Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Personalräte

DJV an Rundfunkanstalten

Der DJV ist an den Rundfunkanstalten durch eigene Betriebsgruppen aktiv und schließt dort Tarifverträge für Redakteure und freie Mitarbeiter (arbeitnehmerähnliche Personen) ab.

Tarifverträge öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Die Tarifverträge der einzelnen Rundfunkanstalten finden die Mitarbeiter in den Intranetseiten des jeweiligen Senders. Soweit es mit dem Zugang Probleme gibt, sollten sich Mitglieder an den Personalrat der Anstalt oder die DJV-Betriebsgruppe wenden. Ansonsten ist für Landesrundfunkanstalten der jeweils zuständige Landesverband anzusprechen und für bundesweite Anstalten auch das Referat Rundfunk der DJV-Bundesgeschäftsstelle.

Fachausschuss Rundfunk

Im DJV-Fachausschuss Rundfunk sind Vertreter der DJV-Landesverbände aktiv.
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Ansprechpartner Personalräte

DJV-Referat Rundfunkpolitik

Hanna Möllers

Telefon: +49 030 72 62 79 20
Telefax: +49 030 726 27 92 13
E-Mail:  moe@djv.de
 

Sekretariat: Christina Lehmann
Telefon:
+49 030 72 62 79 20
Telefax: +49 030 726 27 92 13
E-Mail: Lehmann@djv.de
 

Postanschrift:
DJV-Geschäftsstelle Berlin
Torstraße 49
10119 Berlin

Feste Freie in die Personalräte

Feste Freie müssen mitreden

 

Warum das Bundespersonalvertretungsgesetz geändert werden muss

 

Ohne die festen Freien müssten die öffentlich-rechtlichen Sender ihr Programm einstellen. Die Journalistinnen und Journalisten ohne festen Anstellungsvertrag machen längst einen großen Anteil am Personalbestand der Redaktionen aus. Bei der Deutschen Welle liegt ihre Zahl mit 1.757 sogar über der Menge festangestellter Journalisten (1.665).

 

Ihrem Stellenwert für das journalistische Angebot der Sender wird ihre rechtliche Situation nicht annähernd gerecht. Feste Freie sind entweder gar nicht in den Personalräten vertreten oder haben keine Mitbestimmungsrechte. Zumindest gilt das für mehrere öffentlich-rechtliche Sender wie etwa die Deutsche Welle, den Mitteldeutschen Rundfunk oder den NDR. Dass das nicht zwingend ist, stellt etwa der WDR unter Beweis, wo feste Freie im Personalrat vertreten sind. Warum? Weil das nordrhein-westfälische Landesrecht das so vorsieht.

 

Damit es nicht länger der Geografie überlassen ist, ob feste Freie mitbestimmen dürfen oder nicht, bedarf es einheitlicher gesetzlicher Bestimmungen. Der Schlüssel dazu ist das Bundespersonalvertretungsgesetz, auf das das Deutsche Welle-Gesetz und die Staatsverträge der Länder Bezug nehmen.

 

Es bedarf hier nur einer Konkretisierung im Bundespersonalvertretungsgesetz: Paragraf 90 Nr. 5 des Gesetzes müsste folgendermaßen ergänzt werden:

5. Beschäftigte der Deutschen Welle im Sinne dieses Gesetzes sind die durch Arbeitsvertrag unbefristet oder auf Zeit angestellten Beschäftigten der Deutschen Welle einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten, sowie Personen in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis. Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind auch Personen, die auf Produktionsdauer beschäftigt sind, wenn sie wahlberechtigt und wählbar sind.  Beschäftigte im Sinne dieses Gesetzes sind nicht:

 a) der Intendant, die Direktoren und der Justitiar,

b) sonstige freie Mitarbeiter.

Beschäftigte, die in einer Einrichtung der Deutschen Welle im Ausland eingesetzt sind, sowie Volontäre sind nicht wählbar.“

Damit wäre die rechtliche Grundlage geschaffen, feste Freie mit ihren angestellten Kollegen im Personalrat auf eine Stufe zu stellen.

Mitbestimmungskalender

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