Bildjournalisten
Bundesregierung kündigt neue Hilfen für Selbständige an
Konkret sind folgende Maßnahmen geplant:
Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. Das Volumen des Programms wird auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt.
Die Überbrückungshilfe wird für die Monate Juni bis August gewährt. Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie Hotel-und Gaststättengewerbe, Caterer, Kneipen, Clubs und Bars, als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs, Einrichtungen der Behindertenhilfe, Reisebüros, Profisportvereinen der unteren Ligen, Schaustellern, Unternehmen der Veranstaltungslogistik sowie Unternehmen im Bereich um Messeveranstaltungen angemessen Rechnung zu tragen ist.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, deren Umsätze Corona-bedingt in April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern. Bei Unternehmen, die nach April 2019 gegründet worden sind, sind die Monate November und Dezember 2019 heranzuziehen.
Erstattet werden bis zu 50 % der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang von mindestens 50 % gegenüber Vorjahresmonat. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 % können bis zu 80 % der fixen Betriebskosten erstattet werden.
Der maximale Erstattungsbetrag beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten soll der Erstattungsbetrag 9.000 Euro, bei Unternehmen bis 10 Beschäftigten 15.000 Euro nur in begründeten Ausnahmefällen übersteigen.
Geltend gemachte Umsatzrückgänge und fixe Betriebskosten sind durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer in geeigneter Weise zu prüfen und zu bestätigen. Überzahlungen sind zu erstatten.
Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31.8.2020 und die Auszahlungsfristen am 30.11.2020. Der Bund 25 Milliarden Euro rechnet hier mit Ausgaben von bis zu 25 Milliarden Euro.
Verlängerung der Corona-Grundsicherung
Der vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) wird über die bisherige Geltungsdauer hinaus bis zum 30. September 2020 verlängert.
Steuerliche Erleichterungen
Senkung des Mehrwertsteuersatzes befristet vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020
Es wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
Verlustrücktrag für 2019
Der steuerliche Verlustrücktrag wird -gesetzlich -für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Es wird ein Mechanismus eingeführt, wie dieser Rücktrag unmittelbar finanzwirksam schon in der Steuererklärung 2019 nutzbar gemacht werden kann, z.B. über die Bildung einer steuerlichen Corona-Rücklage. Das schafft schon heute die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten. Die Auflösung der Rücklage erfolgt spätestens bis zum Ende des Jahres 2022.
Degressive Abschreibung für Abnutzung mit Faktor 2,5
Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
Weitere Zuschüsse und Hilfen Die Bundesregierung kündigte auch weitere Hilfen an, von denen auch Selbständige profitieren können, etwa einen Kinderzuschuss in Höhe von einmalig 300 Euro oder Zuschüsse für Elektromobilität.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Lesen Sie auch den Kommentar zum neuen Soforthilfe-Programm: Der kreative Mittelstand fällt aus den Hilfsprogrammen
(Update 5. Juni 2020)
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Downloadgebühren nach wie vor bei Springer AG einfordern
Der DJV rät Bildjournalisten weiterhin, nicht auf Downloadgebühren zu verzichten
Willst du sehen, wo es passiert ist?
Wenn Multimedia-Redaktionen ihre Leser mit in die Geschichte nehmen.
Des Art-Direktors Liebling
Von welchem Magazin können sich andere Redaktionen noch etwas abgucken? Der journalist hat sechs Art-Direktoren nach ihren Lieblingsheften gefragt.
Was der neue Art-Direktor mit dem Spiegel vorhat
Im Oktober fängt Uwe C. Beyer offiziell als neuer Art-Direktor beim Spiegel an – und er hat einiges vor.
Wie steht es eigentlich um die Schlichtung in Sachen Vergütungsregeln?
Faire Vergütungen für Bilder, war da eigentlich etwas? Ein Gesetz, jahrelange Verhandlungen, am Ende die Weigerung der Verleger, - und jetzt?
Wieso zahlt eine Redaktion Ihnen etwas für die App-Nutzung, Herr Bischoff?
Peter Bischoff ist unter Bildjournalisten kein Unbekannter. Streitlustig und fotografisch immer unterwegs. Wir fragten ihn, wie er den Beruf noch aushält, was für die Berufsgruppe getan werden kann und wie er es schaffte, für die...
Bildjournalisten - aktuelle Umfrage zu den Honoraren
Der DJV benötigt für seine Verhandlungsführung in Sachen angemessene Honorare Informationen von Bildjournalisten.
Bilder des Monats
Karola Wille steht seit November als Intendantin an der Spitze des Mitteldeutsche Rundfunks (MDR). Die Bilder zum journalist-Interview hat Jan Zappner gemacht.
Einsatzkräfte der Feuerwehr werden für freie Bildjournalisten zur unliebsamen Konkurrenz
Der Bayerische Journalisten-Verband macht Druck: Feuerwehren sollen Brände löschen statt sich gegenseitig abzufotografieren