Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Rentenvorsorge über die KSK

KSK-Mitgliedschaft ist ein Segen für Freie

Private Finanz- und Versicherungsberater raten oftmals von der Vorsorge über die staatliche Rentenversicherung ab.

Freilich manchmal nicht ganz uneigennützig, fließen doch bei Unterzeichnung eines privaten Versicherungs- oder Sparvertrags hohe Abschlussprovisionen in ihre Taschen. „Renditevergleiche“ zwischen staatlicher und privater Absicherung sind deswegen häufig mit Vorsicht zu genießen.

In vielen Renditevergleichen fehlt schon die simple Rechnung, dass die KSK auf jeden Euro, den der Versicherte an die Rentenversicherung zahlt, einen Euro drauflegt!


Die staatliche Rentenversicherung ist außerdem mehr als eine reine Geldanlage: Sie sichert auch Erwerbsminderung und Rehabilitationsleistungen ab und bezuschusst im Alter die Krankenversicherung. Wer Kinder zu erziehen hat, bekommt hier – anders als bei privaten Versicherungen – Erziehungszeiten zuerkannt. Ausfallszeiten wegen Krankheit führen bei der staatlichen Rentenversicherung nicht notwendig zu Rentenverlusten, weil die gesetzliche Krankenversicherung die Rentenzahlungen übernimmt. Bei privaten Versicherungen müssen Beiträge in der Regel auch bei Krankheit weitergezahlt werden bzw. Anderenfalls. führen Ausfallzeiten zu ganz empfindlichen Renditeverlusten. Wer wegen einer „Babypause“ für einige Jahre aus dem Berufsleben aussteigt bzw.oder sich eine hohe private Altersvorsorge nicht leisten kann, muss die Versicherung zudem meist kündigen und erhält wegen der hohen Abschlussprovisionen weniger zurück, als er bislang eingezahlt hatte – falls er überhaupt etwas bekommt.


Hinzu kommt: Anders als die gesetzliche Rente können viele private Anlagebeträge und auch Versicherungsverträge von Gläubigern komplett gepfändet und verwertet werden. Eine der wenigen Ausnahme ist die private Rentenversicherung in der Auszahlungsphase, die. Sie darf von den Gerichten ebenso wie die gesetzliche Rente nur dann zur Verwertung an den Gläubiger überwiesen werden darf, wenn und soweit der Rentenauszahlungsbetrag bei Auszahlung (d.h. in der Regel im Alter von 65 Jahren) die monatlichen Pfändungsfreigrenzen übersteigt. Bei allen anderen privaten Anlageformen kann die gesamte Geldanlage jederzeit von Gläubigern in Haftung genommen und verwertet werden – unwiederbringlich. Wer Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen will, muss unter Umständen seine private Altersvorsorge zuerst aufbrauchen.


Freie sind daher gut beraten, wenn sie über die KSK in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind. Folgende Beispiele machen dies deutlich:

Fallbeispiel Freie Journalistin, 40 Jahre macht sich selbstständig:

Bisher Angestellte in den alten Bundesländern mit einem Verdienst, der immer dem durchschnittlichen Verdienst aller Erwerbstätigen (2022: 38.901 €) entsprochen hat.

Variante 1: Angabe von 10.000 € Jahresgewinn bei der KSK

Die Berechnungsformel hierfür ist ganz einfach:
Eigenes rentenversicherungspflichtiges Einkommen (10.000 €) geteilt durch den Durchschnittsverdienst aller Erwerbstätigen (38.901 €) mal aktueller Rentenwert (2022: 34,19 € West / 33,47 € Ost €) mal Jahre bis zum Rentenbeginn (hier 27). Formel: 10.000 / 38.901 x 34,19 (bzw. 33,47) x 27

Die gesetzlichen Altersrentenansprüche mit 67 erhöhen sich um 232,30 € West bzw. 227,41 € Ost.

Eingezahlt werden dabei monatlich insgesamt 155 € (10.000 € mal GRV-Beitragssatz 18,6 % durch 12 Monate). Die Journalistin selbst zahlt davon die Hälfte, also 77,50 €.

Sie überlegt, ob es klüger wäre, nicht in die KSK einzutreten und den Betrag von 77,50 € selbst anzulegen. Würde dieser Beitrag in eine private Basisrente über 27 Jahre investiert, dann garantiert ein Topanbieter (Quelle: Berechnung 2022 Tarif Perspektive der Presseversorgung) in etwa eine Rente von 61 € im Monat. Versprochen werden ca. 194 €. Diese Rente liegt daher deutlich unter der der gesetzlichen Rentenversicherung.

Dieser Sachverhalt beruht natürlich vor allem darauf, dass es einen KSK-Zuschuss zur gesetzlichen Rentenversicherung gibt, den es bei einer privaten Anlage eben nicht gibt.

Außerdem: Der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wird ebenfalls zu 50% bezuschusst und es bestehen Ansprüche auf weitere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. So wird unter anderem der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente und ggf. Hinterbliebenenrenten gewährt bzw. aufrechterhalten.
 
Variante 2: Angabe des Höchstbetrages (2022: 81.000 € Jahresgewinn) bei der KSK
Der eigene Beitrag zur Rentenversicherung beträgt hier 627,75 €. Der gesetzliche Rentenanspruch erhöht sich in den kommenden 27 Jahren dann um ca. 1.922 € /West bzw. 1881,67 € Ost.

Legt man die 627,75 € selbst in einer Basis-/Rüruprente an, ergebt sich ein Garantierentenanspruch bei einem Topanbieter von gut 489 €. Unverbindlich versprochen wird von dem Privatversicherern derzeit eine Rente im ersten Jahr in Höhe von ca. 1.565 € (kombinierte Überschussrente, die ab dem 6. Rentenbezugsjahr jährlich steigt).

Künftige Rentenanpassungen in der gesetzlichen Rentenversicherung wurden nicht berücksichtigt.

Auch in diesem Beispiel liegen die gesetzlichen Leistungen, bedingt durch den KSK-Zuschuss daher deutlich über denen einer privaten Basisrente. Außerdem gilt, dass der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zu 50% bezuschusst werden. Wie bei Variante 1 werden außerdem weitere Ansprüche (Erwerbsunfähigkeits-, Hinterbliebenenrenten, Reha- und Umschulungsmaßnahmen) aus der gesetzlichen Rentenversicherung erworben.

Fazit

Selbst wenn man die Leistungen der gesetzliche Rentenversicherung isoliert betrachtet, bietet diese doch deutlich mehr als eine vergleichbare private Absicherung. Die Privatvorsorge schafft es einfach nicht, den 50%-igen Beitragszuschuss der KSK aufzufangen. Bedenken sollte man zudem, dass auch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag zu 50% bezuschusst wird.

Unser Rat

Der vereinzelt gehörte Spruch: „Privat vorsorgen ist immer besser“, gilt für KSK-Mitglieder nicht. Die Mitgliedschaft lohnt. Schätzen Sie ihr KSK-Einkommen immer realistisch. Die Beiträge bleiben so bezahlbar und die Ansprüche stehen im rechten Verhältnis hierzu. 

Allerdings: Wie vermutlich jeder rasch erkennen wird, bietet die gesetzliche Rentenversicherung nur eine Basisabsicherung. Weitere private Vorsorge ist daher oftmals zwingend von Nöten.

Newsletter

Cookie Einstellungen