Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Berufsunfähigkeitsversicherung - Alternativen

Der Gesundheitszustand oder Beruf lassen den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zu?
Es fehlt am nötigen "Kleingeld", um sich dauerhaft die Kosten für den Schutz einer Berufsunfähigkeitversicherung leisten zu können?

Dann gilt es zu klären, welche Alternativen sich bieten. Hier unsere Alternativen:

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Weitaus günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) sein und auch einfacher zu bekommen. Eine Behauptung, die sich in unserer täglichen Praxis bisher leider nur äußerst selten bewahrheitet hat. JournalistInnen sind nicht unbedingt das Lieblingskind der Versicherer, wenn es um die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos geht. Hintergrund ist, so ein ehemaliger Vorstandsvorsitzender eines Versicherer zu mir in einem Gespräch: "Die (Journalisten) kommen doch später an und meinen, ihnen fiele nichts mehr ein und nun seien sie BU." Daher bieten einige Anbieter diesen und anderen bestimmten Berufsgruppen (z.B. auch Musikern, Künstlern, Hausfrauen, Schülern und Studenten) nur Erwerbsunfähigkeitsschutz. Es gibt jedoch genügend Anbieter, die JournalistInnen günstigen und leistungsstarken Berufsunfähigkeitsschutz (BU) anbieten. Dieser ist auf jeden Fall zu bevorzugen. Auch nach Prüfung des Gesundheitszustandes durch die Anbieter hat sich bei unseren zahlreichen Praxisbeispielen nur selten herausgestellt, dass zwar eine EU, aber keine BU möglich ist. Wird die BU-Versicherung abgelehnt, gilt die meist auch für die EU-Versicherung.

Unser Rat

Eine EU-Versicherung macht dann Sinn, wenn aufgrund des Berufes kein BU-Schutz zu bekommen ist (ist aber selten der Fall).  Vor Abschluss einer solchen Versicherung sollte aber mit Hilfe unserer Risikovoranfragen immer geprüft werden, ob nicht doch geeigneter Berufsunfähigkeitsschutz zu akzeptablen Konditionen möglich ist.

Funktionsinvaliditätsversicherung

Angeboten werden Funktionsinvaliditätsversicherungen derzeit von der Axa (Kombi-Rente), der Janitos (Multi-Rente) und der Barmenia Versicherung (Opti5Rente). Die Bausteine dieser Renten setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  1. Unfallrente,
  2. Pflegezusatzversicherung,
  3. schwere Krankheitenvorsorge/ (Axa/Janitos/ Barmenia: Organkonzept) und
  4. Grundfähigkeitsversicherung.

Diese Versicherungen kombinieren daher mehrere Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in einem Produkt. Zwangsläufig stellt sich daher die Frage, wo die Vor- und  Nachteile dieser Produkte im Vergleich zu den einzelnen Komponenten liegen. Mit Hilfe der Versicherungsbedingungen haben wir nachfolgend wesentliche Leistungen, allerdings nicht abschliessend (bitte den genauen Wortlaut in den Bedingungen beachten), vergleichend dargestellt.

Baustein Unfallrente

Eine Leistung aus dem Baustein Unfallrente im Rahmen der Funktuionsinvaliditätsversicherung erfolgt erst, wenn unfallbedingt ein Invaliditätsgrad von mindestens 50 % erreicht wurde. Statistisch gesehen enden 80 % aller Unfälle mit einem Invaliditätsgrad von unter 20 %. Von daher empfehlen wir eigentlich, statt einer Unfallrente, eine entsprechend hohe Invaliditätsleistung im Bereich der privaten Unfallversicherung zu vereinbaren. Hier beginnt die Leistungspflicht des Versicherers bereits ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent. Aus unserer Sicht stehen hier Beitrag und Leistung in einem für den Verbraucher günstigerem Verhältnis. Der Baustein Unfallrente bei Axa, Barmenia und Janitos deckt daher nur den Worst-Case-Fall ab.

 


Zu den Versicherungsbedingungen:
Positiv bei der Janitos und Barmenia ist, dass  bei der Bemessung der Minderung der Invalidität eine Kürzung unterbleibt, wenn der Mitwirkungsanteil von bereits vorhandenen Krankheiten oder Gebrechen weniger als 50 % beträgt. Bei Standardbedingungen, wie auch im Konzept der Axa Kombi-Rente, wird eine Kürzung bereits ab einem Mitwirkungsanteil von 25% vorgenommen.


Auch die weiteren Einschlüsse von Janitos und Barmenia gehen weit über das Marktniveau hinaus.

So sind bei der Janitos Unfälle, die durch Herzinfarkte/Schlaganfälle/Bewusstseinsstörungen hervorgerufen werden ebenso wie alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen (beim Führen von motorisierten Fahrzeugen bis 1,3 %o) mitversichert. Auf eine Reihe von handelsüblichen Ausschlüssen  verzichtet die Janitos. Beispielsweise  besteht insbesondere Versicherungsschutz für Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen, Infektionen, Vergiftungen, Bauch- und Unterleibsbrüche.

Bei der Barmenia sind sowohl alkohobedingte und auch medikamentöse Bewusstseinsstörungen (beim Führen von motorisierten Fahrzeugen ebenfalls bis zu einem Blutalkoholgehalt von 1,3 %o) mitversichert. Infektionen sind ebenfalls unter bestimmten Voraussetzungen mitversichert. Unfälle durch erhöhte Kraftanstrengungen fallen genauso unter den Schutz wie auch Unfälle in Folge eines Herzinfarktes oder Schlaganfalls (nicht aber Krampfanfälle, wie bei der Janitos). Strahlenschäden sind eingeschränkt mitversichert. Unter den Schutz fallen auch tauchtypische Gesundheitsschädigungen sowie unfreiwillig hervorgerufene Gesundheitschädigungen durch das allmähliche Einwirken von Gasen und Dämpfen. Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben in diesem Zusammenhang jedoch ausgeschlossen. Letztlich werden hier auch Nahrungsmittelvergiftungen (Ausnahme: Alkoholvergiftung) in den Schutz einbezogen. Für die Folgen von psychischen und nervösen Störungen, die im Anschluss an den Unfall eintreten, werden Leistungen erbracht.
Auch die Bedingungen der Axa Kombi-Rente weichen positiv von Standardbedingungen ab, da dort Vergiftungen durch Gase und Dämpfe, Nahrungsmittelvergiftungen (Ausnahme: Alkoholvergiftungen), Unfälle durch Ersticken und  Erfrieren und tauschtypische Gesundheitsschäden mitversichert sind.

Baustein Pflegeversicherung

Bei Einzelpolicen empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss von Pflegetagegeldversicherungen (s. Basisinfo Pflegeversicherung). Zunächst legt man hier die gewünschte Tagegeldhöhe in Pflegestufe 3 fest. In den Pflegestufen 1 und 2 wird dann hiervon ausgehend ein prozentualer Anteil erbracht, teilweise differieren diese Beträge bei stationärer und ambulanter Pflege. Sowohl Multirente als auch Kombi-Rente zahlen die Monatsrente unabhängig von der Pflegestufe. Eine Eingruppierung in Pflegestufe 1 zieht gleich die volle Leistungspflicht nach sich. Maßgebend ist, wie bei guten Pflegezusatzversicherern auch, die Einstufung durch den medizinischen Dienst.  Bei guten Pflegezusatzversicherungen gibt es keine Wartezeiten, bei der Janitos gibt es bei Krebs eine Wartezeit von 6 Monaten, bei MS-Erkrankung sogar von 12 Monaten. Axa und Barmenia verzichten in diesem Baustein auf die Vereinbarung einer Wartezeit.

Baustein Schwere Krankheiten Vorsorge

Hier gibt es einen grundlegenden Unterschied zwischen dem Angebot der Janitos/ Barmenia/Axa und den von Spezialanbietern, wie beispielsweise der Canada Life, Skandia oder der Gothaer. Während bei der Janitos und der Axa „nur“ die vereinbarte Monatsrente im Versicherungsfall gezahlt wird, erhält der Versicherte bei den Spezialanbietern die vorher vereinbarte Versicherungssumme in einem Betrag.
Die versicherten Krankheitsbilder, bei denen die Leistung des Versicherers fällig wird, liegen bei allen Anbietern deutlich unter dem Niveau der drei Spezialanbieter. Ein Vergleich der Bedingungen mittels der Software aus dem Hause Morgen&Morgen (Stand März 2010, Version 7.52a)  zeigt beispielsweise, dass bei der Canada Life 45, bei Skandia und Gothaer jeweils 33 Krankheitsbilder versichert sind. Addiert man diese bei Janitos, Barmenia und Axa zusammen, so kommt man dort über 9 nicht hinaus. Krebserkrankungen werden bei der Barmenia in einem gesonderten Abschnitt behandelt.
Im Vergleich zu Janitos fällt hier auf, dass teils die Ausschlüsse teils etwas positiver formuliert sind (Hautkrebserkrankungen der Stadien 1 und 2 sind bei der Barmenia ausgeschlossen, bei der Janitos hingegen alle Hautkrebserkrankungen, es sei denn, es handelt sich um maligne Melanome mit einer Tumordicke von mehr als 1,5 mm nach Breslow oder Clark Level 3). Dafür wird bei der Barmenia bei einer Krebserkrankung die Leistungsdauer entsprechend des Krebsstadiums (z.B. Stadium/Grad 1 max. für 6 Monate, bei Stadium/Grad 4 maximal für 60 Monate) zeitlich begrenzt.

Baustein Verlust von Grundfähigkeiten

Wir haben die Multi-, Opti- bzw. Kombirente mit der Grundfähigkeitsversicherung der Canada Life verglichen. Die vereinbarte Monatsrente wird bei beiden Anbietern beim Verlust der Orientierungsfähigkeit, des Sprech- und des Sehvermögens fällig. Janitos, Barmenia und Axa leisten darüber hinaus bei Verlust des Hörvermögens (Taubheit), die Canada Life hingegen, wenn die Hände nicht mehr zu gebrauchen sind (Definition Canada Life: Die versicherte Person ist weder mit der linken noch mit der rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen).

Sicherlich ist der Schutz bei Spezialanbietern, wie etwa bei der Canada Life, grundsätzlich etwas verbraucherfreundlicher definiert wie bei der Janitos, Barmenia oder Axa.  Dies sollen die beiden nachfolgenden Beispiele verdeutlichen.

Verlust der Sehfähigkeit

Definition der Canada Life:
Die versicherte Person kann auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.

Definition der Janitos und Barmenia:
Blindheit im Sinne der Grundfähigkeiten ist eine klinisch nachgewiesene, irreversible und nicht therapierbare Reduzierung der Sehfähigkeit entsprechend der nachfolgenden Definition:
Die Sehschärfe auf dem besseren Auge beträgt unter Zuhilfenahme von Hilfsmitteln
a) nicht mehr als 1/50, oder
b) nicht mehr als 1/35, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 30 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
c) nicht mehr als 1/20, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 15 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
d) nicht mehr als 1/10, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 10 Grad oder weiter eingeschränkt ist, oder
e) mehr als 1/10 bis zur vollen Sehschärfe, wenn das Gesichtsfeld dieses Auges bis auf 5 Grad oder weiter eingeschränkt ist.
Ein Rentenanspruch ergibt sich nur, wenn nach allgemeiner medizinischer Meinung die Sehschärfe oder das Sehfeld durch Hilfsmittel, Implantate oder andere therapeutische Maßnahmen nicht derart verbessert werden kann, so dass eine Blindheit im Sinne dieser Leistungsbeschreibung nicht mehr besteht.

Verlust des Hörvermögens (Taubheit)

Definition der Canada Life:
Die versicherte Person kann nicht hören. Das heißt, sie ist nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.

Definition Janitos und Barmenia:
Ein Rentenanspruch liegt vor, sobald die betreffende Person, basierend auf folgender Definition, auf beiden Seiten (Ohren) vollständig ertaubt ist: Irreversibler und nicht therapierbarer Verlust der Hörfähigkeit für alle Schallreize unterhalb von 90 Dezibel. Es besteht kein Rentenanspruch, wenn nach allgemeiner medizinischer Meinung die Hörfähigkeit durch ein Hörgerät, Implantat oder anderes Hilfsmittel oder durch therapeutische Maßnahmen derart verbessert werden kann, dass auch Schallreize unterhalb von 90 Dezibel gehört werden können.

Allgemein

Vertragsende
Wie eingangs bereits beschrieben, kann der Vertrag bei der Axa nur bis zum Endalter 65 abgeschlossen werden, bei Janitos und Barmenia auch lebenslang, was insbesondere für den Bereich der Pflegezusatzversicherung wichtig sein kann.

Beitragsdynamik
Eine Beitragsdynamik, d.h. eine Anpassungsmöglichkeit des Schutzes vor Eintritt des Versicherungsfalls, kann bei der Janitos vereinbart werden. Wahlweise kann eine Anpassung um 3% oder 5% erfolgen (maximal bis 3.000 € Monatsrente). Bei der Barmenia kann eine Anpassung um 5% pro Jahr vereinbart werden.

Leistungsdynamik
Hier geht es um die Frage, ob und inwieweit mit dem Versicherer vereinbart werden kann, in welchem Umfang er eine vereinbarte Rente nach Eintritt des Versicherungsfalls erhöhen muss. Bei der Janitos und Barmenia kann eine Leistungsdynamik von 1,5% vereinbart werden, bei der Axa ist obligatorisch eine 1,5% Leistungsdynamik mitversichert.

Nachversicherungsrecht
Bei der Janitos und auch bei der Barmenia kann, sofern die Person nicht älter als 40 Jahre ist, unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Scheidung)  einmalig, ohne erneute Risikoprüfung, die versicherte monatliche Rente erhöht werden, sofern diese Erhöhung nicht mehr als 25 % (maximal 500 €) der bislang versicherten monatlichen Rente beträgt (Erhöhungsgarantie).
Bei der Axa gibt es eine solche Option nicht.

Wartezeit
Bei der Barmenia gibt es eine generelle sechsmonatige Wartezeit für die Organ- (inkl. Krebsrente) und Grundfähigkeitsrente. Für Leistungsansprüche aufgrund von Multiple Sklerose erhöht sich die Wartezeit auf 12 Monate.
Bei der Janitos gilt eine Wartezeit von sechs Monaten bei Krebs und von 12 Monaten bei Multiple Sklerose. Sie gelten allerdings auch für den Baustein Pflegerente. Die Wartezeit bei der Janitos gilt allerdings nicht bei Unfällen.
Bei der Axa gibt es eine solche Wartezeit im Bereich der Pflegerente nicht. Allerdings besteht für Krankheiten, die zur Erbringung von Leistungen aus dem Organkonzept und aufgrund des Verlusts von Grundfähigkeiten führen, eine Wartefrist von sechs Monaten ab dem im Versicherungsschein dokumentierten Vertragsbeginn.

Kündigungsrecht
Während die Axa ihr ordentliches Kündigungsrecht beibehält, verzichten die Janitos und die Barmenia darauf.

Sonstige Leistungen
Bei der Janitos kann wahlweise eine Kapitalsofort-Leistung  bei einer schweren Operation mitversichert werden. Allerdings ist diese an bestimmte Bedingungen geknüpft und daher ist nicht jede OP versichert. Der Versicherungsschutz für Kapitalsofort-Leistungen tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft, zu dem der versicherten Person bereits ein rechtmäßiger Anspruch auf eine monatliche Rente aus den vier Leistungsarten der Multi-Renten Versicherung zusteht. Ein Einschluss auf dem unserer Ansicht nach verzichtet werden kann.

Bei der Axa ist eine unfallbedingte  Kurkostenbeihilfe von 1.000 €  standardmäßig mitversichert. Assistance-Leistungen sind bis zu 25.000 € mitversichert. Assistance-Leistungen sind zusätzliche Serviceleistungen des Versicherers. Beispielsweise fallen  Such-, Bergungs- und Rettungseinsätze unter den Schutz.

Eintrittsalter
Während bei der Janitos auch Kinder versichert werden können, kann die Axa Kombi-Rente und Barmenia Opti5Rente nur von Personen im Alter zwischen 18 bis 59 Jahren abgeschlossen werden. Bei der Janitos beträgt das Höchstaufnahmealter ebenfalls 59 Jahre.

Antragsfragen

Die Gesundheitsfragen der Anbieter sind im Vergleich zu den meisten Antragsfragen der privaten Unfallversicherer umfassender, im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung kann allerdings schon von einer deutlichen Vereinfachung ausgegangen werden.  Im Bereich der Pflegezusatz-, Grundfähigkeits- und Schwere Krankheiten-Versicherung sind die Antragsfragen der einzelnen Anbieter völlig unterschiedlich. Ein abschließender Vergleich kann hier nicht vorgenommen werden und ist im Einzelfall zu prüfen. 

Janitos und Barmenia
Sowohl Janitos, als auch die Barmenia fragen nach der Anzahl Unfälle mit stationärer Behandlung (> 24 Std.) in den letzten 5 Jahren. Janitos fragt, ob ein Grad der Behinderung (GdB) nach Schwerbehindertenrecht besteht. Barmenia, ob Invalidiät oder eine Schwerbehinderung vorliegt.
Die wohl wichtigsten Fragen sind, ob Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen,

  1. welche aktuell untersucht, beraten oder behandelt werden, bestanden oder bestehen oder
  2. innerhalb der letzten 5 Jahre eine Behandlungsdauer über einen Zeitraum von mehr als 14 Kalendertagen erforderlich machten oder 
  3. in den letzten 5 Jahren eine Medikamenteneinnahme über einen Zeitraum von länger als 4 Wochen erforderlich machten.
  4. Außerdem wird gefragt, ob innerhalb der letzten 10 Jahre Krankheiten, Beschwerden oder Gesundheitsstörungen bestanden, die einen Krankenhaus-, Rehabilitations-, Kuraufenthalt oder eine ambulante Operation erforderlich machten.
  5. Größe und Gewicht sind zusätzlich anzugeben. Einige wenige gefährliche Berufs/Hobbys werden nicht versichert. Janitos fragt auch nach Motorradfahren, denn hierfür wird dann später ggf. ein Zuschlag erhoben.

Bei Kindern wird zusätzlich noch nach den Ergebnissen der U-Untersuchung gefragt.  

Nun könnte man eigentlich meinen, dass durch die nahezu identischen Fragestellungen und das weitestgehend gleich aufgebaute Softwareprogramm die Risikoprüfung bei den Anbietern identisch verläuft. Nein, so ist es leider nicht. Mit den uns zur Verfügung gestellten EDV-gestützten Beratungsprogrammen dieser Anbieter haben wir einige Testläufe unternommen und sind zu teils völlig unterschiedlichen Annahmen gekommen. Während beispielsweise die Janitos bei einer laufenden Psychotherapie den Schutz ablehnt, würde die Barmenia den Schutz übernehmen, wenn die Ursache auf einen Todesfall eines nahstehenden Angehörigen zurückzuführen ist.

Axa
Axa hingegen fragt, ob es in den letzten 5 Jahren keine behandlungsbedürftigen Unfälle, Operationen, Behandlungen von chronischen Erkrankungen, Empfehlungen zu einer Nachuntersuchung, durchgeführte Nachuntersuchungen oder psychologische Behandlungen gab. Erkrankungen, die zu keiner weiteren Untersuchung, Behandlung oder zu keinen Folgen geführt haben, müssen nicht angegeben werden. Ebenfalls wird abgefragt, ob in den letzten 5 Jahren eine Minderung der Erwerbsfähigkeit und/oder ein Grad der Behinderung vorlag oder vorliegt.

Beitragsbeispiel Funktionsinvaliditätsversicherung (Janitos, lebenslanger Versicherungsschutz)

Journalist/ -in, 30 Jahre, Nichtraucher /-in möchte eine Funktionsinvaliditätsversicherung mit einer Monatsrente von 1.000 € abschließen. Der Jahresbeitrag der Janitos beträgt 288,81 € (Stand April 2013).

 

Unser Rat

Ein wirklicher vollständiger Ersatz für Berufsunfähigkeitsversicherung sind alle Produkte natürlich nicht. Interessant dürften diese Produkte für JournalistInnen sein, die keinen oder nur zu schlechten Konditionen einen Berufsunfähigkeitsvertrag bekommen (vgl. FINANZtest Kommentar zur Axa Kombi-Rente) oder die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlichtweg nicht leisten können.
Die Multirente der Janitos und die Opti5Rente der Barmenia sind aus unserer Sicht der Axa Kombi-Rente vorzuziehen, zumal der Schutz lebenslang vereinbart werden kann und die Versicherungsbedingungen im Baustein Unfallrente verbraucherfreundlicher sind. Auch die Regelung zur Nachversicherung und zu den Kündigungsmöglichkeiten sind hier besser geregelt. Außerdem liegt der Beitrag, vor erfolgter Risikoprüfung, unter dem der Axa.

Welcher dieser drei Anbieter zum Zuge kommen könnte, sollte allerdings erst abschließend nach erfolgter Risikovoranfrage bei diesen Anbietern entschieden werden.

Ob nun diese Kombiprodukte einem Einzelabschluss vorzuziehen sind, hängt natürlich von den individuellen Präferenzen ab. Männer, die nur Wert auf eine Unfall- und Pflegefallabsicherung legen, fahren unter Umständen günstiger mit dem Abschluss zweier gesonderter Verträge. Frauen dürften mit den Koppelprodukten Multirente /Opti5Rente oder Kombi-Rente besser fahren. Betrachtet man das Gesamtpaket, ist insbesondere die Multirente bzw. Opti5Rente, ggf. noch ergänzt um eine Unfallversicherung mit einer Invaliditätsleistung, eine der ersten Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung.Allerdings: Eines der Hauptprobleme, die Absicherung von Personen mit psychischen Vorerkrankungen, wird auch bei der Multirente nur unzureichend gelöst. Wer eine Depression unbehandelt ließ, wird angenommen. Wer jedoch eine Psychotherapie gemacht hat, die gemäß den gestellten Fragen anzeigepflichtig ist, wird meist abgelehnt. Erste Alternative zur Funktionsinvalidiätsversicherung dürfte aus unserer Sicht eine private Unfallversicherung in Kombination mit einer Pflegezusatzversicherung sein.

 

Sofern Sie Versicherungsvorschläge zur Funktionsinvaliditätsversicherung einholen möchte, geht es hier weiter...

 
      

Private Unfallversicherung

Priorität des Abschlusses:
Die Unfallversicherung ist ein wichtiger Versicherungsschutz für Kinder und Personen mit hohem Unfallrisiko, wie z.B. Berufskraftfahrer. Für alle Anderen ist die Unfallversicherung ein (schwacher) Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die sie aus gesundheitlichen Gründen nicht erhalten.

Die Unfallversicherung zahlt aber nur bei unfallbedingten, nicht aber bei einer krankheitsbedingten Invalidität. So sind über 90 % aller Berufsunfähigkeitsfälle auf Krankheiten zurück zuführen. Die Unfallversicherung deckt daher nur einen kleinen Teil des eigentlich zu versichernden Risikos.

Was ist ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen?

Die grundsätzlich allen Unfallversicherungen zu Grunde liegende Formulierung definiert den Unfall wie folgt: "Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule in Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

Welche Leistungen können versichert werden?

Die in diesem Gesamtüberblick beschriebenen Leistungen und Inhalte der Unfallversicherung sind nicht immer alle und automatisch mitversichert, sondern nur dann, wenn sie ausdrücklich im Vertrag genannt werden.

Die wichtigste Leistung der Unfallversicherung ist die Zahlung eines einmaligen Geldbetrages, der sog.  Invaliditätsleistung.  Voraussetzung dafür ist, dass der Versicherte teilweise oder vollständig Invalide geworden ist. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn durch den Unfall eine „dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit“ eingetreten ist.  Eine solche dauerhafte Schädigung liegt auf jeden Fall dann vor, wenn feststeht, dass sie lebenslang andauern wird.  Ist diese Feststellung nicht mit Sicherheit möglich, so reicht eine ärztliche Prognose, nach der voraussichtlich mindestens 3 Jahre lang keine Besserung zu erwarten ist.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Grad der eingetretenen Invalidität.  Es wird also bei einer Versicherung mit fester Versicherungssumme der Prozentsatz der Versicherungssumme ausgezahlt, der dem Grad der Invalidität entspricht.

Grundlage für die Bemessung des Invaliditätsgrades ist die sogenannte "Gliedertaxe". Ein  makaberes Tabellenwerk, das bestimmt, wie hoch der Grad der Invalidität bei einer Reihe von dauerhaften Unfallfolgen ist.

Ein paar Beispiele aus der am weitest verbreiteten Gliedertaxe:

Es „bringt“ der Verlust
eines Armes im Schultergelenk70 Prozent,
einer Hand im Handgelenk55 Prozent,
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels60 Prozent,
eines Auges50 Prozent,
des Gehörs auf einem Ohr30 Prozent,
des Geruchs 10 Prozent
der Versicherungssumme.

 

 

Wenn also ein Vertrag über 250.000 € abgeschlossen wird und man bei einem Unfall ein Auge verliert, so erhält man 125.000 € als Invaliditätszahlung. Bei teilweisem Verlust oder teilweiser Funktionsunfähigkeit werden die Werte entsprechend gekürzt.

Für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Musiker, Chirurgen oder auch Friseurinnen werden spezielle Deckungskonzepte mit veränderten Gliedertaxen angeboten.

Eine oft gewählte - in vielen Fällen sinnvolle - Variante ist, eine progressiv steigende Versicherungssumme zu wählen.  Angeboten werden Progressionsstaffeln von 225 bis zu 1000 %.  Progression bedeutet, dass mit steigenden Invaliditätsgrad die Leistung des Versicherers überproportional ansteigt. Wählt man z.B. die Progressionsstaffel 225 %, so steigert sich eine Versicherungssumme von z.B. 100.000 € bei Vollinvalidität auf eine Gesamtleistung von 225.000 €. Die Progression beginnt allerdings erst ab einem Invaliditätsgrad von 25 %. Da 80 % aller Unfälle jedoch mit einem Invaliditätsgrad von unter 20% enden, ist eine niedrige Progressionsstaffeln (z.B. 225 % - 350 %) zu empfehlen.

Darüber hinaus gibt es so genannte Mehrleistungstarife. Bei diesen Tarifen vervielfacht sich die Leistung ab einem bestimmten Invaliditätsgrad. Da dieser Invaliditätsgrad meist sehr hoch angesetzt wird (meist 80% - 90%) sollten solche Tarife mit Vorsicht betrachtet werden.

Weitere Leistungen können je nach Vertragsgestaltung vereinbart werden. Dazu zählen beispielsweise ein Krankentagegeld, Krankenhaustagegeld mit und ohne Genesungsgeld, Übergangsleistungen, Todesfallleistung, kosmetische Operationen und Bergungskosten. Auf die Mitversicherung eines Krankenhaustagegeldes kann oftmals verzichtet werden, da in Fällen eines unfallbedingten Krankenhausaufenthalts kein extremer Einkommensverlust droht. Wichtiger: Der Abschluss einer private Krankentagegeldversicherung. Die Versicherung zahlt nicht nur bei einer unfallbedingten Invalidität, sondern auch im Krankheitsfall.

Es ist auch möglich, eine Unfall-Rente statt einer einmalig zu zahlenden Geldsumme zu vereinbaren. Diese Variante ist jedoch weniger empfehlenswert, da die Rentenzahlung häufig erst ab einem Invaliditätsgrad von 50 % einsetzt.

Die Absicherung des Todesfallrisikos sollte über eine Risiko-Lebensversicherung erfolgen. Im Rahmen der Unfallversicherung sollte trotzdem ein Todesfallsumme von 10.000 € - 30.000 € mitversichert werden. Hintergrund: Anspruch auf eine Invaliditätsentschädigung haben Sie frühestens 12 Monaten nach dem Unfallergebnis. Steht dieser Anspruch jedoch bereits früher fest, so kann die Todesfallsumme als Vorauszahlung auf die Invaliditätsentschädigung bereits in Anspruch genommen werden –unabhängig davon, ob der Todesfall eintritt.

Vorsicht geboten ist vor Unfallversicherung mit einer Beitragsrückgewähr. Hier werden meist völlig überteuerte Unfallversicherungen an einen schlecht verzinsten Sparvorgang gekoppelt. Risiko- und Sparprozess sollten immer voneinander getrennt werden.

Wann zahlt die Versicherung nicht, obwohl ein Unfall vorliegt?

Generell ausgeschlossen sind Unfälle durch Geistes- oder Bewusstseinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Versicherten angreifen.

Nur durch spezielle Verträge oder Zusatzklauseln versicherbar sind Unfälle des Versicherten in besonders gefahrenträchtigen Situationen. Dazu zählen z.B. die Teilnahme an Fahrzeugrennen oder Renntrainings, die Benutzung von Luftfahrzeugen (Fluggeräten) ohne Motor, Motorseglern, Ultraleichtflugzeugen und Raumfahrzeugen sowie das Fallschirmspringen.

Fristen und Pflichten

Bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus der Unfallversicherung sind eine Reihe von Pflichten zu beachten. Nach einem Unfall, der Ansprüche gegen den Versicherer begründet, ist unverzüglich ein Arzt hinzuzuziehen und darüber hinaus die Versicherungsgesellschaft zu informieren. Diese Regelung soll dazu führen, dass von Beginn an genau der Unfall und seine Folgen dokumentiert werden. Die Invalidität muss spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Sie muss dann spätestens innerhalb einer Frist von weiteren 3 Monaten ärztlich festgestellt und von Ihnen geltend gemacht werden.
Oft lässt sich innerhalb eines Jahres nicht feststellen, wie hoch endgültig die Invalidität sein wird. Sollten auch Sie einmal in eine solche Situation kommen, gehen Sie wie folgt vor: Legen Sie der Versicherungsgesellschaft ein Attest vor, das bestätigt, dass eine endgültige Einstufung der Invalidität nicht möglich ist. Fordern Sie gleichzeitig ihren Versicherer auf Ihnen schriftlich zu bestätigen, dass er auch eine spätere Einstufung durch den Arzt anerkennen wird. Damit vermeiden Sie, dass sie allein wegen eines Fristablaufs keine Leistungen erhalten. Hat der Unfall den Tod zur Folge, so ist der Versicherer darüber - möglichst telegrafisch - innerhalb von 48 Stunden zu informieren. Wichtig: Zeigt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall an, hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf einzuhaltende Fristen in Textform hinzuweisen. Unterbeleibt dieser Hinweis, kann sich der Versicherer nicht auf Fristversäumnisse berufen.

In welcher Höhe sollte die Versicherung abgeschlossen werden?

Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Verwendungszweck. Benötigen Sie z.B. eine zeitlich unbegrenzte Rentenzahlung, hilft Ihnen folgende Faustformel: Rente x 400. Mit dieser Formel errechnen Sie Versicherungssumme bei einer monatlichen Entnahme der Rente und einer angenommen Verzinsung von 3 % ohne Aufzehrung des angelegten Geldes.

Ein Beispiel: Bedarf bei Invalidität  =  1.000 € monatlich
1.000 € monatlich x 400 = 400.000 € Invaliditätsentschädigung bei Vollinvalidität

Begründung für den Faktor 400: 400.000 € bringen, zu drei Prozent bei einer Bank angelegt, 12.000 Euro Zinsen im Jahr ohne Berücksichtigung von Steuern. Dies entspricht dem monatlichen Bedarf von 1.000 Euro.

Hinweis zur Antragsstellung

Bei Antragsstellung sollte darauf geachtet werden, dass die Angaben zum Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet.

Auswahl eines geeigneten Anbieters

Versicherungsbedingungen
Im Zeitalter des liberalisierten Versicherungsmarktes ist Unfallversicherung nicht mehr gleich Unfallversicherung. Die Leistungsunterschiede der Anbieter sind gravierend. Grundlage bilden heutzutage die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB 2000). Dieser Schutz ist jedoch lückenhaft. Einzelne wichtige Risiken sind nicht oder nur unzureichend versichert.  Ein Arbeitskreis von Versicherungsmakler-/Vermittlern hat unter Mitwirkung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes e.V.  daher sogenannte Mindestproduktstandards entwickelt, die in vielen Fällen einen ausreichenden Schutz abbilden. Zusätzlich wurden Risikoanalysebögen entwickelt, die dazu dienen, Ihren Versicherungsbedarf individuell zu ermitteln, damit eine nach Möglichkeit optimale Absicherung erfolgen kann. Sie sollten daher vor Abschluss eine entsprechende Risikoanalyse durchführen und deren Ergebnis schriftlich festhalten.

Beiträge
Beitragsunterschiede von weit über 300 % kennzeichnen die Versicherungslandschaft. Vergleichen lohnt daher!

Beiträge und Leistungen von privaten Unfallversicherungen können Sie hier selbst online vergleichen.

Unser Rat

Prüfen Sie zunächst, ob Sie nicht geeigneteren Schutz über eine Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen. Beiträge und Leistungen können Sie natürlich hier online miteinander vergleichen. Allerdings: Bevor Sie sich zu einem Vertragabsschluss, ggf. auch online, entschliessen, sollten Sie ihre Auswahl von uns überprüfen lassen. Bitte senden Sie uns die entsprechende Risikoanalyse ausgefüllt zurück. Bei bestehen Vorerkrankungen, empfehlen wir Ihnen, auch bei der privaten Unfallversicherung zunächst Risikovoranfragen über unser Haus durchzuführen.

Pflegezusatzversicherung

Das Problem

Experten warnen: In wenigen Jahren wird jeder sechste Bundesbürger zum Pflegefall. Nicht nur alte Menschen sind auf Hilfe angewiesen, auch junge Leute werden nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder als Opfer eines Verbrechens pflegebedürftig. Schon heute sind 2 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Schätzungen sprechen von etwa 4 Millionen Pflegefällen bis 2030.

 

Der gesetzliche Versicherungsschutz

Seit 1995 gibt es die gesetzliche Pflegeversicherung. Die Versicherung ist Pflicht für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten. Es gilt der Grundsatz "Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung". Wer einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, wird Mitglied der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Wer durch Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wird, kann innerhalb von drei Monaten in die private Pflegepflichtversicherung wechseln, ohne seinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufzugeben. Zeitsoldaten sind Pflichtmitglieder in der sozialen Pflegeversicherung. Die private Pflegepflichtversicherung ist für die Mitglieder der privaten Krankenversicherung zuständig. Privatversicherte Beamte müssen nur die durch die Beihilfe nicht gedeckten Pflegekosten versichern.

 

Beiträge

Der Beitrag in der Pflegepflichtversicherung beträgt 2,05 % des monatlichen Bruttoeinkommens, allerdings maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Diesen Beitrag zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Kinderlose zwischen 23 und 64 Jahren zahlen einen zusätzlichen Beitrag von 0,25 %-Punkte.

 

Leistungen

Der Versicherer leistet Ersatz von Aufwendungen für die Pflege, und zwar entweder für häusliche Pflege (§§ 36 - 40 SGB XI), teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege (§§ 41 - 42 SGB XI) und Vollstationäre Pflege (§§ 43 - 43 a SGB XI). Der Versicherungsfall ist die Pflegebedürftigkeit. Dies trifft für Personen zu, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Leistungen des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen. Gemeint sind die Grundpflege wie Hilfe bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, Aufstehen, Zu-Bett-Gehen und die hauswirtschaftliche Versorgung wie Kochen, Einkaufen oder Reinigung der Wohnung.

 

Wer stellt die Pflegebedürftigkeit fest?

Bevor die Pflegekasse Pflegeleistungen erbringt, muss der Versicherte einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten, bei der der Versicherte krankenversichert ist. Durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen wird festgestellt, ob und in welcher Höhe Pflegeleistungen gezahlt werden. Die Pflegekasse stellt durch Bescheid die Pflegebedürftigkeit fest, dabei erfolgt die Einordnung in eine der drei Pflegestufen. Die Einstufung ist abhängig von der Zeit, die durchschnittlich für tägliche Pflege aufgewendet werden muss.

 

Die Pflegestufen

Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit):
Erheblich Pflegebedürftig sind Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität mindestens einmal täglich auf Unterstützung angewiesen sind und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand, der wöchentlich im Tagesdurchschnitt notwendig ist, muss mindestens 90 Minuten betragen, davon müssen mehr als 45 Minuten auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe II (schwere Pflegebedürftigkeit):

Schwerpflegebedürftig sich Personen, die mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Zeiten der Unterstützung bei der Grundpflege bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand, der wöchentlich im Tagesdurchschnitt notwendig ist, muss mindestens drei Stunden betragen, davon müssen mehr als zwei Stunden auf die Grundpflege entfallen.

Pflegestufe III (schwerste Pflegebedürftigkeit):

Schwerstpflegebedürftig sind Personen, die rund um die Uhr, auch nachts, bei der Grundpflege unterstützt werden müssen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Der Zeitaufwand, der wöchentlich im Tagesdurchschnitt notwendig ist, muss mindestens fünf Stunden betragen, davon müssen mehr als vier Stunden auf die Grundpflege entfallen. Zusätzlich kommt es auch darauf an, wo und von wem die Pflege durchgeführt wird.

 

Leistungen in den Pflegestufen

Bei einer Pflege im Heim oder durch einen professionellen Pflegedienst zahlt die Pflegeversicherung direkt an das Heim oder den Pflegedienst. Wird der Pflegebedürftige zu Hause von Angehörigen betreut, zahlt die Pflegekasse dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld. Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der Kosten. Den verbleibenden Rest müssen die Pflegebedürftigen aus eigener Tasche bezahlen. Reicht die Rente nicht und ist das Vermögen aufgebraucht, muss das Sozialamt zahlen. Allerdings müssen der Ehepartner und die Kinder als Unterhaltspflichtige unter Unständen damit rechnen, vom Sozialamt in Anspruch genommen zu werden.

 

Pflegekosten

Ökotest, Ratgeber Rente, Geld, Versicherungen (Nr. 5 / 2006) und FINANZtest (Heft 4 / 2006) haben vor längerer Zeit Untersuchungen zur Pflegeversicherung durchgeführt. Deutlich wurde, dass der Ersatz der Aufwendungen für die Pflege durch die Pflegepflichtversicherung nicht ausreicht, um die Gesamtkosten zu decken. Ergänzender privater Versicherungsschutz ist zu prüfen.

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Pflegestufe Ersatz der Aufwendungen für Pflege durch die gesetzliche PflegepflichtversicherungGeschätzte Kosten
ÖKOTEST
Geschätzte Kosten FINANZtest 2)
Vollstationäre Pflege im Heim
Stufe I

 1.023 €

1.967 €1.600 €
Stufe II1.279 €2.365 €2.150 €
Stufe III1.550 € 1)2.821 €2.690 €
Professionelle Pflege zu Hause
Stufe I450 €840 €810 €
Stufe II1.100 €1.840 €1.950 €
Stufe III1.550 €3.070 €3.360 €
Pflege durch Angehörige
Stufe I235 €
Stufe II440 €keine Angaben möglich
Stufe III700 €

1) In Härtefällen bis zu 1.918 €
2) Kosten der Unterbringung wurden nicht berücksichtigt!

 

Eine Sonderregelung gibt es seit dem 1.1.2013 für Demenz-Kranke:
Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz haben danach in der sogenannten Pflegestufe 0 Anspruch auf monatlich 225 Euro für Pflegesachleistungen oder 120 Euro Pflegegeld für die pflegenden Angehörige. In der Pflegestufe I erhalten sie 665 Euro für Pflegesachleistungen beziehungsweise 305 Euro Pflegegeld. In der Pflegestufe II sind es 1.250 Euro für Pflegesachleistungen beziehungsweise 525 Euro Pflegegeld. Pflegesachleistungen und Pflegegeld können auch kombiniert werden. In der Pflegestufe III bleiben die Leistungen auf dem bisherigen Niveau. Weitere Hinweise kann man einer Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums entnehmen.

 

Versicherungsbedarf
Ob privater Schutz zusätzlich benötigt wird, hängt davon ab, ob die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zusammen mit anderen Einnahmen –beispielsweise gesetzliche und/oder private (Alters- / Berufsunfähigkeits-) renten und sonstige Einnahmen ausreichen, um die entstehenden Kosten zu tragen. Überlegen Sie, ob im Pflegefall auch andere Mittel zur Verfügung stehen. Ein schuldenfreies Haus könnte beispielsweise vermietet werden. Die zusätzlichen Einnahmen würden helfen, Kosten der stationären Unterbringung mit zu decken. Reichen private Einkünfte und Pflegeleistungen nicht, den Bedarf zu decken, springt das Sozialamt ein. Dem Pflegbedürftigen selbst bleibt dann nur noch ein Taschengeld von ca. 80 € im Monat. Das private Vermögen muss aufgebraucht werden. Sofern keines mehr vorhanden ist, wird bei den Angehörigen Regreß genommen.

Hilfreich ist es bei den in Frage kommenden Pflegeheimen anzufragen, wie hoch die Kosten in den einzelnen Pflegestufen derzeit ausfallen. Eine gute Hilfestellung kann hier der AOK-Pflegeheimnavigator sein.

 

Die privaten Absicherungsmöglichkeiten

Angeboten werden die Pflegetagegeldversicherung und die Pflegekostenversicherung. Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Musterbedingungen 1994 für die ergänzende Pflegekrankenversicherung (MB / EPV 94), Tarif mit Tarifbestimmungen) sowie den gesetzlichen Vorschriften.

Leistungsunterscheide beachten

Zu prüfen sind die Leistungen der Versicherer - jeweils in den Pflegestufen 1 - 3, und zwar bei
- häuslicher Pflege durch Angehörige,
- häuslicher Pflege durch professionelle Pflegedienste,
- Kurzzeitpflege,
- teilstationärer Pflege,
- stationärer Pflege.

Die Regelungen der Privatanbieter hinsichtlich der erstattungsfähigen Aufwendungen, beispielsweise für Pflegekosten, besonderen Komfortleistungen, Fahrkosten zu und von den Pflegeeinrichtungen und technischen Hilfsmitteln sind ebenfalls zu beachten. Angesichts der prognostizierten drastischen Steigerungen der Pflegekosten sollte eine Anpassung des vereinbarten zusätzlichen Pflegetagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung, ohne Begrenzung auf ein bestimmtes Endalter -vertraglich geregelt- vorgenommen werden können (Dynamisierung vor Eintritt des Versicherungsfalles). Nach Eintritt des Versicherungsfalles sollte der Versicherer eine Anpassung seiner Leistungen vornehmen (Dynamik nach Eintritt des Versicherungsfalles). Auf generelle Wartezeiten ("nach Ablauf welcher Frist tritt der Versicherungsschutz überhaupt in Kraft") sollte geachtet werden. Ebenso, ob Wartezeiten nach einer Vertragsänderung erneut zu absolvieren sind. Unterschiedliche Karrenzeiten ("nach Ablauf welcher Frist setzen die Zahlungen des Versicherers ein") finden sich in den Angeboten der Anbieter ebenfalls wieder. Wartezeiten und Karenzzeiten sollten vermieden werden.
Assistanceleistungen, wie beispielsweise die Vermittlung von Haushaltshilfen oder Pflegeheimen werden von einigen Privatanbietern zusätzlich ins Angebot gepackt.

 

Pflegetagegeld

Von der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte das vereinbarte Tagegeld. Den vollen Tagessatz zahlen die meisten Versicherer erst in der Pflegestufe III. In den beiden ersten Pflegestufen wird der Tagessatz nur anteilig gezahlt. In einigen Tarifen wird der Tagessatz bei Heimpflege aufgestockt. Ansonsten spielt es für die Pflegetagegeldversicherung keine Rolle, wie die Pflege organisiert wird. Das Pflegetagegeld steht zur freien Verfügung, egal, ob der Pflegebedürftige im Heim, von professionellen Pflegediensten oder von Angehörigen gepflegt wird. Auch ist es möglich, mit dem Pflegetagegeld Hilfeleistungen zu bezahlen, die nicht zur Pflege gehören. Beispielsweise können das Vorlesen oder das Erledigen von Einkäufen durch den Nachbarn bezahlt werden.

 

Pflegekostenversicherung

Der Versicherer zahlt nur nachgewiesene Pflegekosten. Es werden also nur Pflegekosten für Leistungen übernommen, die im Katalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgeführt sind. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Heim oder pflegerische Hilfe wie Vorlesen werden nicht bezahlt. Nach den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsfall die Pflegebedürftigkeit einer versicherten Person. Versichert sind Aufwendungen, die verbleiben, wenn die Pflegepflichtversicherung in Anspruch genommen wurde und geleistet hat. Zu unterscheiden sind zwei Tarife: Es wird einen bestimmter - bei Vertragsabschluss vereinbarten - Prozentsatz der Restkosten übernommen. Von den verbleibenden Aufwendungen werden nach Vorleistung der Pflegekasse z.B. 80 % gezahlt. Andere Tarife übernehmen die Restkosten bis zu einer festgelegten Höchstgrenze. IV. Versicherungsantrag und Gesundheitsfragen Es gibt einige wenige Angebote von Versicherern, die auf eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung verzichten. Die Versicherungsleistungen sind dann aber meist sehr eingeschränkt. Leistungen erhält der Versicherte z.B. nur in der Pflegestufe III. Auf solche Angebote sollte nur in äußersten Notfällen zurückgegriffen werden.

 

Gesundheitsfragen und Risikovoranfrage

Wird ein Antrag auf Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung gestellt, ist auf Folgendes zu achten: Die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung der gestellten Gesundheitsfragen sind für jeden Versicherungsnehmer Grundvoraussetzung für die dauerhafte Gewähr des Versicherungsschutzes, da ansonsten der Versicherer möglicherweise wegen "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" vom Vertrag zurücktreten kann. Kundenfreundliche Versicherer begrenzen dieses Rücktrittsrecht auf drei Jahre. Auch noch so unwichtig erscheinende Vorerkrankungen oder Arztbesuche sind anzeigepflichtig. Damit ist das Risiko fehlerhafter oder falscher Angaben für den Kunden noch nicht beseitigt. Kann der Versicherer nachweisen, dass der Antragssteller bewusst falsche Angaben gemacht hat mit der Absicht, die Entscheidung des Versicherers für sich in günstiger Weise zu beeinflussen, kann der Versicherer den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Dieses Recht hat der Versicherer maximal 10 Jahre nach Antragsstellung. Vom Gesundheitszustand hängt es ab, ob und zu welchem Preis der Verbraucher Versicherungsschutz erhält. Verbraucher mit Vorerkrankungen werden entweder mit einem Risikozuschlag belegt, oder die Folgen dieser Vorerkrankungen werden vom Versicherungsschutz ausgeklammert. Denkbar ist auch, dass der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Mit der Unterschrift unter den Versicherungsantrag ermächtigt der Kunde den Versicherer zur Weitergabe seiner Daten. Vorerkrankungen, Ausschlüsse und Ablehnungen werden festgehalten und beeinflussen das Aufnahmeverhalten der Versicherer. Wenn der Versicherer keine Chance haben soll, Kundendaten zu sammeln, sollten Sie über uns eine Risikovoranfrage starten. Wir senden den Versicherungsantrag -mit geschwärzten Adressdaten und geschwärzter Unterschrift- unter Angabe zum Umfang des gewünschten Versicherungsschutzes und mit den Angaben zu den Vorerkrankungen an ausgewählte Versicherer. Erst wenn verbindliche Angebote aufgrund der gemachten Gesundheitsangaben der Versicherer vorliegen, werden die fehlenden Angaben im Antrag ergänzt und dann- Ihre erneute Zustimmung vorausgesetzt- im Original an den ausgewählten Anbieter weitergeleitet. Risikovoranfragen binden den Antragssteller nicht.

Tests haben gezeigt, dass die Versicherer gleichartige Vorerkrankungen und die damit verbundenen Risiken teils völlig unterschiedlich beurteilen. Eine Risikovoranfrage ist auch deshalb von Bedeutung, weil im Antrag gefragt wird, ob Anträge bei anderen Gesellschaften gestellt und abgelehnt wurden. Antragssteller, die diese Frage bejahen müssen, haben bei allen weiteren Anträgen Schwierigkeiten, Versicherungsschutz zu bekommen.

 

Das Kleingedruckte bei den Privatanbietern

Geltungsbereich
Der Versicherungsschutz erstreckt sich gemäß § 1 MB / EPV 94 nur auf die Pflege in der Bundesrepublik Deutschland. Weder im europäischen noch im außereuropäischen Ausland besteht Versicherungsschutz. Nur weinige Anbieter erweitern den Schutz, beispielsweise auf den Europäschen Wirtschaftsraum (EWR).

Obliegenheiten
Obliegenheiten sind gemäß § 9 MB / EPV 94 Pflichten des Versicherungsnehmers. Hält er sich nicht an diese Pflichten, geht meist der Versicherungsschutz verloren gehen. Zu den Obliegenheiten gehören Melde- und umfangreiche Auskunftspflichten nach dem Versicherungsfall. Auch hat sich der Versicherte meist einer Arztuntersuchung auf Verlangen des Anbieters zu unterziehen. Der Neuabschluss eines weiteren Vertrages darf nur mit Einwilligung des ersten Anbieters vorgenommen werden.

Laufzeit des Vertrages
Kommt der Vertrag zustande, dann wird für die im Vertrag genannte Dauer vereinbart. Üblich sind Laufzeiten von einem, zwei oder drei Jahren. Danach verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr.

Kündigung
Der Versicherer kann gemäß § 14 MB / EPV 94 das Versicherungsverhältnis nur innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres ordentlich kündigen. Die meisten Versicherer verzichten auf das Kündigungsrecht. Der Kunde kann gemäß § 13 MB / EPV 94 den Vertrag ebenfalls mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer und danach jährlich zum Ende eines jeden Versicherungsjahres kündigen.

Beginn des Versicherungsschutzes
Gemäß § 2 MB / EPV 94 beginnt der Versicherungsschutz mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (Zugang des Versicherungsscheins oder schriftliche Annahmeerklärung des Versicherers) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Bedingungsgemäß betragen die Wartezeiten drei Jahre.

Ende des Versicherungsschutzes
Gemäß § 7 MB / EPV 94 endet das Versicherungsverhältnis - auch für schwebende Versicherungsverhältnisse - mit der Beendigung des Vertrages. Auch bei Tod der versicherten Person endet gemäß § 15 MB / EPV das Versicherungsverhältnis. Verlegt die versicherte Person den Wohnsitz ins Ausland, wird - insoweit keine besondere Vereinbarung getroffen wird - das Versicherungsverhältnis beendet.

Leistungseinschränkungen
Gemäß § 5 MB / EPV 94 besteht keine Leistungspflicht für Versicherungsfälle, die auf Kriegsereignisse (daher auch Bürgerkriege) zurückzuführen sind. Ebenfalls hat der Versicherte keinen Schutz, deren Ursachen als Wehdienstbeschädigungen anerkannt sind und nicht ausdrücklich in den Schutz einbezogen wurden. Keine Leistungspflicht besteht während der Durchführung einer vollstationären Heilbehandlung im Krankenhaus sowie von stationären Rehabilitationsmaßnahmen, Kur- oder Sanatoriumsbehandlungen und während der Unterbringung aufgrund richterlicher Anordnung, es sei denn, dass diese ausschließlich auf Pflegebedürftigkeit beruht. Versicherungsfälle, die auf Sucht oder Vorsatz beruhen, sind vom Versicherungsschutz ausgeklammert.

 

Unser Rat

Niemand weiß, ob und wann der Versicherungsfall eintritt. Ein Unfall kann auch schon in jungen Jahren einen Pflegefall auslösen. Nur wenn hohes Vermögen, das auch verbraucht werden kann oder ausreichende private und/oder gesetzliche Renten vorhanden sind, kann auf den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung verzichtet werden.
- Nicht verdrängen und aufschieben! Eine private Pflegezusatzversicherung möglichst schon in jungen Jahren abschließen. Die Beiträge sind dann relativ niedrig, Probleme mit einer Gesundheitsprüfung wird es nicht geben.
- Die Absicherung des Pflegerisikos sollte nicht isoliert vorgenommen werden, sondern zusammen mit der Risikovorsorge für den Fall der Berufsunfähigkeit und der Altersvorsorge gelöst werden.
- Die Pflegetagegeldversicherung ist für die meisten Menschen die bessere Wahl. Sie lässt dem Versicherten mehr Entscheidungsspielraum.
- Wir vergleichen Beiträge und Leistungen für Sie und stellen die Antragsfragen der Anbieter auf den Prüfstand.
- Auch im Bereich der Pflegezusatzversicherung empfehlen wir Ihnen, nach einer Analyse zunächst mit Hilfe von Risikovoranfragen zu klären, wer in Ihrem Fall der geeignete Anbieter ist.

 

Sofern Sie Versicherungsvorschläge zur Pflegezusatzversicherung einholen möchten, geht es hier weiter...

 

Grundfähigkeitsversicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung bietet Versicherungsschutz im Fall des Verlustes bestimmter (Grund-) Fähigkeiten, die im täglichen Leben gebraucht werden. Gezahlt wird dann eine monatliche Rente, entweder lebenslang oder bis zu einem vorher fest vereinbarten Termin (meist bis zum Rentenbeginn).

Geleistet wird, wenn im Sinne eines fest definierten Fähigkeitenkatalogs der Versicherte infolge von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall voraussichtlicht dauernd oder, so eine bessere Definition, für mindestens 12 Monate beeinträchtigt wird. Anbieter gibt es auf dem Markt allerdings nur ganz Wenige. Zu ihnen zählen die Canada Life, die WWK und der Münchener Verein.

Bei der nachfolgenden Beschreibung des Fähigkeitenkataloges haben wir das Produkt des Marktführers Canada Life exemplarisch gewählt:

Eine Beeinträchtigung besteht, wenn Sie nach ärztlicher Beurteilung insgesamt mindestens 12 Monate lang nicht fähig waren oder nicht fähig sein werden, mindestens
>eine der im Fähigkeitenkatalog A) oder
> drei der im Fähigkeitenkatalog B)

beschriebenen Aktivitäten ohne Hilfsmittel, ausgenommen vorhandene künstliche Gliedmaßen, durchzuführen.

Eine Beinträchtigung liegt ebenso vor, wenn dem Versicherten in der gesetzlichen oder in einer diese ersetzenden privaten Pflegeversicherung Pflegestufe II oder III (nach dem Stand 2001) zuerkannt wurde und ihm deshalb Ansprüche auf häusliche Pflegehilfe und/ oder Pflegegeld zustehen.

 

Fähigkeitenkatalog A:

1.Sie können auf beiden Augen nicht sehen. Das heißt, die Restsehfähigkeit je Auge darf nicht mehr als 2/50 der normalen Sehfähigkeit betragen.
2. Sie können nicht sprechen. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein verständliches Wort auszusprechen.
3. Sie sind nicht fähig, sich zeitlich, örtlich und zur eigenen Person zu orientieren.
4. Sie sind weder mit der linken noch mit rechten Hand fähig, einen Schreibstift zu benutzen und eine Tastatur zu bedienen.

 

Fähigkeitenkatalog B:

1. Sie können nicht hören. Das heißt, Sie sind nicht fähig, irgendein Geräusch wahrzunehmen.
2. Sie können keine Entfernung von 200 m über einen ebenen Boden gehend zurücklegen, ohne anzuhalten, um sich abstützen oder setzen zu müssen.
3. Sie können nicht eine Treppe mit 12 Stufen hinauf- oder hinabgehen, ohne eine Pause von mindestens 1 Minute zu machen oder sich an dem Treppengeländer festzuhalten.
4. Sie sind nicht fähig, sich niederzuknien oder so weit zu bücken, um einen leichten Gegenstand vom Boden aufzuheben und sich dann wieder aufzurichten.
5. Sie sind nicht fähig, 20 Minuten lang auf einem Stuhl ohne Armlehnen zu sitzen.
6. Sie sind nicht fähig, 10 Minuten lang zu stehen, ohne sich abzustützen.
7. Sie sind weder mit der rechten noch mit der linken Hand fähig, eine Flasche mit Schraubverschluss zu öffnen.
8. Sie können nicht ohne Hilfestellung eine Jacke anziehen. Auf die Fähigkeit, eine Jacke öffnen oder schließen zu können, kommt es nicht an.
9. Sie sind weder mit dem rechten noch mit dem linken Arm fähig, einen Gegenstand von 2 kg von einem Tisch zu heben und 5 Meter weit zu tragen.
10. Sie sind volljährig und aus medizinischen Gründen ist für Sie die Erteilung der Fahrerlaubnis für PKW nicht möglich; sofern ein Führerschein auf Sie ausgestellt war, muss dieser nachweislich aus medizinischen Gründen von Ihnen zurückgegeben oder Ihnen entzogen worden sein.

Die Grundfähigkeitsrente ist unabhängig von der Berufstätigkeit. Möglicher Vorteil: Sofern man ganz oder teilweise wieder einen Beruf ausübt, verliert man nicht automatisch den Anspruch auf die versicherte Rente, solange man weiter im Sinne des Fähigkeitenkataloges beeinträchtigt ist. Allerdings: Dann besteht vermutlich auch kein wirklich (großer) Absicherungsbedarf mehr, das das Einkommen dann ja weiterläuft. Ein weiterer Vorteil könnte sein, dass die Grundfähigkeitsversicherung, günstiger ist als eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Allerdings ist eine Grundfähigkeitsversiherung aus unserer Sicht alles andere als günstig. So kostet der Schutz nach einer Untersuchung der Zeitschrift Finanztest (Ausgabe Juli 2012) für eine Monatsrente von 2.000 € für einen 30-jährigen Diplomkaufmann zwischen 700 € bis 900 €.

 

Beitragsbeispiel (Canada Life)

Journalist /-in, 30 Jahre, Nichtraucher /-in, möchte eine Grundfähigkeitsversicherung mit einer Monatsrente von 1.000 € bis zum Endalter 67 abschließen. Der Monatsbeitrag beträgt in diesem Fall 38,88 € (Stand März 2013).

 

Unser Rat

Die Grundfähigkeitsversicherung ist aus unserer Sicht keine echte Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung, da ihre Leistungen nicht im Zusammenhang mit der Berufs- bzw. Erwerbstätigkeit stehen. Es bedarf aus unserer Sicht schon einer gewissen Schwere der Erkrankung, bevor die Leistungspflicht einer solchen Versicherung tatsächlich einsetzt. Personen, die berufsunfähig aufgrund einer psychischen Erkrankung oder eines Rückenleidens werden, gehen meist leer aus. Diese Erkrankungen sind jedoch die Hauptrisiken im Bereich Berufsunfähigkeit. Nur in wenigen Ausnahmefällen, könnte eine Grundfähigkeitsversicherung Sinn machen. Beispielsweise ist dies denkbar, wenn aufgrund bestimmter Vorerkrankungen kein Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsschutz mehr zu bekommen ist. Solche Fälle sind in unserer täglichen Paxis in den letzten Jahren allerdings nicht mehr vorgekommen. Wer am Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung interessiert ist, sollte im Vorwege immer Risikovoranfragen durchführen. Hier helfen wir natürlich gerne weiter. Zuerst sollten aber immer Risikovoranfragen durchgeführt werden, um zu prüfen, zu welchen Konditionen Berufsunfähigkeitsschutz erhältlich ist.

 

Sofern Sie Versicherungsvorschläge zur Grundfähigkeitsversicherung einholen möchten, geht es hier weiter...

Dread-Disease-Versicherung (Schwere Krankheiten Vorsorge)

Es gibt sehr wenige Anbieter für solche Policen. Aktuell (Stand April 2013) bieten Canada Life, die Bayerische, Gothaer und Skandia entsprechenden Schutz an.

Versicherungsschutz wird geleistet bei Eintritt einer versicherten schweren Erkrankung in Höhe einer einmaligen Kapitalleistung.

Der Schutz hängt also nicht davon ab, ob man seinen Beruf noch zu einem bestimmten Prozentsatz ausüben kann oder nicht, sondern vom Eintritt eines Krankheitsereignisses. Problematisch ist insbesondere, dass Leistungen bei den häufigsten Ursache für Berufsunfähigkeit, nämlich bei psychischen Erkrankungen und bei Erkrankungen der Wirbelsäule gar nicht bzw. nur unzureichend abgesichert werden. Das Softwarehaus Morgen und Morgen listet aktuell (Stand April 2013) bis zu 51 verschiedene versicherte Krankheitsbilder auf, die von den Anbietern teilweise versichert werden. Allerdings: Kein Unternehmen deckt alle 51 Krankheitsbilder ab und auch die Definitionen der versicherten Krankheitsbilder sind unterschiedlich. Wer sich also für einen Anbieter entscheidet, muss später "Glück im Unglück" haben, dass man gerade an einer bei dem ausgewählten Anbieter versicherten Krankheit auch tatsächlich erkrankt. Greift die Definition des Anbieters in dem Fall nicht, geht man leer aus.

Alle Anbieter bieten, mit teils unterschiedlichen Definitionen, Schutz gegen Alzheimer, bei Bypass-Operationen, Enzephalitis, Herzinfarkt, bei einer Herzklappen-OP, bei einer HIV-Infektion, Kinderlähmung, Koma, Krebs, Lähmung, Motoneuron-Erkrankungen, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Operationen der Aorta, Parkinson, bei Pflegebedürftigkeit (jedoch andere Definition als in der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung), bei schweren Verbrennungen, Sprachverlust, Taubheit, Terminale Krankheit und beim Verlust von Gliedmaßen.

Wie unterschiedlich der Schutz definiert wird, sei an dem zuletzt genannten Krankheitsbild (Verlust von Gliedmaßen) verdeutlicht:

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Canada Lifedie BayerischeGothaerSkandia

Vollständiger und dauerhafter Verlust der Funktiones eines Armes und eines Beines oder beider Arme oder beider Beine oberhalb des Hand- oder Fußgelenkes. Hierunter fällt auch die nicht wiederherzustellende Abtrennung eines Armes und eines Beines oder beider Arme und beider Beine oberhalb des Hand- und Fußgelenkes.

Im Falle des vollständigen und dauerhaften Verlustes der Funktion eines Armes oder Beines bzw. der nicht wiederherzustellenden Abtrennung eines Armes oder Beines oberhalb des Hand- und Fußgelenkes erbringen wir für die versicherte Person eine Teilzahlung in Höhe des geringeren Betrages von

a.) 20.000 € oder

b) 50% der versicherten Leistungen für schwere Erkrankungen

Versichert ist der Verlust von zwei oder mehr Gliedmaßen oberhalb des Hand- oder Fußgelenkes in Folge eines Unfalles oder aufgrund einer notwendigen Amputation. Der Verlust der Gliedmaßen muss durch einen Facharzt bestätigt werden.

 

Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: Verlust von Gliedmaßen im Rahmen einer absichtlichen Selbstverletzung.

Verlust von Gliedmaßen im Sinne der Bedingungen ist der vollständige und dauerhafte Verlust von mindestens zwei Gliedmaßen oberhalb der Hand und/oder oberhalb des Fußes. Verlust von zwei Gliedmaßen durch vollständige körperliche Abtrennung oberhalb des Handgelenkes bzw. des Knöchels. Geleistet wird auch bei erfolgter Replantation ("Wiederannähen") der abgetrennten Gliedmaßen.

Quelle: Morgen und Morgen, MuM Office und Versicherungsbedingungen der Anbieter (Stand April 2013)

 

Wie unterschiedlich die weiteren Krankheitsbilder versichert werden, sollen folgende Beispiele deutlich machen:

Während eine Lebererkrankung von der Canada Life und "die Bayerischen" versichert werden, bieten Gothaer und Skandia keinen Schutz. Die Skandia wiederum bietet als einziges Unternehmen Schutz bei den Krankheitsbildern "Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit" und bei einer "schweren Erkrankung aufgrund von Epidemien". Anderseits ist es das einzige Unternehmen, das keinen Schutz gewährt bei den Krankheitsbildern "Kopfverletzungen" und der "Transplantation von Knochenmark". Alles klar?

Lt. einem Vergleich aus dem Hause Morgen und Morgen deckt die Canada Life 46, die Bayerische 41, die Gothaer 40 und die Skandia 35 Krankheitsbilder ab. Eine detaillierte Aufstellung mit den entsprechenden Definitionen der Krankheitsbilder senden wir Ihnen zusammen mit entsprechenden Beitragsberechnungen gerne zu.

 

Beitragsbeispiel (Canada Life)

Journalist /-in, 30 Jahre, Nichtraucher/-in möchte 100.000 € bis Endalter 67 versichern. Der zu zahlende Monatsbeitrag beträgt 50,35 € (Stand März 2013). 

 


Unser Rat

Dread-Disease-Versicherungen sind kein Ersatz für Berufsunfähigkeitsversicherungen. Eine Dread-Disease-Police sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn alle wirklich wichtigen Versicherungen vorhanden sind und eine der persönlichen Leitlinien die ist, dass nach einer schweren Erkrankung ein gewisser Betrag zur Verfügung stehen muss, um sich das Leben zu versüßen oder um notwendige Eingliederungs- oder Umbaumaßnahmen zu finanzieren. Bei Freiberuflern/Selbständigen könnte ein Abschluss damit begründet werden, dass eine Einmalsumme bei einer schweren Erkrankung (die meist zum Totalausfall führt) hilft, den Betrieb für eine Weile weiter am Laufen zu halten, weil damit ein Ersatz eingearbeitet werden kann.

DD-Versicherungen sind zudem recht teuer. Es gibt nicht sonderlich viele Anbieter von Dread-Disease-Versicherungen.

Alle denkbaren schweren Erkrankungen deckt leider kein Anbieter ab. Von daher kommt es aus unserer Sicht bei der Auswahl des Anbieters auf die eigene Einschätzung an, welche schwere Krankheiten man für einen etwaigen Leistungsfall am Ehesten erwartet wird. Eine entsprechende Leistungsübersicht der Anbieter stellen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Individuelle Beitragsberechnungen fertigen wir in diesem Zusammenhang selbstverständlich mit an. Bei entsprechendem Absicherungsbedarf führen wir auch bei den Dread-Disease-Anbietern zunächst Risikovoranfragen durch, um das entsprechende Annahmeverhalten der Anbieter abzuklopfen.

 

Zur Angebotsanforderung hier....

Unsere Meinung: Eine wirklich gute Alternative gibt es eigentlich nicht.


Erste Alternative
wäre grundsätzlich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung, weil sie, wie auch die Berufsunfähigkeitsversicherung, die Arbeitskraft gegen krankheits- und unfallbedingte Risiken absichert.

Kann aufgrund der Gesundheitsverhältnisse kein geeigneter BU-Anbieter gefunden werden, dann ist die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Generali die erste Alternative. Mit einer wirklich stark vereinfachten Gesundheitsprüfung bietet sie zumindest einen Basisschutz. Unterlagen können Sie hier anfordern.

Ansonsten gilt: Bei unseren Risikovoranfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen wir automatisch, unter welchen Voraussetzungen die jeweiligen Anbieter Erwerbsunfähigkeitsschutz bieten würden. Ein anderes Annahmeverhalten bei der Prüfung des Gesundheitszustandes ist nach unseren Erfahrungen eher die Ausnahme. Mit anderen Worten: Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass Personen, die von einem Anbieter aufgrund des Gesundheitszustandes bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt werden, auch keinen Erwerbsunfähigkeitsschutz bekommen. Und wenn, dann meist zu kaum akzeptablen Bedingungen (z.B. 100% Beitragszuschlag). Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist daher aus unserer Sicht nur für spezielle Berufsgruppen (vor allem Musiker und Künstler) eine Alternative, wenn die wenigen hier Schutz bietenden Berufsunfähigkeitsversicherer kein adäquates Angebot abgeben. Eine weitere Alternative wäre sie für Personen, die sich den teils teuren Berufsunfähigkeitsschutz nicht leisten können. Aber: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist nicht immer preiswerter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Zweite Alternative wären die neuen Funktionsinvaliditätsversicherungen (z.B Janitos Multirente  oder Barmenia Opti5Rente). Diese bieten eine Kombination aus Unfall-, Pflege, Grundfähigkeits- und Dread-Disease-Schutz.

Unser Rat: Diese Renten können dann sinnvoll sein, wenn für einen befristeten Zeitraum Schutz benötigt wird. Beispielsweise, weil eine bestimmte Vorerkrankung in absehbarer Zeit nicht mehr anzuzeigen wäre oder ein anderer Beruf ausgeübt wird. Der Generali EU-Schutz wäre dann zwar ebenfalls ins Auge zu fassen, würde aber erst vollen Schutz nach 5 Jahren bieten. Sie sollten in diesen Fällen bei diesen drei Anbietern über unser Haus Risikovoranfragen stellen. Um mit diesen Risikovoranfragen zu starten, sollten Sie zunächst unser Angebotsanforderungsformular zur Funktionsinvaliditätsversicherung ausfüllen.

Der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung sollte unabhängig vom Berufsunfähigkeitsschutz geprüft werden, endet doch dieser meist mit Renteneintritt bzw. Pensionsierung. Die Risikoprüfung ist im Vergleich zu den vorstehenden Alternativen bei einigen Anbietern nicht so umfangreich. Eine Annahme ohne Risikoauschlüsse /-zuschläge ist daher weitaus wahrscheinlicher.

Der Pflegezusatzschutz sollte dann idealerweise kombiniert werden mit einer privaten Unfallversicherung, denn auch hier ist die Gesundheitsprüfung oftmals stark vereinfacht.

Eine Grundfähigkeitsversicherung wäre zur Pflegezusatz- / privaten Unfallversicherung eine Optimierungsoption, ist aber aus unserer Sicht recht teuer.

Eine Dread-Disease-Police sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn alle wirklich wichtigen Versicherungen vorhanden sind und eine der persönlichen Leitlinien die ist, dass nach einer schweren Erkrankung ein gewisser Betrag zur Verfügung stehen muss, um sich das Leben zu versüßen oder um notwendige Eingliederungs- oder Umbaumaßnahmen zu finanzieren. Bei Freiberuflern/Selbständigen könnte ein Abschluss damit begründert werden, dass eine Einmalsumme bei einer schweren Erkrankung (die meist zum sofortigen Totalausfall führt) hilft, den Betrieb für eine Weile weiter am Laufen zu halten, weil damit ein Ersatz eingearbeitet werden kann.

Freie JournalistInnen sollten zudem als Zusatzschutz die freiwillige Versicherung bei einer Berufsgenossenschaft prüfen. Diese bieten zwar nur sehr begrenzten Schutz bei Berufskrankheiten (die bei JournalistInnen kaum vorkommen dürften) sowie bei Arbeits- und Wegeunfällen. Preis und Leistungen sind jedoch oftmals in Ordnung. Eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt. Bildjournalisten sind bei der BG ETEM sogar versicherungspflichtig. Wortjournalisten können sich freiwillig bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichern. Wichtig ist der BG-Schutz vor allem für JournalistInnen, die in Krisen- und Kriegsgebiete reisen. Bietet sie dort doch umfassenden Schutz. Die Berufsgenossenschaft ist dort nicht nur bei Verletzungen in Ausübung des Berufes, sondern auch im sogenannten eigenwirtschaftlichen (privaten) Bereich zuständig, wenn die Tätigkeit in ein Gebiet mit Allgemeingefahren (z.B. Krieg) geführt hat, denen der Betroffene in seiner sonstigen Umgebung nicht ausgesetzt wäre. Schlägt also eine Granate nachts ins Hotelzimmer ein, besteht Versicherungsschutz. Freie sollten den Versicherungsschutz vor Reisebeginn mit der Berufsgenossenschaft abstimmen und sich eine entsprechende Deckungszusage schriftlich einholen. 

Unsere Serviceleistung

Im Rahmen unserer Risikovorabanfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung prüfen gleich mit ab, zu welchen Konditionen die befragten Anbieter Erwerbsunfähigkeits-, Funktionsinvaliditäts-, Grundfähigkeits - und Dread-Disease-Schutz bieten.

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