Medienpolitik

Urheberrecht, Vorratsdatenspeicherung, Zeugnisverweigerungsrecht. Medienpolitik ist für Journalisten nicht nur von Berufs wegen ein Thema.
DJV - Medienpolitik
Der DJV ist als größte deutsche Journalistenorganisation gefragter Ansprechpartner der Landesparlamente sowie des Deutschen Bundestages und seiner Ausschüsse. Bei Gesetzesvorhaben, die auch Journalistinnen und Journalisten betreffen, meldet sich der DJV zu Wort. Zum Beispiel mit juristischen Stellungnahmen, die Eingang ins Gesetzgebungsverfahren finden.
Presserecht: Quellenschutz
- Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde Az. 1 BvR 180/23Der DJV hat zu einer Verfassungsbeschwerde von Digital Courage e. V. aus dem Jahr 2018 als sogenannter „sachkundiger Dritter“ im Rahmen des Beschwerdeverfahrens Stellung genommen. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Polizeibehörden zum Zwecke der Strafverfolgung eine Überwachungssoftware auf dem IT-System von Journalist:innen installieren dürfen, die mit Beschuldigten in Kontakt stehen. Nach Ansicht des DJV ist eine solche strafprozessuale Regelung verfassungswidrig. Sie verletzt neben dem IT-Grundrecht auch die Pressefreiheit, weil ein ausreichender Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis nicht mehr gewährleistet sind.
EMFA (European Media Freedom Act)
EU-Whistleblower-Richtlinie
Medienstaatsvertrag
Förderung der Medienvielfalt
Offener Brief an Justizminister Mertin, Mainz
DJV-Stellungnahme zur Verfassungsbeschwerde des Herrn B.
Stellungnahme zur Anhörungspraxis der Bundesbehörden bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen
Offener Brief zum Neustart Kultur
E-Evidence-Verordnung
Offener Brief zu Belarus
Urheberrecht: Verbandsklagerecht
Sportberichterstattung
Verfassungsschutzgesetz
Offener Brief zu Terror im Netz
Pressefreiheit: Offener Brief an Friedrich Merz
Hasskriminalität
Akkreditierung G20-Gipfel
Pressefreiheit Türkei
Tarifeinheit: DJV-Stellungnahme vom 18.11.2014
Urheberrecht: DJV-Stellungnahmen
- VGG_StN_DJV-E_14.08.2015.pdfDJV-Stellungnahme vom 14.08.2015 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung (VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz)
Initiative Urheberrecht
Innerhalb der Initiative Urheberrecht arbeiten Gewerkschaften und Verbände zusammen, die die Interessen von Urheberinnen und ausübenden Künstlern vertreten. Die Initiative versteht sich als alle Sparten kreativen Schaffens bündelndes Diskussionsforum, das auch für weitere Organisationen offen ist. Sie tritt aktiv für die Belange aller schöpferisch Tätigen ein.

Verwertungsgesellschaften
Warum eine gemeinsame Verwertungsgesellschaft?
Der DJV ist in der Vergangenheit, vor allem nach dem Urteil des BGH zur Verlegerbeteiligung, dafür kritisiert worden, dass er an der gemeinsamen Wahrnehmung von Rechten der Urheber und der Verleger festhält. Behauptet wird z.B., der DJV unterstütze, dass „Verleger weiterhin hälftig an den Einnahmen der VG Wort“ beteiligt werden.
Diese Behauptung ist falsch. Der DJV hat sich noch nie dafür eingesetzt, dass Verleger 50 Prozent der Erlöse der VG Wort oder einer anderen Verwertungsgesellschaft erhalten. Im Gegenteil haben seine Vertreter in allen Verteilungsfragen stets dafür plädiert, an die Urheber deutlich mehr als die Hälfte der Erlöse auszuschütten. Das ist u.a. der Grund dafür, dass Journalisten bei verlegten Werken 100 Prozent der Pressespiegelvergütung, 70 Prozent der Reprographievergütung und 60 Prozent der Vergütung aus der elektronischen Reprographie erhalten.
Der DJV hat sich aber immer dafür eingesetzt, dass Urheber und Verleger in den Verwertungsgesellschaften gemeinsam ihre Rechte wahrnehmen. Auch nach dem BGH-Urteil ist die gemeinsame Rechtewahrnehmung sinnvoll.
Urheber haben originäre gesetzliche Vergütungsansprüche. Verleger können diese Rechte nur durch Abtretung erwerben. Das Urteil des BGH akzeptiert, dass Urheber ihre Ansprüche nachträglich, also nach der Schaffung des Werkes oder nach der Veröffentlichung an Verleger abtreten, es reicht auch, dass Zahlungsansprüche abgetreten werden. Urheber sind daher nicht davor gefeit, dass Verlage Druck ausüben, um an diese Rechte zu gelangen. Ebenso wenig, wie Urheber davor geschützt sind, dass Verlage ihnen alle Rechte für eine Vergütung abnehmen. In den Verwertungsgesellschaften sorgen gesetzliche Regelungen und die Aufsicht dafür, dass sie nicht übervorteilt werden.
Urheber und Verlage sind hinsichtlich mancher geltend zu machenden Vergütungsansprüche aufeinander angewiesen. Urheber können z.B. ihre Vergütungsansprüche wegen der elektronischen Reprographie regulär in der VG Wort nur realisieren, weil Verlage ihre Software zur Verfügung stellen, damit die Zählpixel der VG Wort gesetzt und damit die Ansprüche möglichst genau bedient werden können. Vergleichbares gilt beim elektronischen Pressespiegel, mittlerweile die Haupteinnahmequelle in diesem Bereich. Zudem könnten die Verlage Einnahmen aus Pressespiegeln insgesamt verhindern, wenn sie sich, was gesetzlich zulässig wäre, die ihnen eingeräumten Rechte vorbehielten. Das verhindern die Tarifverträge, die der DJV und die dju abgeschlossen haben.
Urheber und Verlage arbeiten aber auch deswegen vernünftigerweise zusammen, um sich gegen diejenigen durchzusetzen, die Schuldner der Vergütungsansprüche sind, vor allem die Geräteindustrie. Die Erfahrung lehrt, dass ein gemeinsames Vorgehen von Rechteinhabern erfolgversprechender ist als die getrennte Geltendmachung von Ansprüchen, über deren Erlösverteilung untereinander sich dann erst einmal die Rechteinhaber einigen müssten.
Schließlich sei daran erinnert, dass die Gründung der VG Wort auch maßgeblich auf Journalisten und Verleger zurückzuführen ist, nachdem mehrere reine Autorengesellschaften bzw. deren getrennte Verwertungsgesellschaften gescheitert waren.
Pressefusionsrecht: DJV-Stellungnahmen
Sonstiges Presserecht
Rundfunkrecht: DJV-Stellungnahmen
Rundfunkrecht: EU-Konsultation Rundfunk
Akkreditierung
Immer wieder haben Journalistinnen und Journalisten mit Problemen bei der Akkreditierung zu Großveranstaltungen zu kämpfen. Der häufigste Kritikpunkt ist die Überprüfung von Journalisten durch die Sicherheitsbehörden. So geschehen etwa beim G 8-Gipfel in Heiligendamm oder bei der Fußball-WM in Deutschland. Damit die Praxis journalistenfreundlicher wird, hat der DJV gemeinsam mit ARD, ZDF, BDZV, VDZ, dju, VPRT und dem Deutschen Presserat Eckpunkte und Grundsätze zur Akkreditierung erarbeitet.
Künstlersozialversicherung
Ansprechpartner Medienpolitik
DJV-Justiziariat und Referat Medienpolitik
Hanna Möllers (DJV-Justiziarin)
Telefon: +49 30 72 62 79 20
Telefax: +49 30 72 62 79 213
E-Mail: moe@djv.de
Christoph Brill (Referent des Justiziariats)
Telefon: +49 30 72 62 79 260
Telefax: +49 30 72 62 79 213
E-Mail: brill@djv.de
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