Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Equal Pay — Journalistinnen sind MEHR WERT!

Dieses Dossier wurde in freundlicher Zusammenarbeit mit der EQUAL PAY DAY KAMPAGNE sowie der Journalistin und Fair Pay-Expertin Angelika Knop erstellt. 

Foto: BPW Germany e.V.

Das Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen ist nach wie vor problematisch – das zeigt der sogenannte "Gender Pay Gap". Laut Statistischem Bundesamt verdienen Frauen in Deutschland im Durchschnitt 21 Prozent weniger Geld für ihre Arbeit als Männer. (Stand 2016). Im Journalismus liegt er laut der Worlds-of-Journalism-Studie mit 23 Prozent sogar noch höher. Eine Journalistin in Deutschland verdient im Durchschnitt 2.400 Euro netto monatlich – ein Journalist 3.150 Euro. Für einen Teil dieser Gehaltsunterschiede gibt es Erklärungen. Etwa die, dass immer noch ein dramatisches Ungleichgewicht bei der Besetzung von Männern und Frauen in den Chefredaktionen besteht. Auch versprechen traditionell eher männlich besetzte Ressorts eher höhere Gehälter. Und Zulagen nach Berufserfahrung oder Betriebszugehörigkeit kommen eher Männern zugute, da Frauen öfter und länger Familienpausen machen.

Bei den Freien sieht es nicht besser aus: Für eine aktuelle Studie hat die Ludwig-Maximilians-Universität München 775 Journalisten befragt. 35 Prozent der weiblichen Freelancer sind Geringverdiener, bei ihren männlichen Kollegen sind es etwa 23 Prozent.

Auch wenn man strukturelle und biografische Faktoren mit einberechnet, bleibt eine Lohnlücke. Der genaue, bereinigte Gender Pay Gap im Journalismus ist nicht bekannt. Es ist davon auszugehen, dass auch Journalistinnen, die die gleiche Berufserfahrung haben und Vollzeit arbeiten, noch immer fast secht Prozent weniger verdienen, als ihre männlichen Kollegen. Wir wollen deshalb alle Journalistinnen dazu ermutigen, Transparenz und faire Bezahlung einzufordern.

Aktion: Medien schaffen Transparenz - auch im eigenen Haus!

Transparenz gewinnt. Das ist das Motto der Equal Pay Day Kampagne. Seit dem 6. Januar  2018 haben alle Beschäftigten nach dem Entgelttransparenzgesetz einen Anspruch darauf zu erfahren, wo sie innerhalb der Lohnstruktur in ihrem Betrieb stehen. Der Leitfaden für Beschäftigte erklärt, wie Sie den Auskunftsanspruch in der Praxis umsetzen können. Die hohe Auflösung ermöglicht einen großformatgen Ausdruck des Posters zum Aufhängen in den Medienbetrieben.


Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in einem Dossier umfassende Informationen zum Entgelttransparenzgesetz zusammengestellt. Hier die wichtigsten Direktlinks:

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