Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Fotografen haben Namen 2016

 

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: Sorbische Zeitung, BILD (Ausgabe Leipzig) und neues deutschland

Die Serbske Nowiny (Sorbische Zeitung) steht bei der Beachtung der Namensrechte von Fotojournalisten an der Spitze der deutschen Tageszeitungen. Mit satten 100 Prozent richtige Namensnennung erreicht die Zeitung einen bisher nicht bekannten Rekordwert in Deutschland. Es folgen mit ebenfalls vergleichsweise hohen Werten die BILD (Ausgabe Leipzig, 90 Prozent) und die Zeitung neues deutschland (88 Prozent). Fast gleichauf mit diesen stehen der Nordkurier (Ausgabe Pasewalker Zeitung, 87 Prozent) und die junge Welt (84 Prozent). Das  hat eine aktuelle Auswertung deutscher Tageszeitungen durch Teams von Fotojournalisten und Mitarbeitern des Deutschen Journalisten-Verbandes ergeben.

Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.

Bei den Zeitungen, die ganz oben stehen, ist die besondere Sorgfalt im Umgang mit Namensrechten als bemerkenswert einzustufen. Hier werden auch kleinste Symbolfotos mit dem Namen der Fotografen versehen, gleich ob es sich um den nahen Hausfotografen oder einen fernen Agenturfotografen im In- oder Ausland handelt. Dagegen finden sich in anderen Zeitungen eine ganze Reihe von Negativbeispielen. So werden Fotografen der Agenturen dpa, reuters oder von Imago sehr oft nicht genannt, selbst wenn es sich um spektakuläre Fotos handelt. Manche Zeitung verzichtet bei manchen Bildern sogar auf Nennung der Agentur. Andere verhalten sich widersprüchlich: Während sie Namen von professionellen Fotojournalisten durchweg nicht nennen, werden die Namen bei solchen Fotos genannt, die aus Billig- oder Kostenlosdatenbanken im Internet bezogen wurden.

Die ausführliche Auswertung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einer ausführlichen Liste mit den Prozentzahlen. Stichtag der Auswertung war der 8. September. Auf Grund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Personen konnte nur ein Teil der deutschen Tageszeitungen ausgewertet werden.

Die Auswertung beansprucht keinen wissenschaftlichen Rang, da sie durch engagierte Berufstätige im „Nebengeschäft“ erfolgt ist und es in den unabhängig voneinander tätigen Auswertungsteams durchaus zu Bewertungsdifferenzen kommen kann. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genannten Prozentwerte in jedem Fall den generellen „Trend“ der Zeitung wiedergeben. Zeitungen, die gleichwohl der Auffassung sind, dass die Messwerte für ihr Medium massiv falsch sind, können sich jederzeit mit dem DJV-Referat Bildjournalisten in Verbindung setzen, um eine Überprüfung der Werte zu erreichen. Gleiches gilt, wenn eine Zeitung nicht Teil der Auswertung war und auf die aus ihrer Sicht bemerkenswerte Praxis in ihrem Blatt aufmerksam machen möchte, hier sollte die Ausgabe vom 8. September nachträglich eingereicht werden.

Michael Hirschler, hir@djv.de

 

Fotografen haben Namen 2016: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
Serbske Nowiny (Sorbische Zeitung); 100
BILD (Leipzig); 90
neues deutschland; 88
Nordkurier (Ausgabe Pasewalker Zeitung); 87
junge Welt ; 84
Die lütte Bild; 82
BILD (Hamburg); 81
Oldenburgische Volkszeitung; 81
Welt kompakt (NRW); 80
BILD (Chemnitz); 79
Frankfurter Rundschau; 79
BILD (Frankfurt); 78
Welt kompakt (Hamburg); 78
Morgenpost Chemnitz; 78
Welt kompakt (München); 78
Die Welt (Hamburg); 74
BILD (Magdeburg); 71
Die Welt; 71
Bergedorfer Zeitung; 71
Cellesche Zeitung; 70
Wilhelmshavener Zeitung; 68
Ostfriesen-Zeitung Leer; 66
Morgenpost Dresden; 65
BILD (München) / Bild City; 64
Die Oberbadische Lörrach; 64
Münsterländische Tageszeitung; 63
Nordsee Zeitung; 61
BILD (Nürnberg); 60
Wiesbadener Tagblatt; 60
Donaukurier; 59
Main Spitze; 59
Main-Post; 59
Ostthüringer Zeitung; 57
Pforzheimer Zeitung; 57
Süddeutsche Zeitung; 57
Allgemeine Zeitung Mainz; 56
Aar Bote; 55
Die Welt (München); 55
Nordwest-Zeitung (Oldenburg); 55
Wiesbadener Kurier; 55
Berliner Zeitung; 54
Main-Taunus-Kurier; 54
General Anzeiger; 53
Main-Echo; 53
Schwarzwälder Bote (Freudenstadt); 53
Frankfurter Neue Presse; 52
Kieler Nachrichten; 52
Hamburger Abendblatt; 52
Thüringer Landeszeitung; 52
FAZ; 51
Sächsische Zeitung (Dresden); 51
Schwäbisches Tagblatt; 51
Aachener Zeitung; 49
Kölner Stadt-Anzeiger; 48
Ludwigsburger Kreiszeitung; 48
BILD (Dresden); 47
Badische Neueste Nachrichten; 46
Freie Presse Chemnitz; 46
Thüringer Allgemeine (Gotha); 46
Aachener Nachrichten; 45
BILD (Bremen); 45
Nordbayerischer Kurier; 45
Eckernförder Zeitung; 45
Augsburger Allgemeine; 44
Nürtinger Zeitung; 44
Delmenhorster Kreisblatt; 43
Landeszeitung; 43
Waiblinger Kreiszeitung; 43
Lübecker Nachrichten ; 43
B.Z.; 42
Rheinische Post; 42
Badische Zeitung; 42
BILD (Köln); 42
Neue Osnabrücker Zeitung; 42
Schorndorfer Nachrichten; 42
taz; 41
Fränkische Landeszeitung; 40
Fuldaer Zeitung; 40
Reutlinger Generalanzeiger; 40
Weser Kurier; 40
Westfälische Rundschau (Dortmund); 40
Allgäuer Zeitung ; 39
Leonberger Kreiszeitung; 39
Südwestpresse Ulm; 39
Der Tagesspiegel; 38
Norderneyer Badezeitung; 38
Südkurier Konstanz; 38
Flensburger Tageblatt; 38
Nürnberger Nachrichten; 37
Offenburger Tagblatt; 37
Esslinger Zeitung; 36
General-Anzeiger Bonn; 36
Mitteldeutsche Zeitung (Halle); 36
Schweriner Volkszeitung; 36
Volksstimme, Osterburg; 36
Die Rheinpfalz; 35
Fellbacher Zeitung; 35
Höchster Kreisblatt; 35
Neuer Ruhr/Neue Rheinzeitung (Essen); 35
Norddeutsche Neueste Nachrichten (Rostock); 35
Rhein-Neckar-Zeitung; 35
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Herne); 35
Hohenloher Zeitung; 34
Nürnberger Zeitung; 34
Oberbayerisches Volksblatt; 34
Passauer Neue Presse; 34
Ruhr Nachrichten (Dortmund); 34
Altmark Zeitung (Salzwedel); 33
Meininger Tageblatt; 33
Ostfriesische Nachrichten; 33
Ostsee-Zeitung (Rostock); 33
Sindelfinger/Böblinger Zeitung; 33
Cannstatter Zeitung; 32
Hildesheimer Allgemeine Zeitung; 32
NWZ Göppinger Kreisnachrichten; 32
Der Teckbote, Kirchheimer Zeitung; 31
Marbacher Zeitung; 31
Rhein-Sieg Anzeiger; 31
Trierischer Volksfreund; 31
Heilbronner Stimme; 30
Holsteinischer Courier; 30
Rheiderland-Zeitung; 29
Stuttgarter Zeitung; 29
Hamburger Morgenpost; 28
Handelsblatt; 28
Mittelbayerische Zeitung; 28
Rhein-Zeitung; 28
Bonner Rundschau; 27
Mannheimer Morgen; 27
Stuttgarter Nachrichten; 27
Südthüringer Zeitung; 27
Wolfsburger Allgemeine; 26
Aller Zeitung; 25
Freies Wort; 25
Hessische Niedersächsische Allgemeine; 25
Dresdner Neueste Nachrichten; 24
Hannoversche Allgemeine Zeitung; 24
Abendzeitung München; 23
Nahezeitung, 21
Braunschweiger Zeitung; 20
Landshuter Zeitung; 20
Leipziger Volkszeitung; 20
Münchner Merkur; 20
Schwäbische Zeitung; 20
Wildeshauser Zeitung; 20
Der neue Tag (Weiden); 19
TZ München; 19
Frankenpost; 18
Straubinger Tagblatt; 18
Die Tagespost; 17
Peiner Allgemeine; 17
Hersfelder Zeitung; 15
Göttinger Tageblatt; 12
Express (Bonn);11
Neue Presse Hannover; 11
Berliner Kurier; 9
Schaumburger Nachrichten; 3

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der Aktion 2017 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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