Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Fotografen haben Namen 2017

Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: neues deutschland, Morgenpost Dresden und Der Tagesspiegel

Das "neues deutschland", die "Morgenpost Dresden" und "Der Tagesspiegel"  haben bei der Aktion "Fotografen haben Namen" am besten abgeschnitten. So lautet das Ergebnis der stichprobenartigen Untersuchung eines Teils deutscher Tageszeitungen durch Teams von Fotojournalisten und Mitarbeitern des Deutschen Journalisten-Verbandes.

Unter dem Motto "Jetzt schlägt´s 13!" wollen Fotojournalistinnen und Fotojournalisten am 13. November auf dieses Ergebnis und das in § 13 Urheberrechtsgesetz geregelte Recht auf Namensnennung aufmerksam machen. Dazu präsentieren sie auf Fotos die Namen der Personen, von denen sie fotografiert wurden. Vielleicht die sicherste Methode, damit der Name der Urheber wirklich genannt wird? Außerdem findet um 13.13 Uhr ein Webinar statt, in dem die Ergebnisse vorgestellt werden. Eine Anmeldung ist unter journalistenwebinar.de möglich.

Die Aktion beansprucht freilich keine Repräsentativität und auch keine Wissenschaftlichkeit, da die Zahl der Tageszeitungen zu groß und das Team der Prüfer demgegenüber zu klein ausfällt. Dieses Jahr wurden zudem nur Zeitungen untersucht, die mit einer Auflage von mindestens 15.000 Stück erscheinen.

Der Deutsche Journalisten-Verband weist seit mehreren Jahren mit der einmal jährlich stattfindenden Auswertung auf die Notwendigkeit der Namensnennung von Fotojournalisten hin, wenn Fotos in Medien veröffentlicht werden. Das Recht auf Namensnennung ist gesetzlich im § 13 Urheberrechtsgesetz geregelt, wird allerdings nach Beobachtung des Journalistenverbands von vielen Medien nicht mehr ausreichend beachtet.

Bei den Zeitungen, die ganz oben stehen, ist die besondere Sorgfalt im Umgang mit Namensrechten als bemerkenswert einzustufen. Dagegen finden sich in anderen Zeitungen eine ganze Reihe von Negativbeispielen. So werden Fotografen der Agenturen dpa, reuters oder von Imago sehr oft nicht genannt, selbst wenn es sich um spektakuläre Fotos handelt. Manche Zeitung verzichtet bei manchen Bildern sogar auf Nennung der Agentur. Andere verhalten sich widersprüchlich: Während sie Namen von professionellen Fotojournalisten durchweg nicht nennen, werden die Namen bei solchen Fotos genannt, die aus Billig- oder Kostenlosdatenbanken im Internet bezogen wurden.

Die ausführliche Auswertung findet sich weiter unten auf dieser Seite in einer ausführlichen Liste mit den Prozentzahlen. Stichtag der Auswertung war bereits der 28. April 2017. Auf Grund der begrenzten Zahl der zur Verfügung stehenden Personen konnte nur ein Teil der deutschen Tageszeitungen ausgewertet werden.

Die Auswertung beansprucht keinen wissenschaftlichen Rang, da sie durch engagierte Berufstätige im „Nebengeschäft“ erfolgt ist und es in den unabhängig voneinander tätigen Auswertungsteams durchaus zu Bewertungsdifferenzen kommen kann. Es ist allerdings davon auszugehen, dass die genannten Prozentwerte in jedem Fall den generellen „Trend“ der Zeitung wiedergeben. Zeitungen, die gleichwohl der Auffassung sind, dass die Messwerte für ihr Medium massiv falsch sind, können sich jederzeit mit dem DJV-Referat Bildjournalisten in Verbindung setzen, um eine Überprüfung der Werte zu erreichen. Gleiches gilt, wenn eine Zeitung nicht Teil der Auswertung war und auf die aus ihrer Sicht bemerkenswerte Praxis in ihrem Blatt aufmerksam machen möchte, hier kann die Ausgabe vom 28. April nachträglich eingereicht werden.

Michael Hirschler, hir@djv.de

 

Zumindest Fotojournalisten nennen Namen ihrer Fotografen - Foto-Aktion auf dem DJV-Verbandstag in Würzburg

Fotografen haben Namen 2017: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
neues deutschland; 86 %
Morgenpost Dresden; 81 %
Der Tagesspiegel; 81 %
Freie Presse Chemnitz; 80 %
Morgenpost Chemnitz; 74 %
BILD (Chemnitz); 72 %
junge Welt ; 71 %
Donaukurier; 71 %
Nordkurier (Neubrandenburg); 69 %
BILD (Leipzig); 69 %
Hamburger Abendblatt; 68 %
Süddeutsche Zeitung; 68 %
BILD (Saarland); 67 %
BILD (Hamburg); 67 %
Main-Post; 65 %
Nordwest-Zeitung (Oldenburg); 64 %
Welt Kompakt (München); 64 %
Berliner Zeitung; 63 %
Saarbrücker Zeitung; 62 %
Sächsische Zeitung; 62 %
Pforzheimer Zeitung; 61 %
Die Welt; 61 %
Schwarzwälder Bote Oberndorf; 59 %
Waiblinger Kreiszeitung; 58 %
BILD (Bremen); 58 %
Die Oberbadische Lörrach; 58 %
BILD (Gesamtausgabe); 58 %
Nordsee Zeitung; 58 %
taz (Bremen); 57 %
BILD (Köln); 56 %
Nürnberger Nachrichten; 56 %
BILD (München) / Bild City; 55 %
Fränkischer Tag; 55 %
Fränkische Landeszeitung; 55 %
taz (Hamburg); 55 %
Welt Kompakt (NRW); 54 %
BILD (Nürnberg); 54 %
Die Welt (München); 54 %
Weser Kurier (Bremen); 53 %
taz; 53 %
Flensburger Tageblatt; 52 %
Thüringer Allgemeine (Erfurt); 52 %
Passauer Neue Presse; 52 %
Bergedorfer Zeitung; 51 %
Dithmarscher Landeszeitung; 51 %
Augsburger Allgemeine; 51 %
Allgäuer Zeitung ; 50 %
Lübecker Nachrichten ; 50 %
Ostthüringer Zeitung; 50 %
Stuttgarter Zeitung; 49 %
Mannheimer Morgen; 47 %
Thüringer Landeszeitung (Erfurt); 47 %
Oberbayerisches Volksblatt; 46 %
Kieler Nachrichten; 44 %
Kreiszeitung/Böblinger Bote; 44 %
Münchner Merkur; 44 %
Norddeutsche Neueste Nachrichten; 44 %
Schweriner Volkszeitung; 44 %
Nürtinger Zeitung; 43 %
BILD (Dresden); 43 %
Schwäbisches Tagblatt; 43 %
Nürnberger Zeitung; 42 %
Bayerische Staatszeitung; 42 %
Südwestpresse Ulm; 42 %
B.Z.; 42 %
Leipziger Volkszeitung; 41 %
Esslinger Zeitung; 40 %
Badische Neueste Nachrichten; 40 %
Dresdner Neueste Nachrichten; 40 %
Offenburger Tagblatt; 39 %
Main-Echo; 39 %
Nordbayerischer Kurier; 39 %
Hohenloher Zeitung; 38 %
Westdeutsche Allgemeine Zeitung (Herne); 38 %
Fußball Bild; 38 %
Rheinische Post; 38 %
Badische Zeitung (Freiburg); 37 %
Freies Wort Suhl; 36 %
Meininger Tageblatt; 36 %
General Anzeiger (Bonn); 36 %
Der Teckbote, Kirchheimer Zeitung; 35 %
Frankenpost; 34 %
Neue Würrttembergische Zeitung; 34 %
Schwäbische Zeitung; 34 %
Abendzeitung München; 33 %
Südthüringer Zeitung; 32 %
Rhein-Neckar-Zeitung; 32 %
Aachener Zeitung; 32 %
Straubinger Tagblatt; 31 %
Mittelbayerische Zeitung; 31 %
Ostsee-Zeitung; 31 %
Südkurier Konstanz; 31 %
Reutlinger Generalanzeiger; 30 %
Aachener Nachrichten; 30 %
TZ München; 30 %
Bonner Rundschau; 28 %
Kölner Stadt-Anzeiger; 27 %
Frankfurter Rundschau; 27 %
Express (Bonn); 26 %
FAZ; 25 %
Berliner Kurier; 23 %
Rhein-Zeitung; 21 %
Hamburger Morgenpost; 19 %
Der neue Tag Weiden; 18 %
Handelsblatt; 14 %

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der nächsten Aktion im Jahr 2018 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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