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Reformstaatsvertrag

Staatsferne muss bleiben

22.08.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, dass die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch künftig in vollem Umfang gewährleistet bleiben muss.

Das ist aus Sicht von Deutschlands größter Journalistengewerkschaft nicht gewährleistet, wenn ein sogenannter Medienrat eingesetzt wird, in den die Landesregierungen mehrere Mitglieder entsenden können.

Der DJV reagiert damit auf den Bericht der FAZ vom heutigen Donnerstag über den unveröffentlichten Entwurf des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Zuvor hatte sich der Fachausschuss Rundfunk des DJV ausführlich mit den erwähnten Reformpunkten beschäftigt.

Die Forderung, dass die öffentlich-rechtlichen Medien den Blick verstärkt auf Sportarten und Sportereignisse richten sollen, die kaum kommerzieller Vermarktung unterliegen, geht aus Sicht des DJV grundsätzlich in Ordnung. Das darf jedoch nicht dazu führen, dass in ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig deutlich weniger über sportliche Großereignisse berichtet werden darf, denn dies würde sich negativ auf die Akzeptanz des Rundfunkbeitrags auswirken. „Bei den gerade zu Ende gegangenen Olympischen Spielen wie auch bei der Fußball-EM haben ARD und ZDF eindrucksvoll die gesellschaftlich verbindende Funktion von Spitzensport-Ereignissen als ,Lagerfeuer‘ dokumentiert, um das sich Millionen Menschen ohne zusätzliche Kosten versammeln können – anders als bei kommerziellen Streaming- und Pay-TV-Anbietern“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster.

Der DJV-Vorsitzende fordert, „Journalistinnen und Journalisten rechtzeitig und umfassend an der Diskussion über den Reformstaatsvertrag zu beteiligen“. Wenn das Reformpapier im Herbst verabschiedet werden solle, „wird es dafür höchste Zeit“.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Öffenlich-rechtlicher Rundfunk Pressefreiheit

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