Fotografen haben Namen 2021

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: Serbske Nowiny, Main-Post und Straubinger Tagblatt
Die "Serbske Nowiny" (Sorbische Zeitung), die "Main-Post" und das "Straubinger Tagblatt" haben bei der Aktion "Fotografen haben Namen" am besten abgeschnitten. So lautet das Ergebnis der stichprobenartigen Untersuchung eines Teils deutscher Tageszeitungen durch Teams von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten sowie Mitarbeitenden des Deutschen Journalisten-Verbandes.
Bei den genannten Tageszeitungen wird besonders sorgfältig mit der Angabe der Namen von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten verfahren. Die Namen der Urheber/innen finden sich dort im Regelfall auch bei kleinsten "Daumennagel-Fotos". Bei vielen anderen Zeitungen scheint das Prinzip zu herrschen, dass kleine Fotos keinen Namensvermerk bekommen.
Besonders sticht heraus, dass die kleine Redaktion der sorbischen Zeitung besonders vorbildlichen Umgang mit dem Namensrecht umgeht, während große Tageszeitungen sich hier zum Teil nur wenig kümmern.
Die Aktion beansprucht freilich keine Repräsentativität und auch keine Wissenschaftlichkeit, da die Zahl der bundesweit erscheinenden Tageszeitungen sehr groß ist und das Team der Prüfer demgegenüber zu klein ausfällt. Hinzu können gewisse Unschärfen bei den Prozentzahlen durch Fehler bei der Auszählung oder unterschiedliche Bewertung von Einzelfällen, die durch das Prüfraster nicht abgedeckt sind, entstehen.
Im Einzelfall mögen die Kriterien der Prüfung auch als sehr streng erscheinen. So wurden beispielsweise auch bei der diesjährigen Auswertung auch "Sammelvermerke" unterhalb einer Reihe bzw. Zusammenstellung mehrerer Bilder als fehlerhaft gewertet, wenn nicht zu erkennen war, welches Bild von welcher Person fotografiert wurde. Aus Sicht der Prüfer/innen ist jedoch eine eindeutige Zuordnung des Namens zum Bild erforderlich. Deswegen schnitt gerade die "BILD-Zeitung" erneut schlecht ab. Sie nennt zwar häufig Namen, aber eben oft in Sammelvermerken, aus denen nicht klar wird, welches Bild die/der konkrete Fotograf/in aufgenommen hat.
Auch die Bewertung bei Fotos von TV-Ankündigungen mag als übertrieben streng erscheinen. Doch machen die Fotograf/inn/en bei Filmproduktionen darauf aufmerksam, dass ihre Namen regelmäßig von den TV-Firmen zur Verfügung gestellt werden. Einige wenige Zeitungen schaffen es daher selbst im TV-Teil, die Namen anzubringen. Dennoch ist die Frage, ob die Berücksichtigung dieser Fehler nicht zu einer gewissen Verzerrung der Auswertung führen kann, wenn die Namensnennung im Nachrichtenteil vielleicht sehr gut ist. Es bleibt wiederum die Frage, warum die Fotograf/inn/en von Filmproduktionen anders behandelt werden sollten als die von Nachrichtenbildern.
Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.
Bei den Zeitungen, die ganz oben stehen, ist die besondere Sorgfalt im Umgang mit Namensrechten als bemerkenswert einzustufen. Dagegen finden sich in anderen Zeitungen eine ganze Reihe von Negativbeispielen. So werden Fotografen der Agenturen dpa, reuters oder von Imago sehr oft nicht genannt, selbst wenn es sich um spektakuläre Fotos handelt. Manche Zeitung verzichtet bei manchen Bildern sogar auf Nennung der Agentur. Andere verhalten sich widersprüchlich: Während sie Namen von professionellen Fotojournalisten durchweg nicht nennen, werden die Namen bei solchen Fotos genannt, die aus Billig- oder Kostenlosdatenbanken im Internet bezogen wurden. Manchmal wird einfach mit der Bezeichnung "Stringer" operiert, was aber kein Name ist, sondern die englische Bezeichnung für "Freie", also z.B. "Stringer/AFP".
Die Auswertung beansprucht keinen wissenschaftlichen Rang, da sie durch engagierte Berufstätige im „Nebengeschäft“ erfolgt ist und es in den unabhängig voneinander tätigen Auswertungsteams durchaus zu Bewertungsdifferenzen kommen kann. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genannten Prozentwerte in jedem Fall den generellen „Trend“ der Zeitung wiedergeben. Zeitungen, die gleichwohl der Auffassung sind, dass die Messwerte für ihr Medium massiv falsch sind, können sich jederzeit mit dem DJV-Referat Bildjournalisten in Verbindung setzen, um eine Überprüfung der Werte zu erreichen. Gleiches gilt, wenn eine Zeitung nicht Teil der Auswertung war und auf die aus ihrer Sicht bemerkenswerte Praxis in ihrem Blatt aufmerksam machen möchte, hier kann die Ausgabe vom 23. April nachträglich eingereicht werden.
Die ausführliche Auswertung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einer ausführlichen Liste mit den Prozentzahlen. Stichtag für die Auswertung war der 23. April 2021. Auf Grund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Personen konnte auch nur ein Teil der deutschen Tageszeitungen ausgewertet werden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
Zumindest Fotojournalisten nennen Namen ihrer Fotografen - Foto-Aktion auf dem DJV-Verbandstag in Würzburg
Fotografen haben Namen 2021: Die Details
Zeitungstitel | Prozentsatz richtige Nennungen |
Serbske Nowiny | 96% |
Main-Post | 87% |
Straubinger Tagblatt | 80% |
Badische Neueste Nachrichten Karlsruhe | 78% |
Weser Kurier | 78% |
Main Echo | 78% |
Landshuter Zeitung | 76% |
Stuttgarter Zeitung | 75% |
Pfälzischer Merkur | 74% |
Pforzheimer Zeitung | 73% |
Südwest Presse | 73% |
Hessische Niedersächsische Allgemeine | 73% |
Nürnberger Zeitung | 71% |
Saarbrücker Zeitung | 71% |
Freie Presse Chemnitz | 70% |
Nordkurier (Neubrandenburg) | 68% |
Fränkische Landeszeitung | 68% |
Neues Deutschland | 68% |
Oldenburgische Volkszeitung | 68% |
Stuttgarter Nachrichten | 67% |
Mittelbayerische Zeitung | 66% |
Donaukurier | 66% |
Nürnberger Nachrichten | 66% |
Dresdner Neueste Nachrichten | 65% |
Badische Zeitung | 65% |
Delmenhorster Kreisblatt | 65% |
Zollern-Alb-Kurier Balingen | 64% |
taz | 63% |
Nordwest-Zeitung | 63% |
Neue Presse Hannover | 63% |
taz Nord | 62% |
Nürtinger Zeitung | 60% |
Leipziger Volkszeitung | 60% |
Hannoversche Allgemeine Zeitung | 59% |
Passauer Neue Presse | 58% |
Ostsee-Zeitung (Rostock) | 58% |
Schweriner Volkszeitung | 58% |
Ostthüringer Zeitung | 58% |
Freies Wort (Ilm-Kreis) | 58% |
Münchner Merkur | 58% |
Neue Presse Coburg | 58% |
Hildesheimer Allgemeine Zeitung | 57% |
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung | 57% |
Norddeutsche Neueste Nachrichten (Rostock) | 57% |
Thüringer Allgemeine (Erfurt) | 57% |
Flensburger Tageblatt | 56% |
Cellesche Zeitung | 56% |
Frankenpost | 55% |
Der Neue Tag Weiden | 55% |
Sächsische Zeitung | 55% |
Fränkischer Tag | 55% |
Süddeutsche Zeitung | 55% |
Norddeutsche Rundschau | 53% |
Märkische Allgemeine | 53% |
Nordbayerischer Kurier | 53% |
Pinneberger Tageblatt | 52% |
Thüringer Landeszeitung (Erfurt) | 52% |
Braunschweiger Zeitung | 51% |
Holsteinischer Courir | 51% |
Hersfelder Zeitung | 51% |
Die Welt | 50% |
Peiner Allgemeine Zeitung | 49% |
Lübecker Nachrichten | 49% |
Märkische Oderzeitung | 49% |
Elmshorner Nachrichten | 48% |
Schwarzwälder Bote | 48% |
junge Welt | 47% |
BILD Saarland | 47% |
Bergedorfer Zeitung | 46% |
Allgäuer Zeitung | 46% |
Rheinische Post | 46% |
Hamburger Abendblatt | 44% |
Nordsee Zeitung | 44% |
Oberbayerisches Volksblatt | 43% |
BILD (Frankfurt) | 43% |
Kölner Stadt-Anzeiger | 43% |
Evangelische Zeitung für Schleswig-Holstein | 42% |
Rhein-Sieg-Anzeiger | 42% |
Schaumburger Nachrichten | 41% |
Main-Spitze | 41% |
Hamburger Morgenpost | 40% |
Ostfriesen-Zeitung | 39% |
Die Rheinpfalz | 39% |
Kieler Nachrichten | 38% |
Berliner Zeitung | 38% |
General Anzeiger Bonn | 38% |
Augsburger Allgemeine | 37% |
Frankfurter Rundschau | 36% |
Berliner Morgenpost | 36% |
Darmstädter Echo | 35% |
Heilbronner Stimme | 35% |
Schwäbische Post Aalen | 34% |
Frankfurter Neue Presse | 34% |
Rhein-Neckar-Zeitung Heidelberg | 34% |
Allgemeine Zeitung (Mainz-Hessen) | 33% |
Hanauer Anzeiger | 33% |
Gießener Allgemeine | 33% |
Mannheimer Morgen | 33% |
Lauterbacher Anzeiger | 32% |
Dithmarsche Landeszeitung | 32% |
Wiesbadener Kurier | 32% |
Alfelder Allgemene | 32% |
Südkurier Konstanz | 31% |
Rüsselsheimer Echo | 30% |
Berliner Kurier | 30% |
Bonner Rundschau | 30% |
BILD (Köln) | 29% |
TZ | 29% |
Wetterauer Zeitung | 29% |
Morgenpost Dresden | 27% |
Tagesspiegel | 26% |
BILD (München) | 26% |
Wetzlarer Neue Zeitung | 26% |
BILD (Nürnberg) | 25% |
Handelsblatt | 24% |
BILD am Sonntag und der Norden | 22% |
BILD (Leipzig) | 22% |
Fehmarnsches Tageblatt | 22% |
Heiligenhafener Post | 20% |
Fuldaer Zeitung | 19% |
B.Z. | 19% |
FAZ | 19% |
BILD (Dresden) | 18% |
Rhein-Zeitung | 17% |
BILD (Bremen) | 15% |
Abendzeitung | 13% |
Express, Köln | 8% |
BILD (Berlin/Brandenburg) | 8% |
Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung
Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:
§ 13 Anerkennung der Urheberschaft
Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.
Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.
Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.
Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.
Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.
Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.
Anmerkung zur Systematik der Umfrage
Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt. Dabei wurden die Zeitungen ausgewählt, die am 23. April 2021 erschienen waren.
Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der nächsten Aktion im Jahr 2022 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden.