Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Corona: Zuschüsse, Kreditprogramme, soziale Hilfen für Freie

Hilfen von Bund und Ländern

Hilfen für Freie bei Corona im schnellen Überblick

  • Bei Quarantäne/Schul- und KiTa-Schließungen: Anspruch aus Infektionsschutzgesetz oder gegenüber der Krankenkasse oder auch in NRW Privatversicherte: Land NRW
  • Neustarthilfe
  • Überbrückungshilfe III
  • Stipendien „Kulturjournalismus“
  • Baden-Württemberg: Unternehmerlohnprogramm
  • Bayern: Künstlerhilfe (auch für Personen im Journalismus)
  • Berlin: Aufstockung der Neustarthilfe
  • Kreditprogramm Schleswig-Holstein
  • Eventuell „Härtefallfonds“ in Bundesländern
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus zurückliegenden Beschäftigungsverhältnissen (u.U. bis zu 7 Jahren)
  • Anspruch auf Arbeitslosengeld I aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung
  • Weiterversicherung in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auch nach zweiter Arbeitslosmeldung erleichtert möglich (bis Ende Juni 2021)
  • Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung können befristet gestundet und in kleinen Raten nachgezahlt werden
  • Arbeitslosengeld II (Grundsicherung) bis Ende 2021 mit voller Übernahme der Mietkosten oder Hauslasten, Vermögensfreibetrag 60.000 Euro (30.000 pro weiteres Haushaltsmitglied), außerdem soll eindeutiges Altersversorgungsvermögen gar nicht berücksichtigt werden
  • Wohngeld kann von Personen beantragt werden, die an sich ihren Lebensunterhalt finanzieren können, also eigentlich zu viel für Arbeitslosengeld II verdienen, aber dennoch durch die Mietkosten/Hauslasten Probleme haben  
  • Steuer: Degressive Abschreibung für Abnutzung mit Faktor 2,5
  • Kinderbonus 2021 einmalig 150 Euro pro Kind
  • Kinderzuschlag bei Geringverdienern
  • Künstlersozialversicherung: Unterschreiten des Arbeitseinkommens unter 3901 Euro im Jahr führt im Jahr 2021 nicht zum Ausschluss, weiterhin wurde angekündigt, dass ein Hinzuverdienst über 450 Euro im Monat nicht zum Entfall der Krankenversicherungsberechtigung führen soll.
  • Bei Krankheit (z.B. wegen Corona): Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse, alternativ auch Ansprüche gegenüber Rundfunkanstalten aus Tarifverträgen, gegenüber anderen Auftraggebern beim Bestehen eines Dienstverhältnisses bis zu 10 Tage Honorarfortzahlung
  • Bei Erkrankung von Familienangehörigen (z.B. auch Eltern): Sofern Notwendigkeit der Betreuung oder Maßnahmen ärztlich bestätigt, Anspruch gegenüber der Pflegekasse der Erkrankten
  • Es sollte geprüft werden, ob eine ausreichende Absicherung gegen Arbeitsunfälle, Berufsunfähigkeit, Krankheitsfolgen besteht: Die Berufsgenossenschaften (VBG.de für wortjournalistisch, ETEM.de für bildjournalistisch Tätige) schützen günstig vor Folgen von Arbeitsunfällen (auch Virusinfektionen bei der Arbeit, soweit Kausalität nachweisbar), private Berufsunfähigkeitsversicherungen gegen Arbeitsunfähigkeit auf Grund von Vorfüllen im beruflichen oder Privatbereich, eine private Krankengeldversicherung ist für privat Krankenversicherte in jedem Fall zu empfehlen. Der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl berät hier.
  • Beiträge zur Künstlersozialkasse können herabgesetzt werden, wenn das Arbeitseinkommen voraussichtlich geringer ausfällt und die Künstlersozialkasse darüber informiert wird (Achtung: dadurch fallen Sozialansprüche und auch das Krankengeld geringer aus!).
  • Beiträge zur Presseversorgungswerk können befristet gestundet werden (Achtung: Nachzahlung) oder aber gänzlich herabgesetzt werden (dadurch sinkt natürlich der Auszahlungsbetrag).




Redaktion: Michael Hirschler (hir@djv.de, Tel. 0228/20172-18)

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