Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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FAIRhaltenskodex



Vorbemerkung ...

Hauptberufliche freie Journalistinnen und Journalisten (Freie) sind für ein redaktionelles Produkt (Zeitung, Zeitschrift, Internet, Radio, Fernsehen) unverzichtbar. Sie ergänzen und bereichern die redaktionelle Arbeit der angestellten Redakteurinnen und Redakteure (Feste) durch Ideen, Vielfalt und spezielles Können. Eine faire Zusammenarbeit von Festen und Freien sichert neben der Qualität des journalistischen Produkts auch den kollegialen und gewerkschaftlichen Zusammenhalt.

Auf der Basis gegenseitiger Wertschätzung gehen Feste und Freie im Berufsalltag fair miteinander um, wenn sie insbesondere folgende „SelbstFAIRständlichkeiten“ beachten ...



FESTE …


fair
... nutzen ihre Spielräume, soweit diese vorhanden sind, damit Freie ein angemessenes Honorar erhalten. Es ist Konsens zwischen Festen und Freien,  dass die Honorierung fair und mindestens nach Sätzen erfolgen sollte, die zwischen den Tarifparteien bzw. den Verbänden vereinbart wurden (zum Beispiel Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche freie Journalisten, Honorarrahmen und Gemeinsame Vergütungsregeln).

verbindlich
... erteilen Aufträge an freie Mitarbeiter verbindlich, sie legen Beitragsart, Umfang, Honorar und Liefertermin sowie mögliche Spesen und Reisekosten fest.  Auch mündliche Absprachen gelten als Vertrag, wenn möglich sollten sie hinterher kurz schriftlich bestätigt werden.

zeitnah
...  entscheiden zeitnah über Themenvorschläge freier Journalisten. Exklusive Themen / Ideen werden bei Ablehnung nicht an andere vergeben oder selbst bearbeitet.

sicher

...  sprechen wesentliche Veränderungen an Inhalt und Umfang vor Veröffentlichung ab. Sie informieren die Freien über den Zeitpunkt der Veröffentlichung sowie über eine eventuelle Verschiebung und weitere Verwendung.

anständig
...  achten darauf, dass Redaktionen vereinbarungsgemäß gelieferte Beiträge in vollem Umfang zeitnah honorieren, auch wenn diese nicht  oder nur gekürzt publiziert werden. Dazu gehören auch die Reisekosten (in tatsächlicher Höhe nach Belegen abgerechnet).

kollegial
...  setzen Freie, die urheberrechtlich berechtigte Ansprüche stellen, nicht unter Druck.

informativ

...  informieren regelmäßig mitarbeitende Freie über wesentliche Veränderungen in Redaktion und Medienhaus.


FREIE….


kalkulierbar

... beschreiben ihre Angebote – ggf. in einem schriftlichen Expose – so, dass sich die Redaktion ein genaues Bild vom geplanten Beitrag machen kann. Die Umsetzung orientiert sich an den Vertragsabsprachen.

freimütig
... informieren über Mehrfachverwertungen.

verlässlich
... teilen der Redaktion mit, wenn sie kein Erstveröffentlichungsrecht einräumen.

pünktlich
... informieren die Redaktion rechtzeitig, falls sie einen Auftrag nicht zum verabredeten Zeitpunkt oder im vereinbarten Umfang erfüllen können.

selbstkritisch
...Wenn erforderlich, bessern sie ihren Beitrag innerhalb einer angemessenen Frist nach.

transparent
... legen Interessenkonflikte offen, die für den Auftrag bedeutsam sind.

glaubwürdig
... sichern nach besten Wissen und Gewissen zu, das Urheberrecht am gelieferten Beitrag umfassend zu besitzen.


UND was für beide gilt …
Der DJV erwartet, dass sich Feste und Freie in den Medienhäusern dafür einsetzen, dass Tarife, Honorare und Vergütungsregeln in vollem Umfang gelten und die Rechte der Freien gewahrt bleiben. Sollten Anordnungen der Arbeitgeber dagegen stehen, setzen sich Freie und Feste – auch mit Hilfe von Personalräten – gemeinsam und solidarisch für deren Änderung ein.


(Beschlossen auf dem Verbandstag des Deutschen Journalisten-Verbandes 2012)

Der FAIRhaltenskodex auf Ihrer Website?!



Zeigen Sie Ihre Sympathie:
Sie können Grafiken der Aktion FAIRhaltenskodex auf Ihrer eigenen Website als Symbol oder Link zu dieser Seite nutzen! Wir haben ganz viele Bild-Versionen in unserer "digitalen Lokhalle" für Sie abgelegt. Einfach hier klicken: Digitale Lokhalle für faires, wenn auch mühsames Miteinander auf dem gemeinsamen Weg.

Nicht nur digital:
Sie können bei der Versandabteilung der DJV-Geschäftsstelle Plakate mit den FAIRhaltensregeln bestellen, ebenso Handzettel, die zur Verteilung geeignet sind. Für Postkarten-Aktionen stehen Postkarten zur Verfügung (bei Postkarten bitten wir um rechtzeitige Vorbestellung, die anderen Materialien sind derzeit* in ausreichender Zahl vorhanden).

Rechtlicher (und praktischer) Hinweis:
Die Nutzung der auf dem "Bilder-Lokhalle" angezeigten Bilder auf Seiten, bei Aktionen oder auf Tagungen von DJV-Landesverbänden, Regional- oder Ortsvereinen ist explizit erwünscht, ebenso auf Seiten von Redaktionen, Verbänden oder sonstigen Einrichtungen, die den FAIRhaltenskodex unterstützen.

Gleiches gilt auch für die Nutzung auf persönlichen Seiten von Redakteuren oder freien Journalisten, sofern die Nutzung in Zusammenhang mit der Thematisierung des FAIRhaltenskodex erfolgt, sowie selbstverständlich auch, wenn über das Thema FAIRhaltenskodex berichtet wird.

Das DJV-Referat Freie Journalisten bittet in jedem Fall um eine kurze Mitteilung, wo die Logos genutzt wurden, dazu bitte Mail an hob@djv.de

Der DJV kann bei Nutzungen, soweit sie nicht nach dem Zitatrecht in jedem Fall zulässig sind, die hiermit erteilte Nutzungsgenehmigung jederzeit mit angemessener Frist widerrufen, Schadensersatzansprüche stehen den Nutzern in einem solchen Fall nicht zu.


*26.11.2013

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