Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Autorenversorgungswerk

Tolle Zusatzleistung für Freie über 50 Jahre

Aktuelle Zuschüsse des Autorenversorgungswerkes

Freiberufliche, hauptberufliche Autorinnen und Autoren, die Wahrnehmungsberechtigte oder Mitglieder der VG WORT sind, können einen Einmalbetrag ab dem Kalenderjahr, in dem sie das 50. Lebensjahr erreichen, bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben, beantragen.

Bezuschusst werden Kapital-Lebensversicherungen und Rentenversicherungen oder Sparverträge, die zusätzlich zur Rentenpflichtversicherung über die Künstlersozialkasse (KSK) bestehen. Hierzu ist ein Nachweis vorzulegen. Es muss gewährleistet sein, dass die Auszahlung dieser Verträge nicht vor dem vollendeten 60. Lebensjahr erfolgt. Die Höchstzuschuss beträgt 7.500 € betragen. Dieser Maximalzuschuss wird dann gezahlt, wenn die ausgezahlte Summe mindestens 15.000 € beträgt.

Die Mindestanlagesumme muss übrigens 5.000 € betragen, damit überhaupt ein Zuschuss gezahlt wird.

Keinen Zuschuss erhalten Autoren, die bereits Zuschüsse vom Autorenversorgungswerk erhalten bzw. erhalten haben. Das sind beispielsweise Journalisten, die bis zum 30.6.1996 einen Antrag beim Autorenversorgungswerk auf einen Zuschuss gestellt hatten.

Weitere Infos auch unter 089/51412-42 (Frau Karin Leidenberger) oder avw@vgwort.de.

Download Zuschussantrag

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