Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Fotografen haben Namen 2015

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: Sorbische Zeitung, Welt kompakt und junge Welt

Die Nennung der Namen von Bildjournalisten ist gesetzliche Pflicht. Wenn der Name fehlt, haben Fotografen einen Anspruch auf Schadensersatz mindestens in Höhe des angemessenen Honorars. Vertragliche Regelungen, nach denen Bildjournalisten auf die Nennung ihres Namens verzichten, sind sogar rechtswidrig und damit unwirksam.

Der DJV setzt sich dafür ein, dass die Nennung des Namens der Bildjournalisten wieder ernst genommen wird. Für die Bildjournalisten ist die Nennung des Namens nicht nur eine Anerkennung ihrer Arbeit, sondern auch ein Mittel zur Wahrung ihrer Urheberrechte. Für den Nachweis der Nutzung ihrer Bilder gegenüber Verwertungsgesellschaften oder auch als Information für andere Redakteure, die an entsprechendem Bildmaterial interessiert sind. Auch mancher Leser mag ein Interesse an den Bilderwelten des Fotografen haben. Hinzu kommt, dass die Nennung des Namens eine wertvolle journalistische Information ist - der interessierte Leser kann sehen, ob das Bild von einem BIldjournalisten aufgenommen wurde oder beispielsweise eher als beschönigendes PR-Foto gewertet werden muss.

Es geht auch um Gleichberechtigung gegenüber den Autoren von Textbeiträgen, bei denen die Namensnennung durchweg erfolgt. Wichtig dabei ist: Die Nennung von (Bild-)Autoren muss klar erfolgen. Sammelbezeichnungen am Rande einer Seite, bei denen dann nicht klar ist, auf welche Fotos sie sich beziehen, sind nicht im Sinne des Gesetzes.

Die Nennung der Namen ist für Bildjournalisten ein ganz wesentlicher Rechtsanspruch, dessen Legitimität von keiner Stelle ernsthaft bestritten wird. Selbst Agenturen, die diesen Verzicht in Verträgen festschreiben, räumen ein, dass dieser Anspruch legitim ist. Es spricht also alles dafür, diesen Anspruch wieder deutlich zu machen.

Mit der Aktion „Fotografen haben Namen“ wertete der DJV daher auch im Jahr 2015 wieder zahlreiche deutsche Tageszeitungen aus, ob die Namen der Bildautoren ordnungsgemäß genannt wurden. Sieger der Auswertung sind: Die in Bautzen erscheinende "Serbske Nowiny" (Sorbische Zeitung, 94 Prozent richtig, 1. Platz), Welt kompakt (87 Prozent richtig, 2. Platz), junge Welt (85 Prozent richtig, 3. Platz).

Die ausführliche Liste der Platzierungen findet sich weiter unten.

Die Siegerzeitungen zeichnen sich durch eine bemerkenswerte Sorgfalt in der redaktionellen Arbeit aus. So wurden dort selbst kleinste Symbolfotos auf der Titelseite mit der Namensnennung versehen, und im Regelfall werden auch die Namen von Agenturfotografen genannt.

Dass eine der kleinsten deutschen Tageszeitungen, die zudem auf Sorbisch publiziert, an der Spitze steht, ist eine der Überraschungen dieses Jahres. Es ist also keine Frage des Budgets, sondern des guten Willens.

Bei der Auswertung vieler anderer Tageszeitungen fiel wie in den Vorjahren allerdings auf, dass insbesondere die Namen der Bildjournalisten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht nicht genannt werden, während das bei lokal tätigen Bildjournalisten öfters erfolgt. Das Beispiel der Siegerzeitungen zeigt aber, dass die Nennung prinzipiell möglich ist.

Bei manchen Zeitungen fällt auf, dass die Nennung der Fotografen in den Ressorts unterschiedlich gehandhabt wird. So werden etwa bei der "BILD" im allgemeinen nationalen Teil und im Lokalen recht konsequent die Namen von Fotografen genannt, auch wenn es dort immer wieder problematische Sammelnennungen gibt. Im Bereich "Sport" fehlt dann aber plötzlich bei sehr vielen Bildern der Name - so landet die Gesamtwertung im Keller.

Die Auswertung wurde wieder durch Teams berufstätiger Bildjournalisten und DJV-Mitarbeitern durchgeführt. Wegen der begrenzten Zeitressourcen und dem kleinen Kreis der Auswerter war eine Auswertung sämtlicher deutscher Zeitungen nicht möglich. Die Auswahl der Zeitungen hat daher den Charakter einer zufälligen Stichprobe, auch wenn im Bereich der bundesweit erscheinenden Zeitungen die vollständige Erfassung gelungen sein dürfte.

Bei der Ermittlung der Prozentzahl richtiger Nennungen ist darauf hinzuweisen, dass diese nicht als absoluter Wert im wissenschaftlichen Sinne verstanden werden darf, weil die Auswertung durch unabhängige Teams/Personen erfolgte. Hier kann es zu Bewertungsunterschieden kommen. Gerade bei der Frage, ob eine Bezeichnung unter dem Bild eine nichtssagende Agenturbezeichnung ist oder tatsächlich den Namen des Fotografen ist, kann es zu Messfehlern kommen. Entsprechend bei der Frage, ob Fotos von Autoren, die ständig in der Zeitung erscheinen, jeweils zu kennzeichnen sind. Bei den Siegerzeitungen sind die Bilder jedoch mehrmals durchgezählt und bewertet worden, so dass deren gutes Abschneiden eindeutig feststeht.




Michael Hirschler, hir@djv.de

Fotografen haben Namen 2015: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
Serbske Nowiny (Sorbische Zeitung); 94
Welt Kompakt; 87
junge Welt; 85
Thüringische Landeszeitung (Erfurt); 80
Morgenpost Dresden; 80
Nordkurier (Ausgabe Pasewalker Zeitung); 79
Ostthüringische Zeitung; 76
Die Welt (München); 74
Berliner Morgenpost; 73
neues deutschland; 72
BILD (Köln); 70
BILD (Dresden); 70
Handelsblatt; 69
Fränkische Landeszeitung; 69
Main-Post; 68
Nordsee Zeitung; 67
Die Welt; 67
Die Welt (Hamburg); 65
Morgenpost Chemnitz; 65
BILD (Hamburg); 65
Der Tagesspiegel; 62
Donaukurier; 62
Die lütte Bild (Hamburg); 62
Sächsische Zeitung (Meißen); 61
Nürnberger Zeitung; 60
BILD (Berlin); 56
Heilbronner Stimme; 56
Berliner Zeitung; 55
Pforzheimer Zeitung; 55
BILD (Halle); 54
Schwarzwälder Bote; 54
HohenloherTagblatt; 53
Main-Echo; 52
Fränkischer Tag; 51
Ludwigsburger Kreiszeitung; 51
Nordbayerischer Kurier; 50
Kieler Nachrichten; 49
Süddeutsche Zeitung; 49
Thüringer Allgemeine (Erfurt); 48
Bergedorfer Zeitung; 48
Nürnberger Nachrichten; 47
Allgemeine Zeitung Mainz; 46
General-Anzeiger Bonn; 45
Hamburger Abendblatt; 45
Rheinische Post; 44
BILD (Nürnberg); 44
Südwestpresse; 43
Frankfurter Rundschau; 42
Schorndorfer Nachrichten; 41
Kornwestheimer Zeitung; 41
Hamburger Morgenpost; 40
BILD (München) / Bild City; 39
Waiblinger Kreiszeitung; 39
Schweriner Volkszeitung; 39
Marbacher Zeitung; 38
Eßlinger Zeitung; 38
Passauer Neue Presse; 38
FAZ; 38
Landes Zeitung (Lüneburger Heide); 36
Volksstimme (Magdeburg); 36
Reutlinger Generalanzeiger; 35
Cannstatter Zeitung; 35
Lübecker Nachrichten; 35
Norddeutsche Neueste Nachrichten (Rostock); 35
Mitteldeutsche Zeitung (Halle/Saale); 34
Allgäuer Zeitung; 34
Ostsee Zeitung (Wismarer Zeitung); 34
Nürtinger Zeitung; 34
Express (Bonn); 33
Braunschweiger Zeitung; 32
Bonner Rundschau; 32
Altmarkzeitung (Salzwedel); 32
Der Teckbote, Kirchheimer Zeitung; 32
B.Z.; 32
Nordwest Zeitung Oldenburg; 31
taz; 31
Eckernförder Zeitung; 31
Naumburger Tageblatt; 31
Kreiszeitung/Böblinger Bote; 30
Offenburger Tagblatt; 30
Schwäbisches Tagblatt; 30
Weser Kurier; 30
Badische Zeitung; 30
Flensburger Tageblatt; 29
Holsteinischer Courier; 29
Südthüringische Zeitung; 29
Südkurier Konstanz; 29
Sindelfinger/Böblinger Zeitung; 29
Frankenpost; 28
Schwäbische Zeitung; 27
NWZ Göppinger Kreisnachrichten; 27
Trierischer Volksfreund; 27
Die Rheinpfalz; 26
Leipziger Volkszeitung; 26
Abendzeitung München; 26
Leonberger Kreiszeitung; 26
taz (Hamburg); 25
Oberbayerisches Volksblatt; 25
Neue Presse Coburg; 24
Badische Neueste Nachrichten; 23
Stuttgarter Zeitung; 23
Dresdner Neueste Nachrichten; 23
Mittelbayerische Zeitung; 22
Mannheimer Morgen; 21
Kölner Stadt-Anzeiger; 21
Der neue Tag Weiden; 21
Bayernkurier; 20
Freies Wort Ilmkreis; 19
Rhein-Neckar-Zeitung; 19
Rhein-Zeitung; 17
Die Tagespost; 17
Landshuter Zeitung; 16
TZ München; 14
Münchner Merkur; 13
Berliner Kurier; 9
Vogtland Anzeiger; 7
 

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt. Der Stichtag war bereits am 26. März 2015, um das Ergebnis rechtzeitig am 23. April, dem Welttag des Urheberrechts, präsentieren zu können.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der Aktion 2014 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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