Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Die Arbeit von morgen heute mitbestimmen!
DJV-Betriebsratswahlen 2022
Mehr zum Thema

Warum Betriebsrat? Engagement lohnt sich!

Es gibt viele gute Gründe, sich zu engagieren. Die eigenen Arbeitsbedingungen sind nicht das schlechteste Motiv. Denn es muss nicht automatisch alles immer schlimmer werden: Wer als Betriebsrat kandidiert und gewählt wird, gestaltet aktiv mit, wie es am eigenen Arbeitsplatz zugeht. Arbeitszeiten, Weiterbildung, Urlaubsplanung, mobile Arbeit: Das und vieles mehr sind Themen der Betriebsratsarbeit – bis hin zu den kleinen Details des Alltags wie Pausen oder eine zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung. Der Betriebsrat stellt Transparenz her und kann Alleingänge des Arbeitgebers verhindern. Mitbestimmung macht einen Unterschied, und das gilt über die anstehenden Wahlen hinaus. 

Fragen? Antworten!

Was hat der Betriebsrat mit dem Tarifvertrag zu tun?
Der Betriebsrat überwacht, dass Tarifverträge richtig angewendet werden. Das gilt für Flächen- wie für Haustarifverträge. Er hat das Recht, die Bruttolohn- und Gehaltslisten inklusive aller Sonderzahlungen einzusehen. Dies gilt auch in Betrieben ohne Tarifbindung.

Was kann der Betriebsrat für mich tun?
Der Betriebsrat kontrolliert die richtige Einstufung des Einzelnen in das Gehaltsgefüge. Er prüft, dass dabei nicht gegen geltendes Recht wie den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird. Stellt er fest, dass Sie ungleich behandelt werden, kann er Sie darüber informieren und bei weiteren Schritten unterstützen.

Kann der Betriebsrat bei Zuschlägen und Sonderzahlungen mitreden?
Ja, auch bei übertariflichen Zulagen gilt: Der Betriebsrat überwacht deren gerechte Verteilung.

Kann der Betriebsrat auch das Lohnniveau in Neuverträgen sichern?
Hat ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeiter, ist bei Neueinstellungen die Zustimmung des Betriebsrats notwendig. Er kann diese verweigern, wenn die Einstellung zum Beispiel gegen den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verstößt oder der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Das gilt auch bei Praktikumsverträgen: Geht die billige Beschäftigung von Praktikanten zulasten der Festangestellten, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern.

Wie sieht es bei Honoraren für Freie aus?
Über die Beschäftigung von „Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen“, muss der Betriebsrat informiert werden. Er kann sich dafür einsetzen, dass die Honoraretats an die zwischen Verlegern und Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungsregeln angepasst werden, die für Text- und Bildbeiträge bindend sind. Vergütungen, die darunter liegen, gelten auch vor Gericht als nicht angemessen. Es ist auch Sache des Betriebsrats, dafür zu sorgen, dass Redakteure nicht zum Rechtsbruch gezwungen sind, wenn sie Aufträge an Freie herausgeben.

Werden die Kollegen in Betrieben mit Betriebsrat besser bezahlt?
Viel zitiert ist in diesem Zusammenhang eine Studie des ZEW Mannheim von 2007, für die auf der Basis eines großen Datensatzes Unternehmen mit ähnlichen Merkmalen – etwa Größe oder Branchenzugehörigkeit – verglichen wurden. Dabei zeigte sich: In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Löhne im Schnitt um gut zehn Prozent höher als in Unternehmen ohne Betriebsrat, und die Gehaltsunterschiede fallen geringer aus.

Wie wird die Betriebsratsarbeit bezahlt?
Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Betriebsratsmitglieder werden daher nicht gesondert bezahlt, sondern beziehen ihr normales Gehalt weiter. Für die Mitbestimmung muss ihnen aber ausreichend Zeit eingeräumt werden.

Ansprechpartner Betriebsräte

DJV-Referat Betriebsratsarbeit

Christian Wienzeck

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:  wienzeck@djv.de

Sekretariat: Natalie Rick

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:   rick@djv.de

Postanschrift:

DJV-Geschäftsstelle Bonn
Bennauerstraße 60
53115 Bonn

Newsletter

Cookie Einstellungen