage der Datenspeicherung ein Ende finden. Die Schäden für den Schutz journalistischer Tippgeber und damit für investigative Recherchen insgesamt wären auf Dauer unermesslich, wenn die Sammelwut des Staates nicht gestoppt worden wäre. „Der deutsche Gesetzgeber sollte aus dem Urteil die einzig richtige Konsequenz ziehen und das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ersatzlos streichen“, so der DJV-Vorsitzende.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Europa

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