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Fotografen haben Namen 2013




Namensnennung ist unverzichtbar - Siegerzeitungen: Berliner Zeitung, Neues Deutschland, Welt kompakt


Die Nennung der Namen von Bildjournalisten ist gesetzliche Pflicht. Wenn der Name fehlt, haben Fotografen einen Anspruch auf Schadensersatz mindestens in Höhe des angemessenen Honorars. Mit der Aktion „Fotografen haben Namen“ wertete der DJV auch im Jahr 2013 wieder zahlreiche deutsche Tageszeitungen aus, ob die Namen der Bildautoren ordnungsgemäß genannt wurden. Sieger der Auswertung sind die Berliner Zeitung (81 Prozent richtig, 1. Platz), Neues Deutschland (80 Prozent richtig, 2. Platz), Welt kompakt (77 Prozent richtig, 3. Platz). Auf dem 4. Platz folgt die Junge Welt (74 Prozent), auf dem 5.Platz BILD (Ausgabe Köln, 70 Prozent). Die ausführliche Liste der Platzierungen findet sich weiter unten.

Die Siegerzeitungen zeichnen sich durch besondere Sorgfalt aus. So wurden dort selbst kleinste Symbolfotos auf der Titelseite mit der Namensnennung versehen, und im Regelfall werden auch die Namen von Agenturfotografen genannt.

Bei der Auswertung vieler anderer Tageszeitungen fiel allerdings auf, dass insbesondere die Namen der Bildjournalisten der Deutschen Presse-Agentur (dpa) nicht nicht genannt werden, während das bei lokal tätigen Bildjournalisten öfters erfolgt. Das Beispiel der Siegerzeitungen zeigt aber, dass die Nennung prinzipiell möglich ist.


Michael Hirschler, hir@djv.de

Fotografen haben Namen 2013: Die Details

Zeitungstitel; Prozentsatz richtige Nennungen
 
Berliner Zeitung;81
Neues Deutschland;80
Welt Kompakt (Bundesform);77
Junge Welt;74
BILD (Köln);70
Celleschen Zeitung;67
BILD (München) / Bild City;64
Welt Kompakt (München);61
Braunschweiger Zeitung;60
BILD (Mainz/Wiesbaden);59
Rüsselsheimer Echo;59
Gießener Anzeiger;58
Frankfurter Rundschau;56
Fränkische Landeszeitung;56
Offenbach Post;56
Oldenburgische Volkszeitung;55
Ostthüringer Zeitung;55
BILD (Nürnberg);53
Darmstädter Echo;53
Die Welt;53
Donaukurier;52
Die Welt (München);51
Fuldaer Zeitung;51
Neumarkter Nachrichten;51
Kieler Nachrichten ;50
Leipziger Volkszeitung;50
Odenwälder Echo;50
Passauer Neue Presse;50
Fränkischer Tag;49
Nordbayerischer Kurier;49
Rhein-Sieg-Anzeiger;49
Welt Kompakt (Hamburg);49
Allgäuer Zeitung;48
Erlanger Nachrichten;48
Nürnberger Zeitung;48
Die Welt (Hamburg);47
Thüringische Landeszeitung;46
WAZ (Essen);46
Fürther Nachrichten;45
Hamburger Morgenpost; 45
Süddeutsche Zeitung;45
Altmarkzeitung;44
Frankfurter Rundschau;44
General-Anzeiger Bonn;44
taz;44
Märkische Allgemeine;43
Main-Post;43
Hersbrucker Zeitung;42
Saarbrücker Zeitung;42
Main-Echo;40
Thüringer Allgemeine;40
Die Kitzinger;39
Freies Wort Suhl;39
BILD (Hamburg);38
Frankfurter Neue Presse;38
Nürnberger Nachrichten;38
Rheinische Post;38
Schweriner Volkszeitung;37
Volksblatt Würzburg;37
Bild (Berlin);36
Augsburger Allgemeine;36
Eckernförder Zeitung;35
Lübecker Nachrichten;35
Nordwest Zeitung Oldenburg;35
Oberhessische Zeitung;35
BILD (Saarland);34
Bonner Rundschau;34
Main Spitze;34
Stuttgarter Zeitung;34
Freies Wort Ilmkreis;33
Mitteldeutsche Zeitung;33
Nordkurier;33
Flensburger Tageblatt;32
Volksstimme;32
Der Tagesspiegel;31
Express (Bonn);31
Landshuter Zeitung;31
Norddeutsche Neueste Nachrichten (Rostock);31
Allgemeine Zeitung Mainz;30
Südthüringer Zeitung;29
Trierischer Volksfreund;29
Berliner Kurier;28
Ostsee Zeitung (Rostock);28
Rhein-Zeitung (Koblenz) ;28
Rhein-Zeitung (Mainz);28
Schweinfurter Tagblatt;28
Wiesbadener Kurier;28
Landeszeitung (Lüneburger Heide);27
Abendzeitung München;26
Hamburger Abendblatt;26
Oberbayerisches Volksblatt;26
Darmstädter Echo (Mantel);25
Fränkische Nachrichten;25
Main Taunus Kurier;25
FAZ;24
Mittelbayerische Zeitung;24
Neue Osnabrücker Zeitung;24
Stuttgarter Nachrichten ;24
Wiesbadener Tagblatt;24
Mittelbayerische Zeitung;23
Der neue Tag;23
Mannheimer Morgen;23
Münchner Merkur;23
Kölner Stadt-Anzeiger;22
B.Z.;20
TZ München;19
Weser Kurier;18
Frankenpost;16
Amberger Zeitung;14
Handelsblatt;11
Die Tagespost;9
Bayernkurier;8
Bergedorfer Zeitung;2
Ostfriesen-Zeitung Leer;2
Hannoversche Allgemeine Zeitung;0
Harburger Anzeigen und Nachrichten;0
Nordsee Zeitung;0

Klar geregelt: Der gesetzliche Anspruch auf Namensnennung

Der Anspruch auf Nennung des Namens ist gesetzlich klar geregelt. In § 13 Urheberrechtsgesetz heißt es klar:

§ 13 Anerkennung der Urheberschaft


Der Urheber hat das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft am Werk. Er kann bestimmen, ob das Werk mit einer Urheberbezeichnung zu versehen und welche Bezeichnung zu verwenden ist.

Nach ständiger Rechtsprechung führt die Nichtnennung des Namens zu einem Schadensersatzanspruch in Höhe des Honorarwerts des Fotos. Wer als Fotograf eigene Verträge mit höheren Schadensersatzansprüchen verteilt hat, kann sogar noch mehr in Rechnung stellen.

Das Recht auf Nennung des Namens kann auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen und Verträge nicht abgeändert werden. Auch der Schadensersatzanspruch kann nicht durch Kleingedrucktes von Verlagen ungültig gemacht werden. Will heißen: Wer einen Knebelvertrag unterschreibt, in dem die Geltendmachtungdes Schadensersatzanspruchs de facto erschwert oder sogar unmöglich gemacht wird, kann darauf pfeifen. Der Anspruch besteht dennoch.

Der DJV hat sogar im Verbandsklageverfahren gegen den Verlag Axel Springer Passagen aus den Verträgen der Bildjournalisten gerichtlich streichen lassen, durch die der Verlag Ansprüche einschränken wollte.

Auch Verträge zwischen Agentur und Fotografen können einen direkten Anspruch des Bildjournalisten gegen die Zeitung nicht ausschließen. Das bedeutet: Wer sich als Redakteur darauf verlässt, dass "dpa" als Fotozeile genügt, bringt sein Blatt in Haftung, selbst wenn dpa selbst nichts sagt oder dort ein Mitarbeiter meint, das wäre alles nicht so wild.

Der DJV berät die freien Bildjournalisten, aber auch Bildredakteure und Betriebsräte in der Frage, wie sich sie sich gemeinsam für eine Durchsetzung dieses Rechts einsetzen können. In den nächsten Monaten sind neue Initiativen in Betrieben geplant. Interessenten sollten sich an das DJV-Referat Bildjournalisten wenden, um sich in solchen Fragen beraten zu lassen.

Anmerkung zur Systematik der Umfrage

Die Tabelle erhebt nicht den Anspruch wissenschaftlicher Genauigkeit bei der Positionierung. Die Auswertung des DJV ist durch verschiedene ehrenamtlich tätige Teams sowie Mitarbeiter der DJV-Geschäftsstellen erfolgt. Stichtag war der 9. April 2013, um das Ergebnis rechtzeitig am 23. April, dem Welttag des Urheberrechts, präsentieren zu können.

Kriterium war die Nennung mindestens des Nachnamens am Bild. Fehler bei der Zählung oder eine unterschiedliche Bewertung bzw. verschieden ausgeübtes Ermessen im Einzelfall können nicht ausgeschlossen werden, so dass es im Ranking unter Umständen nach genauer wissenschaftlicher, mehrfacher Zählung mit Kontrollgängen zu anderen Positionen kommen kann. Der DJV freut sich über wissenschaftliche Einrichtungen oder Institutionen, die deswegen mit dem DJV bei der Aktion 2014 kooperieren wollen. Redaktionen, die sich falsch eingestuft sehen, können sich selbstverständlich beim DJV-Referat Bildjournalisten melden. 

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