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dpa

Warnung an Freie vor Knebelvertrag

31.03.2021

Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Dieser Vertrag berücksichtigt den im Urhebervertragsgesetz enthaltenen Anspruch auf eine angemessene Vergütung nicht. Außerdem wird die Honorierung der Freien durch die neuen Regeln zu deren Nachteil verändert. Wer bislang fotografisch für die dpa tätig war, erhielt für diese Tätigkeit nicht nur eine Pauschale, deren Höhe nach der Dauer des Einsatzes gestaffelt war. Wenn anlässlich des Fotoauftrags auch Videos produziert wurden, die an Fernsehsender verkauft werden konnten, erhielten die Freien zusätzlich eine Beteiligung an den Verkaufserlösen der Videos. Diese Erlöse, die im Einzelfall mehrere hundert Euro pro Video betragen konnten, werden nach dem neuen Vertrag praktisch gestrichen. Ein  System von „Punkten“ für Sondernutzungen führt zu erheblich geringeren Vergütungen der Freien.

DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall fordert daher die freien Mitarbeiter der dpa dazu auf, die neuen Honorarbestimmungen nicht durch ihre Unterschrift anzuerkennen: „Der neue Vertrag berücksichtigt gesetzlich verbriefte Ansprüche nicht. Damit sollte sich kein Bildjournalist abspeisen lassen.“ Es sei unverständlich, dass Deutschlands größte Nachrichtenagentur auf Kosten der Freien ihr Renommee aufs Spiel setze.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Freiberuflicher Journalismus Nachrichtenagenturen Vergütung

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