Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Fotografen haben Namen 2020

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: junge welt, Saarbrücker Zeitung und Badische Neueste Nachrichten

Die "junge welt", die "Saarbrücker Zeitung" und die "Badische Neueste Nachrichten" haben bei der Aktion "Fotografen haben Namen" am besten abgeschnitten. So lautet das Ergebnis der stichprobenartigen Untersuchung eines Teils deutscher Tageszeitungen durch Teams von Fotojournalisten und Mitarbeitern des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Bei den genannten Tageszeitungen wird besonders sorgfältig mit der Angabe der Namen von Fotojournalistinnen und Fotojournalisten verfahren. Die Namen der Urheber/innen finden sich dort im Regelfall auch bei kleinsten "Daumennagel-Fotos". Bei vielen anderen Zeitungen scheint das Prinzip zu herrschen, dass kleine Fotos keinen Namensvermerk bekommen.

Die Aktion beansprucht freilich keine Repräsentativität und auch keine Wissenschaftlichkeit, da die Zahl der bundesweit erscheinenden Tageszeitungen sehr groß ist und das Team der Prüfer demgegenüber zu klein ausfällt. Hinzu können gewisse Unschärfen bei den Prozentzahlen durch Fehler bei der Auszählung oder unterschiedliche Bewertung von Einzelfällen, die durch das Prüfraster nicht abgedeckt sind, entstehen.

Im Einzelfall mögen die Kriterien der Prüfung auch als sehr streng erscheinen. So wurden beispielsweise bei der diesjährigen Auswertung auch "Sammelvermerke" unterhalb einer Reihe bzw. Zusammenstellung mehrerer Bilder als fehlerhaft gewertet, wenn nicht zu erkennen war, welches Bild von welcher Person fotografiert wurde. Aus Sicht der Prüfer/innen ist jedoch eine eindeutige Zuordnung des Namens zum Bild erforderlich. Deswegen schnitt gerade die "BILD-Zeitung" erneut schlecht ab. Sie nennt zwar häufig Namen, aber eben oft in Sammelvermerken, aus denen nicht klar wird, welches Bild die/der konkrete Fotograf/in aufgenommen hat.

Auch die Bewertung bei Fotos von TV-Ankündigungen mag als übertrieben streng erscheinen. Doch machen die Fotograf/inn/en bei Filmproduktionen darauf aufmerksam, dass ihre Namen regelmäßig von den TV-Firmen zur Verfügung gestellt werden. Einige wenige Zeitungen schaffen es daher selbst im TV-Teil, die Namen anzubringen. Dennoch ist die Frage, ob die Berücksichtigung dieser Fehler nicht zu einer gewissen Verzerrung der Auswertung führen kann, wenn die Namensnennung im Nachrichtenteil vielleicht sehr gut ist. Es bleibt wiederum die Frage, warum die Fotograf/inn/en von Filmproduktionen anders behandelt werden sollten als die von Nachrichtenbildern.

Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.

Bei den Zeitungen, die ganz oben stehen, ist die besondere Sorgfalt im Umgang mit Namensrechten als bemerkenswert einzustufen. Dagegen finden sich in anderen Zeitungen eine ganze Reihe von Negativbeispielen. So werden Fotografen der Agenturen dpa, reuters oder von Imago sehr oft nicht genannt, selbst wenn es sich um spektakuläre Fotos handelt. Manche Zeitung verzichtet bei manchen Bildern sogar auf Nennung der Agentur. Andere verhalten sich widersprüchlich: Während sie Namen von professionellen Fotojournalisten durchweg nicht nennen, werden die Namen bei solchen Fotos genannt, die aus Billig- oder Kostenlosdatenbanken im Internet bezogen wurden. Manchmal wird einfach mit der Bezeichnung "Stringer" operiert, was aber kein Name ist, sondern die englische Bezeichnung für "Freie", also z.B. "Stringer/AFP".

Die Auswertung beansprucht keinen wissenschaftlichen Rang, da sie durch engagierte Berufstätige im „Nebengeschäft“ erfolgt ist und es in den unabhängig voneinander tätigen Auswertungsteams durchaus zu Bewertungsdifferenzen kommen kann. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genannten Prozentwerte in jedem Fall den generellen „Trend“ der Zeitung wiedergeben. Zeitungen, die gleichwohl der Auffassung sind, dass die Messwerte für ihr Medium massiv falsch sind, können sich jederzeit mit dem DJV-Referat Bildjournalisten in Verbindung setzen, um eine Überprüfung der Werte zu erreichen. Gleiches gilt, wenn eine Zeitung nicht Teil der Auswertung war und auf die aus ihrer Sicht bemerkenswerte Praxis in ihrem Blatt aufmerksam machen möchte, hier kann die Ausgabe vom 18. September nachträglich eingereicht werden.

Die ausführliche Auswertung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einer ausführlichen Liste mit den Prozentzahlen. Stichtag für die Auswertung war der 18. September 2020 und für Bayern bereits der 6. Mai 2020. Auf Grund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Personen konnte auch nur ein Teil der deutschen Tageszeitungen ausgewertet werden.
 

Michael Hirschler, hir@djv.de

Zumindest Fotojournalisten nennen Namen ihrer Fotografen - Foto-Aktion auf dem DJV-Verbandstag in Würzburg

Fotografen haben Namen 2020: Die Details

Zeitungstitel Prozentsatz richtige Nennungen
   
junge Welt 88%
Saarbrücker Zeitung 82%
Badische Neueste Nachrichten 78%
Pforzheimer Zeitung 77%
Nordkurier (Neubrandenburg) 77%
Fränkische Landeszeitung* 76%
Freie Presse Chemnitz 76%
Pfälzischer Merkur 75%
taz (Nord, "Hamburg Buch") 75%
Nürnberger Zeitung* 75%
Eßlinger Zeitung 74%
taz 74%
Straubinger Tagblatt* 73%
taz (Bremen) 71%
Nürnberger Nachrichten* 71%
Donaukurier* 70%
Nürtinger Zeitung 70%
Allgäuer Zeitung* 69%
Reutlinger General-Anzeiger 68%
Backnanger Kreiszeitung 67%
Oldenburgische Volkszeitung 67%
Südwest Presse Ulm 67%
Weser Kurier (Bremen) 67%
Stuttgarter Zeitung 67%
Main Post* 66%
Main Echo* 66%
Schwäbisches Tagblatt 66%
Oberhessische Presse 66%
Passauer Neue Presse* 65%
Nordwest-Zeitung Oldenburg 64%
Süddeutsche Zeitung 63%
Waiblinger Kreiszeitung 63%
neues deutschland 63%
Bergedorfer Zeitung 61%
Serbske Nowiny 61%
Stuttgarter Nachrichten 61%
Stuttgarter Zeitung 75 60%
Märkische Oderzeitung 60%
Die Welt 60%
Northeimer Neueste Nachrichten 59%
Leipziger Volkszeitung 58%
Neue Osnabrücker Zeitung 58%
Mittelbayerische Zeitung* 58%
Frankfurter Rundschau 58%
Märkische Allgemeine 57%
Nordsee Zeitung 57%
Hamburger Abendblatt 56%
Lübecker Nachrichten 56%
Zollern-Alb-Kurier 56%
Der Teckbote Kirchheim 54%
Ostthüringer Zeitung (Gera) 54%
Hamburger Morgenpost 53%
Norddeutsche Neueste Nachrichten (Rostock) 53%
Thüringer Landeszeitung (Weimar) 53%
Nordbayerischer Kurier* 53%
BILD (Köln) 53%
Die Oberbadische Lörrach 52%
Göttinger Tageblatt 52%
Hildesheimer Allgemeine Zeitung 52%
Schweriner Volkszeitung 52%
Rhein-Sieg-Zeitung 51%
Heidenheimer Zeitung 51%
Rheinische Post 51%
Lausitzer Rundschau 51%
Thüringer Allgemeine 50%
Morgenpost Dresden 50%
Kieler Nachrichten 50%
Schwarzwälder Bote 50%
Cellesche Zeitung 49%
Hannoversche Allgemeine 48%
Freies Wort Suhl 48%
Dresdner Neueste Nachrichten 47%
Berliner Kurier 46%
Haller Tagblatt Schwäbisch Hall 46%
Peiner Allgemeine 46%
Landshuter Zeitung* 46%
Sächsische Zeitung 45%
Kreiszeitung Böblinger Bote 45%
Trierischer Volksfreund 45%
Rüsselsheimer Echo 44%
Wiesbadener Kurier 44%
Ostfriesen-Zeitung Leer 44%
Norddeutsche Rundschau 44%
Der Neue Tag Weiden* 44%
Kölner Stadt-Anzeiger 44%
Berliner Zeitung 43%
FAZ 43%
Ludwigsburger Kreiszeitung 43%
Main-Spitze 43%
Neue Presse Coburg* 42%
Flensburger Tageblatt 41%
Neue Presse Hannover 41%
Fränkischer Tag* 41%
Mitteldeutsche Zeitung 41%
Mannheimer Morgen 40%
Aller Zeitung 40%
Fuldaer Zeitung 40%
tz* 40%
Offenburger Tagblatt 39%
BILD (Saarland) 30%
Die Rheinpfalz 39%
Schaumburger Nachrichten 39%
Volksstimme 38%
Altmark Zeitung 38%
Allgemeine Zeitung (Mainz-Hessen) 38%
Schleswig-Holsteinische Landeszeitung 36%
Schwäbische Post Aalen 36%
Heilbronner Stimme 36%
Sylter Rundschau 36%
Rhein-Zeitung (Koblenz) 36%
General Anzeiger Bonn 36%
Augsburger Allgemeine* 35%
Hessische Niedersächsische Allgemeine 35%
Frankfurter Neue Presse 35%
Frankenpost* 35%
Pirmasenser Zeitung 34%
BILD (Frankfurt) 34%
BILD (München)* 34%
BILD (Hamburg) 33%
Braunschweiger Zeitung 33%
Rhein-Neckar-Zeitung 32%
Abendzeitung München* 32%
Hanauer Anzeiger 32%
Ostsee-Zeitung (Rostock) 31%
Berliner Morgenpost 30%
Bonner Rundschau 30%
BILD (Nürnberg)* 27%
Weinheimer Nachrichten 26%
Express, Köln 24%
Handelsblatt 22%
Münchner Merkur* 20%
Oberbayerisches Volksblatt* 20%
BILD (Dresden) 12%
B.Z. 9%
BILD (Bremen) 8%
BILD (Leipzig) 7%
   
* = Auswertung am Stichtag 6. Mai 2020  

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt. Dabei wurden die Zeitungen ausgewählt, die am 18. September 2020 erschienen waren. Eine Stichprobe in Bayern erfolgte dagegen schon am 6. Mai 2020. Da es für die Auswertung nicht auf einen bestimmten Tag ankommt, fließen beide Termine und Stichproben in die Gesamtauswertung ein.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der nächsten Aktion im Jahr 2021 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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