Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Forderungen des DJV angesichts der Corona-Krise

Wir fordern die Auftraggeber in der Medienwirtschaft dazu auf, soziale Verantwortung für die Freien zu beweisen. Dazu gehört es, Freie weiter einzusetzen oder ihnen die Heim-/Telearbeit zu ermöglichen. Freien, die in der Weiterbildung, für Trainings oder Coaching eingesetzt werden, sollte die Möglichkeit angeboten werden, das online mit Webinartechnik durchführen zu können. Wenn alle diese Möglichkeiten nicht bestehen, sollten Auftraggeber zu ihren vertraglichen Verpflichtungen stehen und den Freien ihre Honorare bzw. den Honorarausfall leisten.

Wir fordern Auftraggeber in der Medienwirtschaft dazu auf, erkrankten Freien ihre Honorare im vereinbarten bzw. bisher üblichen Umfang für mindestens sechs Wochen ab dem ersten Krankheitstag zu zahlen. Auf einen ärztlichen Nachweis sollte für die erste Woche der Krankheit verzichtet werden. Die Fortzahlung sollte auch für solche Freien gelten, die aus Gründen der Prävention der Arbeit fernbleiben, ohne unter Quarantäne zu stehen. Das sollte unabhängig davon gelten, ob die Präventionsmaßnahme vom Auftraggeber selbst, von Dritten oder den Freien selbst beschlossen wurde.

Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, ein Rettungspaket für die Selbständigen und unständig Beschäftigten zu schnüren. Dazu bieten sich verschiedene Maßnahmen an:

  • Ansprüche aus Zahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz sollten auch für Personen gelten, die mittelbar von Maßnahmen des Infektionsschutzes getroffen sind und unabhängig davon, ob diese Maßnahmen auf behördlichen Anordnungen beruhen. Alle Personen, deren Geschäftsbetrieb bzw. unständiger Beschäftigungseinsatz durch Absagen von Veranstaltungen, Sperrungen von Regionen oder andere infektionsschutzbedingte Maßnahmen betroffen sind, sollten in Analogie zum Infektionsschutzgesetz oder Änderungen dieses Gesetzes einen Anspruch auf Leistungen erhalten.
  • Krankengeld sollte auch an Personen gezahlt werden, die aus präventiven Gründen die Arbeit nicht ausüben können, unabhängig davon, auf wessen Entscheidung die Präventionsmaßnahme beruht.
  • Der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte endlich allen Selbständigen eröffnet werden. Auf Vorversicherungszeiten sollte verzichtet werden. Das System der freiwilligen Arbeitslosenversicherung sollte auch mehr als zweimalige Arbeitslosmeldungen ermöglichen.
  • Die Voraussetzungen für sozialrechtliche Ansprüche auf Zuschüsse zur selbständigen Tätigkeit („Aufstockungsleistungen“) auf Grundlage von Arbeitslosengeld II sollten für die voraussichtliche Dauer der Problematik, mindestens aber für zwei Jahre, erleichtert werden. Insbesondere sollte vorhandenes Vermögen, das den Umständen nach der Alters- oder Krisenvorsorge dient, nicht angerechnet werden.
  • Mit einer neuen, weitgehend bedingungslosen Sonderabschreibung in Höhe von 40 Prozent könnten Selbständige steuerlich deutlich entlastet werden.
  • Mit einer Steuerstundung bis zum Ende des Jahres 2020 könnten Selbständige von Vorauszahlungspflichten entlastet werden, deren Grundlage ohnehin für viele entfallen sein dürfte.
  • Selbständige sollten die Möglichkeit erhalten, kurzfristig Rückzahlungen auf bereits geleistete Steuervorauszahlungen zu erhalten.
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