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Leistungsschutzrecht

Verlage zur Durchsetzung aufgefordert

22.11.2022

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungsverleger zur Durchsetzung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage auf.

Deutschlands größte Journalistenorganisation weist darauf hin, dass anderthalb Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes an die Urheberinnen und Urheber noch kein einziger Cent geflossen ist. Der Suchmaschinenriese Google dürfe es nicht bei Lippenbekenntnissen zur Bedeutung des Journalismus belassen, sondern müsse endlich auch dafür bezahlen, fordert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Es ist unglaublich, erst treibt der Verlegerverband BDZV die Regierung Merkel über Jahre vor sich her, damit das Leistungsschutzrecht Gesetz wird, und dann macht er seiner Verwertungsgesellschaft nicht den nötigen Druck, mit Google handelseinig zu werden.“ Wenn die Verleger nicht auf die ihnen zustehenden Zusatzeinnahmen angewiesen seien, „wir Journalisten sind es. Deshalb mein Appell: Einigt euch“, so Überall.

Der DJV-Vorsitzende erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass der Gesetzgeber den Urhebern einen angemessenen Anteil am Aufkommen aus dem Leistungsschutzrecht zugestanden habe: „Das gilt auch dann, wenn einzelne Verlage Individualverträge mit Google abgeschlossen haben.“ Überall fordert Transparenz: „Es geht nicht an, dass sich die Vertragspartner über die Konditionen in Schweigen hüllen.“ Generell gelte, dass Einzelverträge nur die zweitbeste Lösung seien. „Der BDZV ist aufgerufen, seine Marktmacht gegenüber Google in Stellung zu bringen.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

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