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Medienaufsicht

Staatsferne erhalten

02.04.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht den Grundsatz der Staatsferne der Medienaufsicht bei zwei aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung in Gefahr.

Die Regierung arbeitet derzeit an einer Reform des Jugendschutzgesetzes und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes. Die Ideen hinter diesen Reformen sind eine wirkungsvolle Durchsetzung des Kinder- und Jugendmedienschutzes und ein verbesserter Schutz vor Hassreden im Internet. „Vor dem Hintergrund wachsender Hasskriminalität im Netz bestreiten wir die Notwendigkeit für den Gesetzgeber nicht, härter gegen die Täter vorzugehen“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.Allerdings sehen beide Gesetzesentwürfe vor, dass zukünftig Bundesbehörden die Einhaltung dieser Gesetze beaufsichtigen sollen. Damit würden weisungsabhängige Behörden mit der Medienaufsicht betraut. Beim Jugendschutz soll eine neu geschaffene, der Weisung des Bundesfamilienministeriums unterliegende Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz zuständige Aufsichtsbehörde werden. Beim NetzDG ist es das Bundesamt für Justiz, das dem Bundesjustizministerium untersteht. Überall: „Das widerspricht dem Gebot der Staatsferne der Medienaufsicht, das sich zwingend aus der Verfassung ergibt.“ Zudem missachteten die beiden Entwürfe die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern. „Medienrecht ist Landes- und nicht Bundesrecht“, sagt der DJV-Vorsitzende.Der DJV fordert deshalb die Bundesregierung auf, die Gesetzesentwürfe unter Beachtung der Staatsferne der Medienaufsicht zu überarbeiten.Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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