Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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FAQ - Häufig gestellte Fragen

Anfang: Was soll ich zuerst tun?

Fordern Sie zunächst nur eine Beitrags- und Leistungsanalyse über unser Angebotsanforderungsformular an. Warten Sie dann unsere Analyse ab. In der Zwischenzeit können Sie Kontakt zu Ihren Heilbehandlern aufnehmen, um sich ggf. Befundberichte anzufordern oder um Einsicht in Ihre Krankenakte zu nehmen (weitere Hinweise siehe unten).
Prüfen Sie, ob Sie die Vorlagen aus Fragebogencenter nutzen können, um uns Zusatzhinweise zu bestehenden Vorerkankungen, Hobby's oder auch zum Beruf geben können. Diese reichen Sie aber erst zusammen mit den Anträgen- bzw. Gesundheitserklärungen ein, die wir Ihnen zusammen mit der Beitrags- und Leistungsanalyse zusenden. Weitere Hinweise zu unserer Vorgehensweise finden Sie auch hier.

Anbieter: Welche Anbieter nehmen am Beitrags- und Leistungsvergleich teil?

Wir schliessen keine Anbieter von unseren Vergleichen aus. Daher tauchen in unseren Analysen auch Anbieter auf, die nicht mit Versicherungsmaklerunternehmen zusammenarbeiten. Wir wollen so sicherstellen, dass Sie sich einen optimalen Marktüberblick verschaffen können. Vor allem wollen wir eines: Ihnen transparent darlegen, wie wir zu unseren Empfehlungen kommen.

Anbieter: In einem Vergleich, der in einer Zeitschrift veröffentlicht wurde, war die A-Gesellschaft sehr günstig. Warum ist die in meinem Fall so teuer?

Testvergleiche in Zeitschriften sind gut und wichtig. Bei diesem Medium ist allerdings zu beachten, dass nur Musterfälle abgebildet werden können. Die Versicherer bilden teils bis zu 36.000 verschiedene Berufsgruppen, einige auch weit weniger. Diese Berufe werden dann einzelnen Berufsgruppen zugeordnet (meist 1-4 oder A-D, teils auch noch mehr). Die Zuordnung der einzelnen Berufe zu den einzelnen Berufsgruppen ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Das Medium Zeitschrift kann schon alleine aus Platzgründen individuelle Berechnung nicht bieten. Ein individueller Beitrags- und Leistungsvergleich kann daher nur mit Hilfe hoch spezialisierter Softwaresysteme durchgeführt werden. Dieses wird in unserem Hause daher auch gemacht.

Altvertrag: Ich habe schon einen Vertrag. Der hat aber keine guten Bedingungen. Was soll ich tun?

Kündigen Sie unter keinen Umständen Ihren bisherigen Vertrag bevor nicht sichergestellt ist, dass Sie einen Besseren in der Tasche haben. Wir sollten mit Hilfe unserer Risikovoranfragen prüfen, ob der Schutz unter Beitrags- und Leistungsgesichtspunkten optimiert werden kann. Erst wenn dies gesichert ist und Sie die Police bzw. Annahmebestätigung eines verbesserten Vertrages vorliegen haben, kann über eine Beitragsfreistellung bzw. Kündigung des Altvertrages nachgedacht werden.

Altvertrag: Ich habe einen Vertrag. Dort sind aber bestimmte Risiken vom Schutz ausgeschlossen. Lohnt es sich da überhaupt, Risikovoranfragen zu stellen?

Ja, hierfür eignen sich unsere Voranfragen. Sie können dann erkennen, ob es verbesserten Schutz bei einem anderen Anbieter gibt. Bei Ihrem bisherigen Versicherungsunternehmen sollten Sie nachfragen, ob eine Meldung an die Wagnisdatei vorgenommen wurde.

Beitrag: Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist nicht gerade billig. Eigentlich kann ich mir diese gar nicht leisten. Was soll ich tun?

Sich zu verschulden, um den BU-Schutz bezahlen zu können, ist keine gute Idee. Stellen Sie Ihre Versicherungsverträge auf den Prüfstand. Stellen Sie eine Prioritätenliste auf und setzen die richtigen Schwerpunkte. Wir helfen Ihnen hierbei gerne. Oft sind große Einsparpotentiale vorhanden. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist eigentlich ein Muss für jeden Erwerbstätigen. Zunächst geben wir bei unseren Auswertungen unter anderem vor, dass nur Versicherungsunternehmen berücksichtigt werden, die bei der Gestaltung der Antragsfragen und bei den Versicherungsbedingungen mit der Höchstnote von "5 Sternen" bewertet wurden, da wir so optimalen Schutz sicherstellen. Sofern der Schutz Ihnen hier zu teuer ist, können wir es auch gerne auf einem niedrigeren Level versuchen. Nur sollten wir damit nicht beginnen. Zunächst sollte unserer Meinung nach versucht werden, den Vertrag so optimal zu gestalten wie es nur geht. Wenn dann ein entsprechender geeigneter Vorschlag auf dem Tisch liegt, kann immer noch überlegt werden, wie die genauen Vertragsmodalitäten gestaltet werden, um den Schutz auch für Sie bezahlbar zu machen. Als Parameter böte es sich an, zu prüfen, ob man beispielsweise vom Komfortschutz auf einen Basisschutz ausweicht, die Laufzeit verkürzt oder aber bei der gewünschten Rentenhöhe Abstriche macht. Die Nachteile sollten dann aber immer in die Entscheidungsfindung mit einfliessen.

Beratung: Können Sie mich auch persönlich bei mir zu Hause beraten? Haben Sie auch einen Vertreter vor Ort?

Nein, ist aber aus unserer Erfahrung auch nicht notwendig.
Sofern Sie unser Angebotsanforderungsformular ausgefüllt haben, senden wir Ihnen eine Beitrags- und Leistungsanalyse zu. Außerdem erhalten Sie die Antragsformulare von meist 3 Anbietern. Hier können Sie sich im ersten Schritt ganz auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen konzentrieren und dabei können wir (und auch ein Vertreter) Ihnen kaum behilflich sein. Hier empfiehlt es sich Ärzte, Krankenversicherung zu befragen (siehe unten) und selbst ein wenig nachzudenken. Adhoc werden nur die wenigsten wissen, was so alles an Erkrankungen/Arztbesuchen in den letzten 5-10 Jahren vorhanden war. Wenn Sie Fragen zur Auslegung einer Frage haben, können Sie uns natürlich gerne anrufen. Wir werden Ihnen den Sachverhalt dann auch gerne erklären. Die Praxis hat gezeigt, dass sich dieses Problem meist sehr schnell lösen läßt. Die versicherungstechnischen Details tragen wir- anhand unserer Analysen- gerne für Sie nach.

Datenschutz: Wie stellen Sie sicher, dass meine Risikovoranfragen nicht in der Wagnisdatei (HIS-Datei) gespeichert werde?

Wir treffen drei Vorkehrungen:

  1. Keine Unterschrift auf Anträgen. Nur so würden Sie einer Datenspeicherung und -weitergabe zustimmen.
  2. Keine Adressdaten: Nur mit vollständigen Adressdaten könnte ein Unternehmen Sie speichern.
  3. Anschreiben: Wenn die Anbieter von uns eine Voranfrage erhalten, verbieten wir diesen explizit in unserem Anschreiben eine Datenspeicherung und/oder eine Datenweitergabe vorzunehmen.

Das Verfahren hat sich bisher absolut bewährt.

Dauer: Wie lange dauert es, bis ich einen Vertrag in der Tasche habe?

Unterschiedlich. Sind Sie kerngesund, waren nie beim Arzt, gehen keinem gefährlichem Hobby nach und üben keinen gefährlichen Beruf aus, dann geht es ganz schnell. Ansonsten hängt es vor allem von der Aussagefähigkeit der von Ihnen eingereichten Unterlagen ab. Je genauer diese sind, desto schneller geht es in der Regel. Sind diese nur sehr vage, werden die Anbieter vermutlich Nachfragen stellen. Hinzu kommen aber auch völlig unterschiedliche Bearbeitungsdauern bei den einzelnen Unternehmen. Mal haben wir einen Antwort innerhalb eines Tages. Manchmal müssen wir auch zig Mal nachtelefonieren. Ein weiteres Kritereium ist natürlich, wie die ersten Ergebnisse ausfallen. Sind Sie (und wir) von einem Vorschlag der ersten drei Anbieter überzeugt, geht es natürlich auch recht schnell. Fallen diese Ergebnisse nicht zu Ihrer und unserer Zufriedenheit aus oder wollen wir noch mehr Sicherheit in die Entscheidungsfindung bekommen, werden wir es bei weiteren Anbietern probieren. Dann verzögert sich die Sache. Pauschal sollte man mit einer Dauer von 4-6 Wochen rechnen. Bedenken Sie bitte: Es handelt sich vermutlich um eine der wenigen Lebensentscheidungen die Sie trefffen. Da ist höchste Sorgfalt geboten. Letzlich kann es aber auch passieren, dass kein Schutz möglich ist oder aber kein Vorschlag vorliegt, der akzeptabel ist.

Geld-Zurück-Garantie: Mein Vertreter hat mir einen Vertrag angeboten, bei dem ich die gezahlten Beiträge bei Ablauf zurückbekomme. Ist so etwas empfehlenswert?

Zaubern kann leider kein Anbieter und zu verschenken gibt es auch nichts. Das was Sie zurückbekommen, zahlen Sie eigentlich im Vorwege zuviel. Sie binden so zusätzliches Kapital in einem langlaufenden Prozess. Da ist es aus unserer Sicht ratsamer, das "gesparte" Geld selbst anzulegen. Dabei kann ggf. noch zusätzlich eine staatliche Förderung in Anspruch genommen werden und Sie bleiben auch hinreichend flexibel.

Gesundheitsfragen: Ich bin mir nicht ganz sicher, an was ich in den letzten 5-10 Jahren gelitten habe. Wer kann mir helfen?

Wir empfehlen Ihnen, Kontakt mit Ihren Heilbehandlern (Ärzten, Heilpraktikern, Therapeuten) aufzunehmen. Fragen Sie nach, was in ihren Akten steht. Noch besser ist es, wenn Sie sich einen entsprechenden Auszug aus Ihrer Krankenakte geben lassen. Sie haben ein entsprechendes Einsichtsrecht (vgl. hier).
Gesetzlich Krankenversicherte sollten bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, was dort gespeichert wurde. Ein Auskunftsrecht besteht gem. § 305 des 5. Sozialgesetzbuches zumindest für die im abgelaufenen Geschäftsjahr in Anspruch genommenen Leistungen. Ihre Krankenkasse holt sich dann auch Daten von der kassenärztlichen Vereinigung. Einige Kassen geben auch Auskunft über länger zurückliegende Zeiträume. ggf. hilft hier ein freundliches Bitten weiter. Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie in Ihren Abrechnungen nachsehen und diese zusammenstellen. Sie können auch probieren, bei Ihrem privaten Anbieter eine entsprechende Auskunft zu bekommen.

Gesundheitsfragen: Mein Arzt will mir nicht mitteilen, was in meiner Akte vermerkt ist. Er meint, die Versicherung würde ihn ja anschreiben. Dann würde er es denen mitteilen. Was soll ich tun?

Sie sollten Ihren Arzt eindringlich darauf hinweisen, dass wir genau diesen Weg nicht gehen wollen. Dann müssten wir Ihre Daten gegenüber dem Anbieter offen legen und einen normalen Antrag stellen. Für einen Arzt sollte es auch keinen Unterschied ausmachen, ob er nun Ihnen die Auskünfte gibt oder einem Anbieter. Wenn er sich weiterhin weigert, sollten Sie ihn darauf hinweisen, dass Sie Ihnen ein Einsichtsrecht rechtlich zusteht. Entsprechende Infos zu diesem Thema finden Sie hier.

Gesundheitsfragen: Welche Zeiträume werden von den Anbietern abgefragt?

Völlig unterschiedlich. Gut ist, wenn nur die letzten 5 Jahre im ambulanten und stationären Bereich abgefragt werden. Einige Anbieter fragen aber auch die letzten 10 Jahre ab. Andere wiederum 10 Jahre im ambulanten Bereich. Manchmal werden auch für den Rücken, psychische Erkrankungen oder aber bei der Frage nach dem Konsum von Drogen etc. andere Zeiträume abgefragt. Nach dem zum 1.1.2008 in Kraft getretenen neuem Versicherungsvertragsgesetz (VVG, hier § 19) müssen Sie die Fragen so beantworten, wie Sie Ihnen gestellt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist auch der Grund, warum wir mit Originalantragsfragen der Anbieter arbeiten. Nur so können Sie auf die jeweiligen Fragestellungen genau antworten.

Gesundheitsfragen: Muss ich wirklich jeden Arztbesuch angeben?

Wir möchten hier den ehemaligen BGH-Richter und ehem. Versicherungsombudsmann, Prof. Wolfgang Römer zitieren: "Der VN trägt das Risiko, wenn er meint, selbst beurteilen zu können, was gefahrerheblich ist und was nicht. Bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit geht dieses Risiko gegen Null. In allen anderen Fällen tut er gut daran, die im Formular gestellten Fragen genau und wahrheitsgemäß zu beantworten." (Quelle: Römer, 16.03.2001, GeneralCologne Re, 12. Seminar Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, RA Müller-Frank in "Aktuelle Rechtssprechung zur Berufsunfähigkeits (Zusatz-) Versicherung", Heft 11, 6. Auflage, Verlag VVW-Karlsruhe, S. 239).
Sie können routinemäßige Vorsorgeuntersuchungen oder grippale Infekte zusammenfassen, sofern es keine Befunde gibt, keine Krankheitsfolgen vorhanden sind und alles vollständig ausgeheilt ist.

Gesundheitsfragen: Was passiert eigentlich, wenn ich unverschuldet die Gesundheitsfragen falsch beantworte?

Zunächst einmal ist zu klären, wann eine unverschuldete Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Dazu folgendes Fallbeispiel:
Angabe im Antrag: Brille, links -3 Dioptrin, rechts minus 3,5 Dioptrin. Der Augenarzt hatte dem Versicherungsnehmer aber nicht mitgeteilt, dass er eine Honhautverkümmung hat und eine beidseitig äquatoriale degenerative Netzhautablöung vorliegt. Hier läge eine unverschuldete Anzeigepflichtverletzung vor. Es würden die Rechtsfolgen des § 19 VVG greifen. Wichtig ist daher, vor Vertragsabschluß darauf zu achten, dass der Anbieter auf die Anwendung des § 19 bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung verzichtet. Dieser Punkt ist in unseren Analysen selbstverständlich ein ratingrelevantes Kriterium.

Private Krankenversicherung: Ich spiele mit dem Gedanken, eine private Krankenversicherung abzuschliessen. Bieten Sie auch hier Voranfragen an?

Ja, machen wir natürlich. Allerdings: Der Wechsel in eine private Krankenversicherung oder der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung ist oftmals -wie auch der Abschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung- eine der wenigen Lebensentscheidungen, die getroffen werden. Eine umfassende Beratung ist von Nöten. Bitte kontaktieren Sie uns. Wir beraten Sie umfassend. Basisinfos zur Krankenvoll- und Zusatzversicherung können Sie hier downloaden.

Schadeneintritt: Helfen Sie mir auch im Schadenfall?

Das müssen wir sogar, wenn Sie den Vertrag über uns abgeschlossen haben. Auch hier können Sie auf unser Know-How zurückgreifen.

Versicherungsmakler - Versicherungsvertreter: Gibt es da einen Unterschied?

Nicht nur einen. Der Unterschied ist gravierend. Versicherungsvertreter (Auschliesslichkeitsagent, aber auch der Mehrfachagent) werden der Sphäre des Versicherungsunternehmens zugeordnet. Das heisst: Er hat die Interessen des Unternehmens zu vertreten, auch wenn er auf selbständiger Basis für dieses oder diese tätig ist. Er ist an die Weisungen des Unternehmens gebunden und hat deren Zielvorgaben (z.B. ein bestimmter Umsatz) zu erreichen.
Ein Versicherungsmakler muss nicht, wie ein Immobilienmakler zwischen den Parteien vermitteln, sondern er ist nach der Rechtsprechung des BGH "treuhänderischer Sachwalter" des Kunden. Er hat dessen Interessen zu vertreten. Nicht mehr und nicht weniger. So auch unser eigener Anspruch. Den Status eines Vermittlers (gebundener Vertreter, Versicherungsmakler oder Versicherungsberater) können Sie hier online abfragen.

Verpflichtung: Gehe ich mit der Voranfrage irgendwelche Verpflichtungen ein?

Einfache Antwort: nein.

Zahlungsweise: Welche Zahlungsweise empfehlen Sie?

Bei unseren Beitragsvergleichen und Empfehlungen legen wir immer eine jährliche Zahlweise zu Grunde. Der Beitrag mag dann zunächst hoch erscheinen. Allerdings: Bei unterjährlicher Zahlweise erheben die allermeisten Versicherungsunternehmen sogenannte Ratenzahlungszuschäge. Bei 1/2-jährlicher Zahlweise meist 3%, bei 1/4-jährlicher oftmals 4-5% und bei monatlicher Zahlweise sind zwischen 5 und 8%. Das hört sich noch recht harmlos an. Allerdings: Aufgrund der vorschüssigen Zahlungsweise nehmen Sie eigentlich ein Dispo beim Anbieter auf. Der Effektivzins bewegt sich dann im zweistelligen Bereich.

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