Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Medienvielfalt
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Förderung der Medienvielfalt

Durch abnehmende Abonnentenzahlen und sinkende Werbeeinnahmen erleben die Zeitungen und Zeitschriften seit gut drei Jahrzehnten einen nie dagewesenen Strukturwandel – besonders im Lokalbereich. Zunächst haben ihn die Journalist*innen zu spüren bekommen durch Entlassungen, Arbeitsverdichtung und immer niedrigere Honorarsätze, später die Leser*innen durch eine abnehmende Angebotsvielfalt und sinkende Qualität der Berichterstattung. Langfristig verflacht durch diese Entwicklung der gesellschaftliche Diskurs. Das wiederum schadet der Demokratie: Eine nicht oder nur oberflächlich stattfindende Berichterstattung erleichtert Korruption und Populismus.

Ein zweiter Anlauf der geplanten Presseförderung von mindestens 220 Mio € ist daher dringend erforderlich – allerdings in modifizierter Form. Zu beachten ist, dass diese nicht auf die etablierten Verlage beschränkt bleibt, sondern bei denen ankommt, die die Inhalte produzieren: den Journalist*innen.

  • Bei einer Neuauflage der Presseförderung sollte nicht die Auflage im Vordergrund stehen, sondern Qualitätskriterien sowie die Einhaltung journalistischer Mindeststandards und die Tarifgebundenheit der Medienhäuser. Beides hängt eng zusammen, da schlechte Bezahlung und zunehmende Arbeitsverdichtung zu einem „Braindrain“ im Journalismus führen. Gefördert werden dürfen nur Medienhäuser, die Honorarmindeststandards, soziale Absicherung aber auch die Einhaltung von Fort- und Weiterbildungsvorgaben durch tarifvertragliche Regelungen für Festangestellte und arbeitnehmerähnliche Personen nach § 12a TVG absichern. Hinsichtlich der nichtarbeitnehmerähnlichen Freien (sogenannte „Freie Freie“) müssen sich die Medienhäuser an die Honorarmindeststandards (insbesondere GVR) halten.Eine Qualitätskontrolle der Förderung, die dennoch Staatsferne gewährleistet, kann (z.B. nach skandinavischem Vorbild) durch pluralistisch zusammengestellte Gremien sichergestellt werden.
  • Um nicht die bestehenden Strukturen zu zementieren, sollte neben der Presseförderung ein Teil der Gelder speziell für die Förderung von Innovation im Journalismus bereitgestellt werden, z. B. in Form von Startkapital für Start-ups oder Projekten zur Entwicklung und Kommerzialisierung journalistischer Innovationen.
  • Darüber hinaus ist eine Förderung der Forschung im journalistischen Bereich erforderlich, z. B. hinsichtlich der Frage, wie viele Journalist*innen es in Deutschland gibt, zu welchen Bedingungen sie arbeiten und welche Auswirkungen die Präkarisierung des Berufes auf die Qualität der Arbeit hat. Bisher gibt es kein valides Zahlenmaterial zu diesem so wichtigen Themenkomplex. Außerdem sollte die Entwicklung von neuen Finanzierungsmodellen wissenschaftlich begleitet werden.
  • Im Rahmen des Kartell- und Wettbewerbsrechts sollte eine strengere Fusionskontrolle stattfinden. Fusionen im Medienbereich schaden der Meinungsvielfalt und dürfen nicht unter rein marktwirtschaftlichen Aspekten betrachtet werden.
  • Darüber hinaus sollten Journalist*innen direkt gefördert werden, etwa durch die Einrichtung eines Solidaritätsfonds zur Durchsetzung der Pressefreiheit, der Klagen von und gegen Journalist*innen unterstützt, durch Recherchestipendien sowie durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen, insbesondere im Bereich Innovations- und Gründungskompetenz.
  • Journalistische Projekte, die nicht auf Gewinnerzielung setzen, sollen endlich als gemeinnützig anerkannt werden. Hierfür ist § 52 AO zu erweitern.
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