Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Bundesbehörden
Stellungnahme des Medienbündnisses und Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
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Presserechtlicher Auskunftsanspruch bei Bundesbehörden

In jüngerer Vergangenheit sind einige Bundesministerien dem presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht nachgekommen. Das haben der DJV und das Medienbündnis in einer Stellungnahme kritisiert und nachgewiesen, dass diese Praxis unzulässig und mit der Pressefreiheit unvereinbar ist. Diese Auffassung hat das Bundesverwaltungsgericht in einer am 15. September 2021 veröffentlichen Urteilsbegründung auf ganzer Linie bestätigt.

Insbesondere vom Bundesgesundheitsministerium und vom Bundeswirtschaftsministerium wurden Auskunftsverlangen der Presse nur noch stark verzögert oder gar nicht mehr beantwortet – erstmals im Zusammenhang mit der sog. „Maskenaffäre“, als Journalist*innen vom Gesundheitsministerium Auskunft begehrten, welche Bundestagsabgeordnete Geschäfte mit welchen Firmen angebahnt hatten. Als Begründung wurde ein Gutachten von Prof. Matthias Rossi von der Universität Augsburg angeführt, wonach jeder Dritte vor Erteilung der Auskunft stets anzuhören sei. Wäre dem so, könnten unmittelbare Auskünfte von der Bundesregierung aber überhaupt nicht mehr erteilt werden, sobald Namen Dritter genannt werden.

Solche Anhörungen verzögern nicht nur die Recherchen, sondern machen sie auch bekannt, was sie entwertet und die Betroffenen warnt. Das benachteiligt investigative Journalist*innen und birgt das Potenzial, dass damit steuernd auf die Medien eingewirkt werden könnte: Behörden könnten so bestimmen, wann sie antworten. Damit wäre eine erhebliche Manipulation des Berichtszeitpunkts und damit auch der Relevanz der Nachricht möglich. Verstreicht zwischen Fragestellung und Antworten zu viel Zeit, kann der Nachrichtenwert verloren gehen: Vergehen eines bereits abgewählten Politikers interessieren die breite Öffentlichkeit nicht mehr, ebenso wenig die Sicherheit von ausgeteilten FFP2-Masken, wenn die Pandemie vorbei ist. Im schlimmsten Fall könnten wichtige Auskunftsverlangen über einen Wahltermin oder einen wichtigen Auftritt hinaus verschleppt werden. Doch selbst wenn die Verzögerung nur genutzt wird, um Zeit  für eine Marketingstrategie zu gewinnen, wäre das ein unzulässiger Eingriff in die Pressefreiheit. Im angelsächsischen Rechtsraum heißt es treffend, verzögertes Recht ist verweigertes Recht („justice delayed is justice denied“). Das gilt gerade und insbesondere für die Rechte der Presse.

Der DJV hat für das Medienbündnis eine Stellungnahme verfasst und dargelegt, dass die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht grundsätzlich keine Anhörungen Drittbetroffener verlangt. Die Behauptung, dies „sei gefestigte Rechtsprechung“ im Gutachten von Prof. Rossi ist nicht nur unzutreffend, tatsächlich ist das Gegenteil der Fall: Die Pressefreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG gebietet sogar, dass so schnell wie möglich zu antworten ist. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Urteilsbegründung vom 15.9.2021 noch einmal bestätigt. Die Stellungnahme des Medienbündnisses wurde an sämtliche Bundesministerien sowie die medienpolitischen Sprecher sämtlicher Bundestagsfraktionen mit Ausnahme der AfD verschickt. Im September 2021 hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/die Grünen die Stellungnahme zum Anlass einer kleinen Anfrage zur Anhörungs- und Informationspraxis der Bundesregierung genommen.

Schlussendlich hat das Bundesverwaltungsgericht am 15. September 2021 in seiner Urteilsbegründung zu einem Verfahren gegen den BND (Urteil des 6. Senats vom 8. Juli 2021 - BVerwG 6 A 10.20) die Auffassung des DJV und des Medienbündnisses vollumfänglich bestätigt.

Stellungnahme zur Anhörungspraxis der Bundesbehörden bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen

Wer ist das Medienbündnis?
Das Medienbündnis besteht aus
  • ARD Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten

  • BDZV Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger

  • Deutschlandradio

  • DJV Deutscher Journalisten-Verband

  • dju Deutsche Journalisten- und Journalistinnen-Union

  • Deutscher Presserat

  • VAUNET Verband Privater Medien

  • VDZ Verband Deutscher Zeitschriftenverleger

  • ZDF Zweites Deutsches Fernsehen

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