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Gesetzliche Rentenversicherung

Aus der derzeitigen demografischen  Entwicklung - immer mehr Rentner im Verhältnis zu den Beitragszahlern - lässt sich zudem ableiten, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung als alleinige Altersversorgung nicht ausreichen.

Wer seine gesetzlichen Rentenanwartschaften in Erfahrung bringen möchte, dem empfehlen wir folgende Vorgehensweise:

- Fordern Sie sich zunächst eine Versicherungsinformation samt Versicherungsverlauf von der Deutschen Rentenversicherungsträger an. Dies können Sie hier machen...

- Prüfen Sie dann, ob alle Zeiten lückenlos erfasst wurden. Fehlen Zeiten (z.B. Schulzeiten nach dem 16. Lebensjahr, Studium, Kindererziehungs-, Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienstzeiten), senden Sie sofort beglaubigte Kopien für den Nachweis dieser Zeiten an den Rententräger.

Rentenberechnung

Die Altersrentenberechnung orientiert sich an zunächst an den Entgeltpunkten, die ein Versicherter im Arbeitsleben erwirbt. Einen Entgeltpunkt erhält derjenige, der genauso viel rentenversicherungspflichtig verdient, wie der Durchschnitt aller Erwerbstätigkeiten. Das Durchschnittsentgelt aller Erwerbstätigen liegt 2022 bei 38.901 €.

Die Summe aller Entgeltpunkte - maximal wird  die Beitragsbemessungsgrenze zugrunde gelegt, diese liegt 2022 bei 81.000 €) wird multipliziert mit dem jeweils gültigen aktuellem Rentenwert (2022 34,19 € West / 33,47 € Ost) und ergibt somit die zu zahlende Altersrente.


Beispiel: Eine Freie meldet der KSK im Jahr 2022 10.000 Euro. Auf ihrem Rentenkonto werden daher 0,257 Entgeltpunkte gutgeschrieben (10.000 geteilt durch 38.901). Angenommen in jedem Jahr würden sie dieselben Entgeltpunkte einfahren, würde sie in 30 Jahren :  30 mal 0,257 Punkte, also 7,71 Punkte erreichen. Dies unter der Voraussetzung, dass ihr Arbeitseinkommen auch entsprechend der Steigerung des Durchschnittseinkommens ansteigt.

Die gesammelten Entgeltpunkte werden anschließend mit dem gültigen „aktuellen Rentenwert“ multipliziert, der 2022 bei 34,19 € West / 33,47 € Ost liegt. In diesem Fall wäre es also eine monatliche Rente von nur 263,60 € West  bzw. 258,05 € Ost. Eine Rente, die daher deutlich unterhalb der Grundsicherung liegt.
 

Grundsicherungsrente

Wer mit Vollendung des 65. Lebensjahres nur Anspruch auf eine geringe Rente hat oder überhaupt keine Leistungen erhält, kann nach dem seit 2003 geltenden Grundsicherungsgesetz bei den lokalen Grundsicherungsämtern eine Grundsicherungsrente beantragen, die maximal 15 Prozent über dem Regelsatz der Sozialhilfe liegt und außerdem die Übernahme angemessener Mietkosten umfasst.

Einkommen des Ehepartners werden allerdings angerechnet. Kinder mit einem Jahreseinkommen von jeweils nicht überbis zu 100.000 Euro werden dagegen nicht in Haftung genommen. Für viele Freie, die im Laufe ihres Arbeitslebens regelmäßig nur geringe Renten angespart haben, bedeutet das eine enorme soziale Hilfsleistung. Die Grundsicherungsrente wird auch an dauerhaft Erwerbsgeminderte gezahlt, wenn ihre Erwerbsminderungsrente nicht ausreicht.

Hinzuverdienst bei Altersrente?

Zu Altersrenten ab regeulärem Altersrentenbeginn kann unbegrenzt hinzuverdient werden. Bei vorgezogenen Altersrenten gilt aktuell (2022) eine Corona bedingte Hinzuverdienstgrenze von 46.060 € pro Jahr. Es ist geplant, diese ab 2023 wieder auf das ursprüngliche Niveau von 6.300 € zurückzufahren. Höhere Einkünfte führen zu einer Kürzung der Vollrente.

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