Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

DJV-Satzung

(Beschluss des DJV-Verbandstages vom 07.05.1976, geändert am 19./20.05.1981,
am 11./12.05.1982, am 29./30.04.1985, am 06./07.11.1990, am 03./04.11.1992,
am 07./08.11.1995, am 05./06.11.1996, am 04./05.11.1997, am 03./04.11.1998,
am 07./08.11.2000, am 12./13.11.2002, am 11./12.11.2003, am 08./09.11.2005,
am 07./08.11.2006, am 09./10.11.2009, am 08.11.2010,  am 06./07.11.2012,
am 02./03.11.2015, am 06./07.11.2016, am 04./05.11.2018 und am 06./07.11.2022)

§ 1 Name und Sitz

Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) - Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten - ist die Spitzenorganisation der Journalistinnen und Journalisten in der Bundesrepublik Deutschland. Er trägt den Namen Deutscher Journalisten-Verband und ist eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.

§ 2 Aufgaben

(1)    Aufgabe des DJV als Gewerkschaft und Berufsverband ist die Wahrnehmung und Förderung aller beruflichen, rechtlichen und sozialen Interessen der hauptberuflich tätigen Journalistinnen und Journalisten sowie die Beratung und Unterstützung der Landesverbände in diesen Fragen.

(2)    Der DJV hat sich in diesem Rahmen besonders folgende Aufgaben gestellt:

         a) die Freiheit und Eigenständigkeit von Presse und Rundfunk sowie die geistige Unabhängigkeit
             der journalistischen Arbeit zu sichern;

         b) bei Gesetzentwürfen mitzuwirken, welche die Medien betreffen oder andere Interessen seiner
             Mitglieder berühren;

         c) das Ansehen, die Entwicklung und die Qualität des Journalismus zu fördern;

         d) Kollektivverträge (z.B. Tarifverträge, gemeinsame Vergütungsregeln) im eigenen Namen
             - unbeschadet der Tarifhoheit der Landesverbände - abzuschließen;

         e) soziale und berufsfördernde Einrichtungen - insbesondere zur Altersversorgung – zu schaffen
             und auszubauen;

         f) den journalistischen Nachwuchs und die Weiterbildung im Journalismus zu fördern;

         g) die journalistischen Berufsinteressen im Ausland, insbesondere in der Europäischen Union,
             zu vertreten;

         h) internationale Beziehungen zu pflegen;

         i) eine Verbandszeitschrift herauszugeben.

(3)    Der DJV bekennt sich zu den Mitteln des Arbeitskampfes.
...

Die DJV-Satzung (Volltext)

Die DJV-Satzung im Volltext. Hier zum Download als PDF.

Mehr zu Zielen und Aktivitäten des DJV

Newsletter

Cookie Einstellungen