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DJV-Betriebsratswahlen 2022
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Checkliste Betriebsratswahl: Die wichtigsten Fakten

Wer wählt den Betriebsrat?

Das sind die fünf wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie sind 16 Jahre oder älter (NEU: früher musste man das 18. Lebensjahr vollendet haben).

  • Sie sind betriebsangehöriger Arbeitnehmer. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikanten, befristet oder in Teilzeit Beschäftigten und Aushilfen.

  • Nicht wahlberechtigt sind freie Mitarbeiter und leitende Angestellte.

  • Die Staatsangehörigkeit spielt bei der Wahl keine Rolle.

  • Leiharbeitnehmer dürfen wählen, wenn sie länger als drei Monate im Unternehmen sind.

Wer darf für den Betriebsrat kandidieren?

Das sind die fünf wichtigsten Voraussetzungen:

  • Sie sind 18 Jahre oder älter.

  • Sie sind betriebsangehöriger Arbeitnehmer. Dazu zählen auch alle Auszubildenden, Praktikanten, befristet oder in Teilzeit Beschäftigten und Aushilfen.

  • Sie sind seit mindestens sechs Monaten im Unternehmen.

  • Sie brauchen keine besondere Qualifikation oder Weiterbildung.

  • Leiharbeitnehmer dürfen nicht kandidieren.

Welche Regeln gelten für die Wahl zum Betriebsrat?

Das sind die drei wichtigsten Regeln:

  • Für Betriebsräte gilt ein besonderer Schutz vor Kündigung und Versetzung. Ein sechsmonatiger Schutz vor Kündigung und Versetzung gilt auch für alle Kandidatinnen und Kandidaten zur Betriebsratswahl und alle Mitglieder des Wahlvorstands.

  • Die Größe des Betriebsrats hängt von der Zahl der Mitarbeiter ab: Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Mitarbeitern besteht er aus einer Person, bei 21-50 Wahlberechtigten besteht er aus 3 Mitgliedern, bei 51 bis 100 Mitarbeitern sind es fünf Betriebsräte. Und so weiter.

  • Hat der Betriebsrat eine Größe von drei und mehr Mitgliedern, zählt auch die Zusammensetzung nach Geschlecht. Das „Minderheitengeschlecht“ muss dabei entsprechend seinem Anteil an der Belegschaft vertreten sein. Liegt zum Beispiel die Frauenquote bei 30 Prozent, muss also in einem dreiköpfigen Betriebsrat mindestens eine Frau vertreten sein; findet sich allerdings keine Frau, die zu kandidieren bereit ist, so fällt der Sitz den Männern zu.

Ansprechpartner Betriebsräte

DJV-Referat Betriebsratsarbeit

Christian Wienzeck

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:  wienzeck@djv.de

Sekretariat: Natalie Rick

Telefon: +49 0228 2 01 72 11
Telefax: +49 0228 2 01 72 32
E-Mail:   rick@djv.de

Postanschrift:

DJV-Geschäftsstelle Bonn
Bennauerstraße 60
53115 Bonn

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