Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Mehr zum Thema

Unterstellter Zins für eigene Anlagen bei Berechnung mit garantierten Werten


Sicherlich die für Sie schwerste Aufgabe.

Hier müssen Sie einen Zinssatz angeben, von denen Sie annehmen, dass Sie diesen auch in Zukunft erreichen. Bitte beachten Sie: Dieser Zinssatz wird voraussichtlich niemals in dieser Form in der Praxis dauerhaft eintreten. Vor allem wird es vermutlich auch keinen gleichmäßigen (linearen) Zinsverlauf geben.

Eine Idee zur Ermittlung dieses Zinssatzes wäre die Orientierung an den aktuellen Konditionen für Bundeswertpapieren oder von Tagesgeld- bzw. Festgeldkonten.

Wer etwas mutiger ist beim investieren, setzt sein Geld ggf. auf Unternehmensanleihen (Übersichtsportal...). Dabei sollte aber vor allem auf die Bonität und die Zukunftsaussichten des Unternehmens geachtet werden.

Eine andere Idee wäre für Eigentümer von selbstgenutzten Immobilien, den Zinssatz für das Bankdarlehen zu unterstellen, wenn dort Sondertilgungen möglich sind. Bitte bedenken Sie, dass die genannten Konditionen nicht für den gesamten Zeitraum gelten, sondern nur eine Momentaufnahme für einen gewissen zukünftigen Anlagehorizont darstellen.

Bitte berücksichtigen Sie auch folgendes: Wurde ihr Lebensversicherungsvertrag vor dem 1.1.2005 abgeschlossen, kann die Auszahlung, wenn bestimmte Kriterien erfüllt werden, steuerfrei vereinnahmt werden. Dies ist bei eigenen Anlagen meist nicht mehr der Fall.

Der Zins wird sich vermutlich irgendwo zwischen einem und vier Prozent bewegen.

Bei fondsgebundenen Policen erfragen Sie ja mit Hilfe unserer Musterbriefe die Ablaufleistung bei einer Wertentwicklung der Fonds von 0%, 3% und 6%. Diese sollten Sie hier einmal vergleichsweise eingeben.

Newsletter

Cookie Einstellungen