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Herkunftsnennung

Verantwortung bei Redaktionen

07.10.2025

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Redaktionen von Print-, Rundfunk- und Onlinemedien auf, weiterhin verantwortungsvoll mit der Herkunftsnennung von Tatverdächtigen umzugehen.

Unabhängig von den Gepflogenheiten örtlicher Polizeibehörden gilt aus Sicht des DJV weiterhin der Pressekodex, der für die journalistische Berichterstattung über Straftaten festlegt: „In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täterinnen und Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ Aktueller Anlass ist die Anweisung des bayerischen Innenministeriums an die Polizeidienststellen im Freistaat, grundsätzlich die Nationalität von Tatverdächtigen und Opfern „aktiv“ zu nennen. „Was auch immer Bayerns Innenminister damit bezweckt, entbindet uns Journalistinnen und Journalisten nicht vom Pressekodex als medienethischem Kompass“, erklärt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Der Vorsitzende des Bayerischen Journalisten-Verbands Harald Stocker fügt hinzu: „Wir bedauern, dass die Pressestellen der Bayerischen Polizei nun per Anordnung gezwungen sind, im Widerspruch zum Pressekodex zu handeln.“

DJV-Vorsitzender Beuster weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass Polizeiberichte nicht mehr als Hilfsmittel der journalistischen Recherche seien: „Copy and paste verbietet sich“, so Beuster. Es sei befremdlich, dass die Herkunftsnennung vor dem Hintergrund rassistischer Übergriffe überhaupt auf die politische Agenda komme.

Bei Rückfragen: Hendrik Zörner

Email: djv@djv.de

Landesverband Bayern Medienethik Qualität im Journalismus

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