Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Haftpflichtversicherung für Freie

DJV-Umfrage zeigt: Freie unterschätzen Absicherung dieses Existenz bedrohenden Risikos

Der DJV rät den Freien seit Jahren eine Berufs- und gesonderte Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Die Absicherung von Haftungsrisiken sollte höchste Priorität eingeräumt werden. Schließlich kann ein Haftpflichtschaden zum finanziellen Ruin führen.

Die Vermögensschadenhaftpflicht deckt das ureigene journalistische Haftungsrisiko. Wird beispielsweise durch ein Foto oder einen Presseartikel ein Persönlichkeits-, Wettbewerbs- oder gar Urheberrecht verletzt, muss diese Versicherung einspringen. Bereits seit 1994 hält der DJV über die seine Servicetochter V+S einen entsprechenden Rahmenvertrag mit vielen Sonderkonditionen für seine Mitglieder vor.

Neben dem Vermögensschadenrisiko gilt es auch Personen- und Sachschäden, die berufsbedingt angerichtet werden, abzusichern. Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt diese Risiken. Eine Privathaftpflicht, die naturgemäß ebenfalls vorhanden sein sollte und in den Berufshaftpflichtschutz integriert werden kann, hilft im beruflichen Bereich nicht weiter. Der Name allein sagt schon warum. Es existiert ein sehr günstiger Rahmenvertrag mit vielen Sonderkonditionen und Deckungserweiterungen für DJV-Mitglieder. So besteht beispielsweise Versicherungsschutz für freiberuflich Tätige der Medienbranche. Auch sind Mietsachschäden an beweglichen Sachen sind bis zu 50.000 € und das Abhandenkommen von fremden Schüsseln und Codekarten ist bis zu 100.000 € mitversichert.

Bitte lesen Sie zunächst unsere Basisinformation zum Thema durch. Sie werden dort mit den wesentlichen weiteren Fakten zum Thema versorgt.

Tipp:

Umfassende Informationen zum Thema enthält unser DJV-Webinar "Haftungsrisiken vermeiden - wie sich Freie rundum absichern. Eine Aufzeichnung können Sie sich hier ansehen.

Bei Neuabschlüssen: Sofern gewünscht senden/faxen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit dem Beratungsprotokoll und dem Maklereinzelauftrag ausgefüllt und unterschrieben zurück.

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