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Auslandskrankenversicherung bis 8 Wochen

Außerordentlich wichtig bei Auslandsreisen ist eine Auslandsreisekrankenversicherung.

Die gesetzliche Krankenkasse bietet keinen Schutz in Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und selbst wenn ein Abkommen bestehen sollte: Der Rücktransport ist nicht mitversichert und möglicherweise werden Behandlungskosten gar nicht oder nicht im vollem Umfang erstattet. Weitere Informationen zur Kostenerstattung für gesetzlich Versicherte im Ausland finden Sie auf den Internetseiten des EU-Verbraucherzentrums Deutschland. Wichtig für gesetzlich Krankenversicherte: Vor Reisebeginn sollten sie die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC - European Health Insurance Card), sofern noch nicht vorliegend, bei der Krankenkasse beantragen. Sie gilt in allen Staaten der Europäischen Union sowie in der Schweiz, in Island, Liechtenstein, Norwegen. Für Kroatien, Mazedonien, Montenegro und Serbien gilt nur ein eingeschränkter Anspruch.

Auch für Privatversicherte macht der Schutz meist Sinn. So ist der medizinisch notwendige Rücktransport in den meisten Policen nicht mitversichert. Außerdem sichert man sich so eine etwaige Beitragsrückerstattung, da die "normale" Police durch einen Versicherungsfall in der Regel schadenbelastet wird. Selbstbeteiligungen sehen Auslandsreisekrankenversicherungen meist ebenfalls nicht vor.

Den Schutz gibt es bereits für unter 10 € für Singles bzw. unter 30 € für ganze Familien pro Jahr für alle Urlaubsreisen eines Jahres meist bis zu einer Dauer von 56 Tagen. Aber Achtung: Das Kleingedruckte, die Versicherungsbedingungen, dieser Versicherungsart enthält so manche unliebsame Überraschung parat.

Zu prüfen sind folgende Sachverhalte:

Krankenrücktransport
In allen Policen ist ein Rücktransport mitversichert. Wird jedoch nur geleistet, wenn der Rücktransport medizinisch notwendig ist oder die Behandlungskosten die Transportkosten übersteigen.
Besser ist es für den, wenn der Versicherer bereits Leistungen erbringt, sofern eine der nachfolgenden Kriterien erfüllt ist:

  • wenn der Rücktransport ist medizinisch sinnvoll und vertretbar ist;
  • nach der Prognose des behandelnden Arztes die Krankenhausbehandlung im Ausland voraussichtlich noch 14 Tage übersteigt;  
  • die voraussichtlichen Kosten der weiteren Heilbehandlung im Ausland übersteigen die Kosten für den Rücktransport.

Berufliche Reisen
Teils werden berufliche Reisen vom Schutz ausgeschlossen oder es wird nur für einen kürzeren Zeitraum geleistet. Sehr gute Anbieter differenzieren nicht zwischen privaten und beruflichen Auslandsreisen.

Schutz in Krisen- und Krisengebieten
Gibt es einen generellen Ausschluss oder wird nur bei aktiver Teilnahme nicht geleistet? Einige Anbieter begrenzen den Schutz auch nur auf einige Tage bei einem überraschenden Kriegsfall oder machen den Versicherungsschutz von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes abhängig.

Bergungskosten
Bergungskosten werden nur von wenigen Anbietern in den Versicherungsschutz mit einbezogen. Der Einschluss macht insbesondere dann Sinn, wenn es in den Skiurlaub im Ausland oder aber auf Wander-/Klettertouren geht.

Rooming-in-Kosten / Notfallbetreuung von Kindern
Sehr sinnvoller Schutz für Personen, die mit Kindern in den Urlaub fahren.

Nachleistung
Erkrankt man im Ausland schwer und kann nicht zurückgeflogen werden und endet dann der versicherte Zeitraum, findet man gerade in älteren Policen noch eine Einschränkung auf einen gewissen Zeitraum für den Schutz besteht. Sehr gute Anbieter leisten dann unbegrenzt weiter.

Vorerkrankungen
Verbraucherfreundlich sind Bedingungen, wenn der Versicherer nur dann nicht leistet, wenn die Behandlung im Ausland geplant war. Schlecht sind Policen, in denen die Leistung schon verweigert wird, wenn eine Einschränkung auf "akute", "unerwartete" oder "unvorhergesehene" Erkrankungen vorgenommen wird.

Chronisch Kranke
Sie sollten mit ihrer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung vor Reisebeginn abklären, ob und in wieweit eine Kostenübernahme auch im Ausland erfolgen kann. Weitere Tipps für chronisch Kranke unter....

Unsere Empfehlungen - mit Onlineabschluss beim Testsieger

Unsere Empfehlungen basieren auf einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe 6/2021).  Testsieger DKV und Ergo (Produkte sind identisch). Bei Familien liegt lediglich die Vigo mit einem Qualitätsurteil mit 0,7 knapp vor der DKV, ist aber auch mehr als doppelt so teuer.

Auslandsreisekranken bis 8 Wochen Dauer

Zielgruppe

SinglesFamilie  

Versicherer

DKVDKV  

Tarif

RD - EinzelRD - Familie  

Reisedauer bis.... 

56 Tage56 Tage  

Berufliche Reisen mitversichert bis

56 Tage56 Tage  

Krisengebiete / innere Unruhe

Kein Leistungsausschluss (Stand 3/2022)Kein Leistungsausschluss (Stand 3/2022)  

Bergungskosten mitversichert bis

10.000 €10.000 €  

Rooming-in-Kosten bei Kindern

nicht relevantja, für eine Begleitperson bei Minderjährigen  

Notfallbetreuung von Kindern

nicht relevantja, bei minderjärhigen Kindern  

Qualitätsurteil Finanztest

sehr gut
(Note 0,6)
sehr gut
(Note 0,8)
  

Jahresbeitrag

 
0-65 Jahre:
9,90 €
65-70 Jahre:
19,90 €
ab Alter 70:
34,90 €
 
0-65 Jahre:
19,80 €
65-70 Jahre:
39,80 €
ab Alter 70:
69,80 €
  

Onlineabschluss

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