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Reformstaatsvertrag

Wo bleibt die Beteiligung?

19.09.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Rundfunkkommission auf, Interessenverbände wie auch die Öffentlichkeit in die Beratung des Reformstaatsvertrags für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einzubeziehen.

Obwohl die Regierungschefs der Länder Ende Oktober den Staatsvertragsentwurf auf ihrer Jahreskonferenz beschließen wollen, wurden Mitarbeitende, Verbände und das Publikum bislang nicht einbezogen. Nach Einschätzungen von Medieninsidern wird die Reform die wohl umfassendsten Veränderungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks seit seiner Gründung mit sich bringen. Neben erfreulichen Innovationen wie der verstärkten Interaktion der Sender mit ihren jeweiligen Zielgruppen sind aber auch folgenreiche Einschnitte geplant. So soll die Anzahl der Radioprogramme massiv verringert werden. Auch bei den Spartensendern und diversen Webangeboten sind Kürzungen geplant. „Eine so umfassende Reform darf nicht übers Knie gebrochen werden“, mahnt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Vor allem darf sie nicht ohne eine umfassende Beteiligung derjenigen stattfinden, die sie betrifft. Das sind die Beschäftigten der Sender, das Publikum, aber auch Verbände wie der Deutsche Journalisten-Verband.“ Die Einbeziehung der Betroffenen sei entscheidend für Akzeptanz und Gelingen einer Reform.

Der DJV-Vorsitzende warnt in dem Zusammenhang davor, in den Reformstaatsvertrag politische Positionen einzubringen, die vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand hätten: „Staatsferne, Rundfunkfreiheit und zukunftsorientierte Finanzierung sind und bleiben Grundbestandteile des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Beuster.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Öffenlich-rechtlicher Rundfunk

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