Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Informationen für Medienschaffende
Krieg in der Ukraine
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DJV-Informationen zum Krieg in der Ukraine

Für DJV-Mitglieder

Der DJV unterstützt seine in der Ukraine journalistisch tätigen Mitglieder mit Rat und Tat. Dazu ist er unter der E-Mail djv@djv.de und den Telefonnummern +49 228 2 01 72 0 und +49 30 72 62 79 20 zu erreichen. Bitte benutzen Sie vorrangig die E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme, dadurch wird die Weiterleitung an die zuständigen Personen erleichtert. Mitglieder können sich auch an ihren jeweiligen Landesverband des DJV wenden.

Für Journalist*innen aus der Ukraine

Der DJV empfiehlt allen nach Deutschland Flüchtenden oder zuletzt in Deutschland befindlichen, aber nicht mehr in die Ukraine zurückkehrenden journalistisch Berufstätigen, mindestens einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling nach der "Massenzustromrichtline" zu stellen. Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Auf diese Weise ist eine zügige und professionelle Klärung und Sicherung des aufenthaltsrechtlichen Status, die Zuweisung einer Unterkunft, die Krankenversicherung und -behandlung und der Lebensunterhalt für die Betroffenen und ihre Angehörigen möglich. Mehr dazu weiter unten.

Eine andere Möglichkeit besteht darin, einen Asylantrag zu stellen. Das kann für diejenigen sinnvoll sein, die davon ausgehen, wegen konkreter Verfolgung längerfristig nicht in die Ukraine zurückkehren zu können. Nachteil des Asylantrags ist allerdings, dass eine freie Wahl des Wohnorts im Regelfall nicht möglich sein wird. "Für alle in Deutschland ankommenden Asylsuchenden gilt: Sie müssen sich unmittelbar bei oder nach ihrer Ankunft bei einer staatlichen Stelle melden. Dies kann schon an der Grenze oder später im Inland geschehen. Wer sich bereits bei der Einreise als asylsuchend meldet, wendet sich an die Grenzbehörde. Sie leitet Asylsuchende dann an die nächstgelegene Erstaufnahmeeinrichtung weiter. Wer sein Asylgesuch erst im Inland äußert, kann sich hierzu bei einer Sicherheitsbehörde (zum Beispiel der Polizei), einer Ausländerbehörde, bei einer Aufnahmeeinrichtung oder direkt bei einem Ankunftszentrum oder AnkER-Einrichtung melden. Erst dann kann ein Asylverfahren beginnen." (Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF))

Aus der Ukraine werden aller Voraussicht nach auch Kolleg*innen nach Deutschland kommen, die deutscher Abstammung sind. Für Flüchtlinge deutscher Abstammung gilt ein anderes Aufnahmeverfahren, das auf der Seite des Aussiedlerbeauftragten der Bundesregierung beschrieben ist. Dies ist deswegen wichtig, weil deutschstämmige Kolleg*innen sich sinnvollerweise ohne vorherigen Asylantrag unmittelbar an die Aufnahmeeinrichtung in Friedland wenden, um nicht ihre Rechte auf Zuerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft zu verlieren.

Weitere Details zum Thema "Massenzustromrichtline": Die Europäische Union hat am 4. März 2022 die "Massenzustromrichtlinie" aktiviert und damit ein erleichtertes Verfahren für den weiteren Aufenthalt von Flüchtlingen eingeführt. In Deutschland wird das durch § 24 Aufenthaltsgesetz geregelt. Damit ist ein Asylantrag nicht mehr unbedingt erforderlich. Die Leistungen erfolgen aufgrund geänderter Regelungen jetzt auch in Höhe des Hartz-IV-Satzes, außerdem kann dann sofort selbständig gearbeitet oder im Regelfall sogar eine Beschäftigung aufgenommen werden. Das Recht dazu, auch im Fall einer solchen Regelung gleichwohl einen Asylantrag zu stellen, besteht unabhängig von einer solchen Lösung.

Solange ein solcher Anspruch nicht klar geregelt ist, empfiehlt der DJV daher vorerst weiter einen Antrag auf Asyl. Zudem besteht schon jetzt die Möglichkeit, nach Ablauf der derzeit möglichen 90 Tage Aufenthalt ohne Visum eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis um weitere 90 Tage zu beantragen. Wer das tut, sollte aber Klarheit darüber haben, ob die eigene Krankenversicherung einen solchen langen Aufenthalt in Deutschland noch absichert. Falls nicht, dürfte ein Antrag auf Anerkennung als Flüchtling im Sinne der "Massenzustromrichtlinie" oder der Asylantrag doch die besseren Lösungen sein.

Das Bundesinnenministerium hat auf seiner Internetseite die wichtigsten Informationen für aus der Ukraine Flüchtende zu Themen wie Einreise und Aufenthaltstitel auf Deutsch und Ukrainisch veröffentlicht. 

  • Der JX Fonds für Journalismus im Exil wird von mehreren Organisationen getragen, darunter der DJV. Er soll Medienschaffenden unmittelbar nach ihrer Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten schnell und flexibel dabei helfen, ihre Arbeit weiterzuführen.
  • Auch einige Zeitungsverlage helfen: DIE ZEIT und ZEIT ONLINE, die Frankfurter Allgemeine Zeitung (F.A.Z.), die Handelsblatt Media Group, die Süddeutsche Zeitung (SZ) und der Tagesspiegel haben eine gemeinsame Initiative gestartet, um ukrainische und russische Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen. Neben Geldspenden steht die Vernetzung von ukrainischen und russischen Exiljournalisten auf ihrem Programm.
  • Kurzfristige Unterbringungen finden Geflüchtete aus der Ukraine unter anderem auf der Internetseite der Initiative #HospitalityHelps. Die Online-Buchungsplattform bietet Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, die Möglichkeit, sich für ein paar Nächte Zimmer in einem der teilnehmenden Hotels zu buchen.

Spendenmöglichkeiten: Hilfe für die Ukraine (Klick zum Aufklappen)

Der DJV selbst kann keine Spenden entgegennehmen, weiterleiten oder Spendenbescheinigungen ausstellen. Hier eine Sammlung verschiedener Organisationen, welche den Menschen in der Ukraine und Geflüchteten helfen, darunter die von ARD und ZDF eingerichteten Spendenkonten:

"Ukraine Safety Fund" der International Federation of Journalists (IFJ) und European Federation of Journalists (EFJ)

Bank: BNP_Paribas_Fortis
BIC: GEBABEBB
IBAN: BE64 2100 7857 0052 EUR
Land: – BE – Belgien
Konto-Inhaber: AISBL FEDERATION INTERNATIONALE DES
Account Alias: IFJ SAFETY FUND ACCOUNT

Bitte senden Sie Ihre Spende mit dem Verwendungszweck "Ukraine". Alle gespendeten Gelder werden direkt für die Soforthilfe zur Unterstützung bedrohter Journalist*innen verwendet.

Initiative von Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung e.V. (n-ost), Frag den Staat, Netzwerk Recherche, Reporter ohne Grenzen und der taz Panter Stiftung
Schutzausrüstung, Erste Hilfe-Pakete und finanzielle Unterstützung für ukrainische Medienschaffende spenden: https://www.betterplace.org/en/projects/106590-support-for-journalists-in-ukraine

ARD: "Bündnis Entwicklung Hilft" und "Aktion Deutschland Hilft"
BEH und ADH
IBAN: DE53 200 400 600 200 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Commerzbank
Stichwort: ARD/ Nothilfe Ukraine
www.spendenkonto-nothilfe.de

"Bündnis Entwicklung Hilft" ist ein Zusammenschluss von Brot für die Welt, Christoffel-Blindenmission, DAHW, Kindernothilfe, medico international, Misereor, Plan International, terre des hommes und Welthungerhilfe. German Doctors und Oxfam sind assoziierte Mitglieder.
www.entwicklung-hilft.de

"Aktion Deutschland Hilft" ist ein Zusammenschluss von 23 deutschen Hilfsorganisationen, u. a. action medeor, ADRA, Arbeiter-Samariter-Bund, AWO International, CARE Deutschland, Habitat for Humanity, HELP - Hilfe zur Selbsthilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe, Malteser Hilfsdienst, World Vision Deutschland, Der Paritätische (darüber aktiv: arche Nova, Bundesverband Rettungshunde, Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners, Hammer Forum, Handicap International, Help Age Deutschland, Kinderverband Global-Care, LandsAid, SODI und Terra Tech)
www.aktion-deutschland-hilft.de

ZDF: "Aktionsbündnis Katastrophenhilfe"
Spendenkonto: Commerzbank
IBAN: DE65 100 400 600 100 400 600
BIC: COBADEFFXXX
Stichwort: ZDF Nothilfe Ukraine
Online-Spenden: aktionsbuendnis-katastrophenhilfe.de

Im "Aktionsbündnis Katastrophenhilfe" haben sich Caritas international, Deutsches Rotes Kreuz, UNICEF und Diakonie Katastrophenhilfe zusammengeschlossen.

Ärzte der Welt e.V.
Spendenkonto: Deutsche Kreditbank
IBAN: DE06 1203 0000 1004 3336 60
BIC: BYLADEM1001
Stichwort: Ukraine

Save the Children e. V.
IBAN: DE92 1002 0500 0003 292912
BIC: BFSWDE33BER
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Nothilfe Kinder Ukraine
www.savethechildren.de

SOS-Kinderdörfer weltweit
IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 00
BIC: GENODEM1GLS
GLS Gemeinschaftsbank
Stichwort: Humanitäre Hilfe Ukraine
www.sos-kinderdoerfer.de

UNICEF
IBAN: DE57 3702 0500 0000 3000 00
BIC: BFSWDE33XXX
Bank für Sozialwirtschaft
Stichwort: Ukraine
www.unicef.de

UNO-Flüchtlingshilfe e.V.
IBAN: DE78 3705 0198 0020 0088 50
BIC: COLSDE33
Sparkasse KölnBonn
Stichwort: Nothilfe Ukraine
www.uno-fluechtlingshilfe.de/


offene Briefe des DJV

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