Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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10 goldene Regeln

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse hat Leitsätze zur Versicherungsberatung entwickelt, die auch JournalistInnen beim Umgang mit ihrer Versicherungs- und Finanzsituation immer beherzigen sollten. So vermeiden Sie Kardinalfehler im Bereich der Risikoabsicherung und Vermögensanlage.

1. Die Beratung zum Abschluss von Versicherungen richtet sich nach dem „GAU-Prinzip“. Je größer das Schadenpotential, umso wichtiger ist der jeweilige Versicherungsschutz.

2. Die Absicherung von Haftungsrisiken hat oberste Priorität.

3. Eine Krankenversicherung ist unverzichtbar und darüber hinaus seit 2009 vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

4. Lebensrisiken wie Krankheit, Berufsunfähigkeit und Tod müssen angemessen abgesichert sein, bevor der Aufbau einer privaten Altersversorgung einsetzt.

5. Bei der Absicherung der Arbeitskraft steht leistungsstarker Berufsunfähigkeitsschutz an erster Stelle. Erst wenn dieser aus gesundheitlichen oder finanziellen Gründen nicht möglich ist, kommen Alternativen zum Zug.

6. Dispositionskredite sind teuer und sollten schnellst möglichst zurückgeführt werden. Wenn erforderlich, können kurz- und mittelfristige Anlagen zur Tilgung eingesetzt werden. Konsumausgaben sind zu überprüfen.

7. Wir empfehlen eine zusätzliche Liquiditätsreserve von mindestens zwei bis drei Monatsnettogehältern.

8. Erst wenn die Liquiditätsreserve aufgebaut wurde, sind mittel- und langfristige Anlageziele, insbesondere die Altersvorsorge, zu definieren.

9. Die Faktoren Sicherheit, Rendite, Liquidität und Ökologie/Ethik sind Eckpfeiler der Anlageplanung. Anlageziele und Kapitalanlagen müssen das persönliche Risikoprofil des Kunden widerspiegeln.

10. Privathaushalte sollten Schulden vermeiden. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest eine nachhaltige wertgleiche Deckung durch Sachwerte (z.B. Immobilien)  angestrebt werden.

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