Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bedarfsermittlung bei Angestellen

Brauche ich als angestellter Journalist überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?



Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur einen geringen Anteil des Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung umfassenden Versicherungsschutz.


Die Erwerbsunfähigkeitsquoten von Männern und Frauen (Quelle: map-report Nr. 340) liegt bei Journalisten/Schriftsteller bei 13,6% und bei Fotografen beträgt sie 22,7 % (Männer 23,47%, Frauen 21,45 %). Mit anderen Worten: Gut jeder siebte Journalist kommt nicht heil im Rentenalter an. Bei den Fotografen ist es noch nicht einmal jeder Fünfte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".

Unser Rat:

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Dabei sollten im ersten Schritt die obligatorisch bestehenden Ansprüche ermittelt werden. Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • Betriebsrenten des Arbeitgebers

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen bereits Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

  • mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
  • in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.
Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 26% bis 32% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind.
Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.
Nur wer beim Inkrafttreten der Rentenreform von 2000, also am 02.01.2001, bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Unser Rat:

Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung keine Renteninformation zugesandt wurde, sollte eine solche angefordert werden. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.

Betriebliche Altersversorgung

Prüfen Sie, ob über Ihren Arbeitgeber Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen. Fragen Sie auch nach der Höhe der Ansprüche und unter welchen Bedingungen Schutz gewährt wird. Festangestellte Redakteure bei Tageszeitungen oder Zeitschriften sind in der Regel obligatorisch beim Versorgungswerk der Presse versichert. Segensreich ist dies, weil in diesen Verträgen meist immer eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert ist und dies ohne vorige Gesundheitsprüfung.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

  Beispiel Eigene Situation
Feste monatliche Ausgaben 2.000 €  
abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente 1.000 €  
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung (z.B. Presseversorgung) 0 €  
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) 100 €  
abzgl. Einkommen des Partners 500 €  
= Versicherungsbedarf 400 €  

Der verbleibende Versicherungsbedarf sollte über eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden, zumal es keine wirklich zu 100% überzeugende Alternative zu diesem Schutz gibt.

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

1. ... Risikolebensversicherung

Sind Ihre Hinterbliebenen im Todesfall ausreichend abgesichert ?

Sollte eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden?

  Quellen: Destatis, Gesundheitsberichterstattung des Bundes

 

Zunächst einmal sollten Sie prüfen, mit welchen Ansprüchen die Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall derzeit rechnen können.

 

1. Schritt: Obligatorische Ansprüche prüfen
Angestellte und freie Journalisten (über die KSK) sind Sie obligatorisch Renten versichert über die Deutsche Rentenversicherung. Sofern verheiratet, hat der Ehepartner  Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, sofern  mindestens 60 Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Kinder haben ggf. Anspruch auf Waisenrente. Ermittelt werden sollten daher im ersten Schritt die gesetzlichen Rentenanwartschaften für Witwen- und Waisenrenten.

Tipp: Im Internet können Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation anfordern. Ihren Versicherungsverlauf mit einer Berechnung und Hochrechnung Ihrer Rentenanwartschaften anfordern. Prüfen Sie, ob im Versicherungsverlauf tatsächlich alle Zeiten anerkannt sind. Beispielsweise ob Schul- und Studienzeiten nach dem 16. Geburtstag oder Ausbildungszeiten explizit als solche und/oder Kindererziehungszeiten erfasst sind.

Verbeamtete Journalisten sollten Ihre Ansprüche aus der Beamtenversorgung ermitteln. Überschlägig lassen sich diese auf den Internetseiten unter www.vdata.de berechnen.

Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes sollten dort nachfragen, wie hoch der Schutz für die Hinterbliebenen ausfällt.

 

2. Schritt: Ansprüche aus Zusatzversorgungen prüfen

Prüfen Sie bitte im zweiten Schritt, ob Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen und ob sonstige Einnahmequellen (z.B. Zins-, Mieteinnahmen, bestehende Lebensversicherung) vorhanden sind.

 

3. Schritt: Rechnen
Berechnung des Versorgungsbedarfs für Hinterbliebene (Lebens- /Geschäftspartner, Kinder)

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Feste monatliche Ausgaben der Hinterbliebenen_____________€
abzgl. mtl. Witwenrenten /Witwerrenten aus gesetzlichen Versorgungssystemen (z.B. Dt. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk) ____________ €
abzgl. mtl. Waisenrente für alle Kinder aus gesetzlichen Versorgungssystemen (z.B. Dt. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk)_____________€
abzgl. mtl. Miet-/ Zins-/Pachteinnahmen____________ €
abzgl. mtl. Einkommen des Partners / Kinder *____________ €
 = monatlicher Versorgungsbedarf____________ €

* Hier sind mehrere Konstellationen denkbar:
Die Einkommen können
- konstant bleiben,
- steigen (wenn beispielsweise ein derzeit nicht verdienender Partner wieder arbeiten gehen könnte)
oder
- auch fallen (wenn beispielsweise der Partner seine derzeitige Berufstätigkeit im Todesfall wegen der
Kinderbetreuung oder aus psychologischen Gründen einschränken muss).


Um den Versicherungsschutz Ihrer persönlichen Bedarfssituation anzupassen, sollten Sie vorab einige Eckwerte festlegen.

 

4. Schritt: Versicherungssumme bestimmen
Dazu können Sie folgende Faustformel verwenden:
monatlicher Versorgungsbedarf der Hinterbliebenen mal Faktor 400 = Todesfallversicherungssumme

Grund für die Wahl des Faktors 400: Ihren Hinterbliebenen sollen beispielsweise mit 1.000 € monatlich zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ansprüchen versorgt werden. 1000 € x 400 ergibt eine Todesfallversicherungssumme von 400.000 €. Ein Kapital von 400.000 € im Todesfall ergibt bei einem Zins von 3 % eine jährliche Zinseinnahme von 12.000 €. Diese 12.000 € geteilt durch 12 ergeben wiederum den monatlichen Bedarf in Höhe von 1.000 €.

Das Anfangskapital wird in diesem Beispiel nicht aufgezehrt, dafür wurden anderseits Inflationseffekte und die steuerliche Komponente nicht berücksichtigt. Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme etwaige Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungen.

 

5. Schritt: Laufzeit festlegen
Legen Sie dann fest, für wie viele Jahre der Bedarf in etwa vorhanden ist (Wahl der Vertragslaufzeit). Sind beispielsweise Kinder vorhanden, empfiehlt es sich die Laufzeit mit dem vermutlichen Ausbildungsende des jüngsten Kindes in Einklang zu bringen. Achtung: Wählen Sie lieber eine längere Laufzeit als eine zu Kurze. Grund: Der Versicherer nimmt anhand Ihrer Gesundheitsangaben bei Antragsstellung eine Risikoprüfung vor und kann den Vertrag bei schlechtem Gesundheitszustand zu erschwerten Konditionen (Höherer Beitrag, Leistungsausschluss) annehmen oder, im schlimmsten Fall, ganz ablehnen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie die Vertragslaufzeit zu kurz bemessen wurde und Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, so kann eine Laufzeitverlängerung problematisch werden.

 

6. Schritt: Versicherungsform wählen
Zum Schluss sollten sie die Versicherungsform festlegen.

Soll beispielsweise ein Annuitätendarlehen abgesichert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit der Hypothekenschuld fallenden Versicherungssumme. Todesfallschutz besteht dann immer in Höhe der Darlehnsrestschuld.

Dient die Versicherung der Absicherung von Kindern, kann die Versicherungssumme linear fallen. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren fällt beispielsweise die Versicherungssumme jährlich um 1/10. Grund: Im Jahre 9 wird nicht mehr das hohe Anfangskapital benötigt, sondern, da beispielsweise eine Ausbildung nur noch für 1 Jahr zu finanzieren ist, nur noch 1/10 der Versicherungssumme. Diese Form ist preiswerter als die mit konstant hoher Summe. Problematisch ist dabei jedoch, dass inflationsbedingte Effekte generell nicht berücksichtigt werden. Bemessen Sie daher die Anfangsversicherungssumme ausreichend hoch.

Eine konstante Summe wird meist dann gewählt, wenn ein Lebens- oder Geschäftspartner abzusichern ist.

 

7. Sollte eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden?
Ob sich die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Todesfallschutz lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern hängt von folgenden Parametern/Fragestellungen ab:

1. Einige Anbieter bieten gar keinen separaten Versicherungsschutz, sondern koppeln diesen immer mit einem geringen Todesfallschutz. Es macht daher Sinn, diese Anbieter nicht von vornherein aus den Vergleichen zu "klicken".
2. Bei anderen Anbietern ist die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer möglichst geringen Todesfallsumme (meist zwischen 5.000 € bis 25.000 €) unter bestimmten Parametern günstiger, als wenn Sie dort eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Diese Problematiken werden von uns dadurch gelöst, dass wir in unseren Analysen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den Softwarevoreinstellungen immer nach den "optimalen BU-Schutz" suchen lassen. In den Ihnen zur Verfügung gestellten Vergleichen werden dann alle Varianten berücksichtigt.

Eine Kopplung des Vertrages lohnt meist allerdings nicht, da es schon verwunderlich wäre, wenn derjenige Anbieter, der in Ihrem Fall den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch noch im Bereich der Risikolebensversicherung das beste Angebot unterbreitet. Daher halten wir prinzipiell eine Trennung für sinnvoll. Zudem ist der Bedarf für die Vertragslaufzeit meist unterschiedlich. Der Versicherungsschutz ist daher den individuellen Gegebenheiten anzupassen.Daher sollten wir, sofern Versicherungsbedarf im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit besteht, zunächst immer getrennte Analysen durchführen, wobei wir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch Tarife mit minimalem Todesfallschutz berücksichtigen. Natürlich führen wir auch im Bereich der reinen Risikolebensversicherung Risikovoranfragen durch. Stellt sich bei unserer Schlussempfehlung dann heraus, dass Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherer identisch sind und die restlichen Parameter auch zusammenpassen, kann der Schutz immer noch gekoppelt werden.

 

Tipp Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn ein Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übergeht (diverse Freibeträge beachten!). Bei Lebensversicherungen ist das der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen das Geld nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen anderen Bezugsberechtigten oder an die Erben auszahlt. Ausnahme: Bei Direktversicherungen liegt kein erbschaftssteuerpflichtiger Vorgang vor. Setzt man dagegen den "Erblasser" nur als Versicherten und die "Erben" als Versicherungsnehmer ein, so fließt beim Tod des "Erblassers" die Versicherungsleistung den "Erben" steuerfrei zu.
Aber Achtung: Dem Versicherungsnehmer stehen die Gestaltungsrechte an dem Vertrag zu. Sollten Sie sich daher später trennen und eine neue Liebe mit dem Schutz bedenken wollen, kann Ihnen der Ex-Partner einen Strich durch die Rechnung machen und den Vertrag kündigen.

 

Hinweis Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung mit denen Beerdigungskosten abgesichert werden sollen, sind generell nichts anderes als Kapitallebensversicherungen. Also eine Mischung aus Sparvorgang verbunden mit einem Todesfallschutz. Vor allem aufgrund des hohen versicherten Endalters und der Kosten beim Lebensversicherer verzinst sich der Sparvorgang allerdings sehr schlecht. Außerdem führen die Kosten einer Beerdigung, auch wenn diese nicht als günstig zu bezeichnen sind, nicht unbedingt zum wirtschaftlichen Ruin der Hinterbliebenen. Mein Rat: Finger weg von Sterbegeldversicherung. Das ersparte Geld sollte in Banksparpläne, auf Tagesgeldkoten oder in Fondssparplänen angelegt werden.

 

Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen im Bereich der Risikolebensversicherung sind zum größten Teil standardisiert. Es gibt halt nur einen Versicherungsfall und das ist nun mal der Tod. Kein Schutz besteht übrigens bei Selbstmord binnen der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss.

Zwei Punkte gilt es besonders zu beachten:
1. Optionsrecht:
Einige Versicherer bieten ein so genanntes Optionsrecht. Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Bau eines Hauses) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Betrag erhöht werden.

2. Passives Kriegsrisiko
Die Mitversicherung des passiven Kriegsrisikos ist für einige Journalisten, die sich in Krisen- und Kriegsgebieten ebenso interessant sein, sowie für Arbeitnehmer und andere Selbständige, die sich öfter in solchen kriselnden Regionen aufhalten, wichtig. Als grundsätzlich nicht versicherbar gilt das aktive Kriegsrisiko. Vereinfacht ausgedrückt, lässt sich das passive Kriegsrisiko vom Aktiven dadurch abgrenzen, dass beim Passiven die "Flinte" in die Hand genommen und gekämpft wird. Journalisten, die in Kriegsgebiete reisen, sollten sich daher rechtzeitig um geeigneten Schutz mit einer passenden "Kriegsklausel" kümmern.

 

2. ... Kapitallebensversicherung

Die Kapitallebensversicherung ist ihrem Inhalt nach ein Vertrag, der zwei Vorsorgeleistungen kombiniert:

- Die Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in Form einer Lebensversicherung und

- eine Altersvorsorge im Erlebensfall, ähnlich einem Sparvertrag mit langer Laufzeit. 

Im Fall des Todes des Versicherten vor Ablauf des Vertrages zahlt die Gesellschaft die vereinbarte garantierte Todesfallsumme zuzüglich eventueller Gewinnanteile an die im Vertrag benannten Berechtigten oder, falls eine solche Bestimmung nicht vorgenommen wurde, an die Erben. Erlebt der Versicherte den Ablauf des Vertrages, so werden die garantierte Todesfallsumme sowie Überschussanteile an ihn ausgezahlt. 

 

Produktbeurteilung

Transparenz

Kritisiert wird vielfach, dass bei einer Kapital-Lebensversicherung ein intransparenter Sparvorgang stattfindet. Es ist für Versicherte schwer nachvollziehbar, wo ihr Geld angelegt wird und welche tatsächliche Kosten in Abzug gebracht werden. Zwar sind die Anbieter seit 2007 gezwungen, beim Abschluss des Vertrages die Abschluss- und Verwaltungskosten auszuweisen. Allerdings werden nur die kalkulierten, nicht aber die tatsächlichen Kosten ausgewiesen.

Verzinsung

Vorteilhaft ist, dass die Versicherungsunternehmen derzeit bei Neuabschlüssen einen Zins von 1,75 % (Garantiezins) garantieren. Allerdings nicht auf die eingezahlten Gelder, sondern auf das, was nach Abzug der Kosten für Abschluss - und Verwaltungs- sowie für etwaige Risikokomponenten übrig bleibt. So werden aus 1,75 % auch ganz schnell 0,5 bis 1,2 % Rendite - bezogen auf die eingezahlten Gelder. Nicht wirklich viel. Nachteilig auch, dass die Versicherer derzeit mit sehr hohen Lebenserwartungen kalkulieren (müssen). Die hat zur Folge, dass die gegebenen Rentengarantien doch sehr bescheiden ausfallen. Zu der garantierten Verzinsung kommt noch eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. 
Der Beitrag einer Kapital-Versicherung enthält einen 


- Risiko-,
- Kosten- und
- Sparanteil


Ein Versicherungsunternehmen hofft, in allen drei Segmenten Gewinne zu erwirtschaften. 
- Beim Risikoanteil, weil die Lebenserwartung steigt.
- Beim Kostenanteil beispielsweise durch künftige Rationalisierungsmaßnahmen und 
- beim Sparanteil, weil es einen besseren Zins als den Garantiezins von 1,75% erwirtschaftet. 
Aus diesen Faktoren entsteht die sogenannte Überschussbeteiligung. An den Überschüssen aus dem Sparanteil muss der Kunde zu mindestens 90% beteiligt werden. An den Risikogewinnen ist der Kunde zu mindestens 75% und an den Kostengewinnen zu mindestens 50% zu beteiligen. 
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Unterm Strich liegen die derzeitige Renditeerwartungen bei Kapitallebensversicherungen vor Steuer je nach Gesellschaft zwischen 3 und 4 % (Stand Januar 2012).

Steuervorteile gibt es nur für Kapitallebensversicherungen, die bis zum 31.12.2004abgeschlossen wurden. Beträgt die Vertragsdauer solcher Verträge mindestens 12 Jahre, die Beitragszahlungsdauer mindestens 5 Jahre und liegt der Todesfallschutz bei mindestens 60% der Erlebensfallsumme, können die Erträge steuerfrei vereinnahmt werden.

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Besteuerung des Ertrages". Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge. 

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
- Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zu Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Bei Kapital-Lebensversicherungen, die ab dem 1. April 2009 abgeschlossen werden, gelten für den Todesfallschutz außerdem neue gesetzliche Voraussetzungen. Bei Policen mit laufender Beitragszahlung muss der Todesfallschutz von Anfang an mindestens 50 Prozent der bis zum Vertragsende insgesamt zu zahlenden Beiträge betragen. Es reicht jedoch ebenfalls aus, wenn als Todesfallleistung neben dem im Vertrag angesammelten Vermögen zusätzlich mindestens 10 Prozent des Deckungskapitals oder der bis zum Todeszeitpunkt eingezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen gezahlt werden.

Seit dem 01.01.2005 können die Beiträge für neu abgeschlossene Kapitallebensversicherung auch nicht mehr als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden.

Kosten
Zum Teil hohe Kosten durch Zillmerung, da die Abschlusskosten auf den gesamten künftigen zu zahlenden Beitrag berechnet werden. Daher niedrige Rückkaufwerte verbunden mit hohen Verlusten bei Kündigung oder Beitragsfreistellung, insbesondere in den ersten Jahren. Seit Beginn 2008 müssen für die dann abgeschlossenen Versicherungen die Abschlusskosten rechnerisch auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, so dass sich dadurch in den ersten Jahren ein höherer Rückkaufwert ergibt.

Achtung: BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen

Der Bundesgerichtshof hat einige Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwertes verworfen. Diese Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot und benachteiligen den Verbraucher unangemessen, so der BGH. Es wird verschleiert, dass ihm unangemessen hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung bzw. Beitragsfreistellung  vor allem in den ersten Versicherungsjahren in Rechnung gestellt werden. Der BGH gibt hier nun einen bestimmten Mindestbetrag bei Auszahlung vor. Dieser beträgt die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten Deckungskapitals. Betroffen von diesem Urteil sind Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die zwischen Mitte 1994 (29.7.1994) und Herbst 2001 abgeschlossen wurden (Urteile v. 12.10.2005, Az.: IV ZR 162/03, 177/03, 245/03). Weiterführende informationen zu diesem Thema finden Sie im Video ARG-Ratgeber Geld bzw. auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sicherheit

Vergleichsweise hohe Sicherheit, da das Bundesaufsichtsamt darüber wacht, ob Versicherer ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen auch einhalten können. Überschussprognosen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Garantiert wird, wie oben beschrieben, nur ein Zins von derzeit 1,75 %. So leiden auch die Versicherer derzeit unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung, so viele Experten, muss nicht die letzte gewesen sein. Bei der Auswahl eines Versicherers sollte daher auch die Finanzkraft berücksichtigt werden. Die Sicherheit der Anlage hängt entscheidend von der Anlagepolitik der Anbieter ab. Nur maximal 35% darf ein Anbieter von Kapital-Lebensversicherungen in Aktien anlegen. Diese Quote wird aber von den meisten Unternehmen gar nicht ausgeschöpft.

Flexibilität
Die Flexibilität ist im Vergleich zu anderen Anlageformen gering, da beispielsweise ein herabsetzen des Beitrages einer Teilkündigung entspricht, die viele Versicherer mit Stornoabzügen bestrafen.

 

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Kapital-Lebensversicherung gekoppelt werden?

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall den aus heutiger Sicht besten Kapitallebensversicherungsvertrag offeriert. Daher sollten Risiko- und Sparprozess getrennt werden. Außerdem blieben Sie hinreichend flexibel: Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten, und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der dann ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Oftmals wird als Vorteil ins Feld geführt, dass eine Kopplung Sinn macht, weil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherer über den Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" die Beiträge für den Sparprozess weiter entrichtet und dadurch die Altersversorgung gesichert sei. Dies ist aber aus unserer Sicht auch nur ein vermeintlicher Vorteil. So kann der Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" auch separat an eine Kapitalversicherung angekoppelt werden, ohne dass gleich der wichtigere Baustein "Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit" ebenfalls dort mitversichert wird. Außerdem kostet dieser Baustein Geld. Geld, dass besser zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet werden könnte. Mit der höheren Rente könnte im Fall einer Berufsunfähigkeit weiter fürs Alter vorgesorgt werden.

 

Unser Rat

Schließen Sie schlichtweg keine Kapital-Lebensversicherung neu ab.

 

3. ... Privaten Rentenversicherung

 

Bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft ein. In der Regel kann der Anleger zu einem festgelegten Zeitpunkt wählen, ob er sich ein bestimmtes Kapital oder aber eine Rente vom Versicherungsunternehmen auszahlen lässt.

 

Wahl der Kapitalzahlung

Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Aufgeschobene Rentenversicherungen genießen eine steuerliche Begünstigungen, wenn eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren vereinbart wurde. Die Versicherungsleistung solcher Verträge wird steuerfrei ausgezahlt.

Dieses Privileg entfällt für Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Besteuerung des Ertrages". Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge. 

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
- Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Wird nicht die einmalige Auszahlung des Kapitals gewünscht, sondern die Zahlung monatlicher Renten, bleibt die steuerliche Regelung unverändert (sog. Ertragsanteilbesteuerung).

Verrentung

Der steuerliche Vorteil gegenüber anderen Anlagen ergibt sich aus folgendem Beispiel:

Renten aus einer privaten Rentenversichrung werden nach §§ 20 und 22 des Einkommensteuergesetzes nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dies bedeutet derzeit z.B. für einen 65-jährigen, dass nur 18 % der Rente als Einkommen zu versteuern sind. Vorausgesetzt es ist überhaupt Einkommensteuer zu zahlen. Beginnt die Rente früher, ist der zu versteuernde Anteil größer und er ist kleiner, wenn die Rentenzahlung zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen laufenden Einnahmen wie z.B. Mieten oder Zinseinkünften oberhalb des Sparerfreibetrages, die voll zu versteuern sind.

 

Auszahlung aus einer Rentenversicherung

Auszahlung aus einem Sparplan

Alter bei Rentenbeginn

65

65

Rente monatlich

1000 €

1000 €

Steuersatz

25 %

25 %

Ertragsanteil

18 %

entfällt

zu zahlende Steuern

25 % Steuern von 180 € Ertragsanteil zu zahlen: 45,- €

Es sind 25 % Steuern von 1000 € 
zu zahlen: 250 €

Steuervorteil
205 € monatlich

Diese steuerliche Regelung gilt nicht nur für die aufgeschobene, sondern auch für die sofort beginnende Rentenversicherung, bei der man gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine lebenslange Rente erhält.

Vertragsgestaltung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Dann werden die gezahlten Beiträge erstattet, wenn die versicherte Person zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn stirbt. Der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung kann völlig frei vereinbart werden; zum Beispiel das 59. Lebensjahr oder das 62. Lebensjahr. Ist diese Entscheidung einmal getroffen, kann dieser Zeitpunkt dennoch meist bis zu 5 Jahren, frühestens auf das Alter 60, vorverlegt werden. Mit der Garantiezeit kann vereinbart werden, dass die Rente auf jeden Fall für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 5, 10 oder 15 Jahre gezahlt wird. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, werden die Renten an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder mit einem einmaligen Kapitalbetrag abgefunden. Stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, gehen die Erben leer aus, es sei den eine sogenannte Witwen- oder Witwerzusatzversicherung wurde vereinbart. Wird diese Zusatzversicherung vereinbart, erhält der Hinterbliebene einen bestimtmen Prozentsatz der versicherten Rente (meist 60 %). Wichtig: Garantien kosten Geld. Je länger die Garantiezeiten und je höher die Witwen- /Witwerzusatzversicherung ausfallen, destso niedriger fällt die eigentliche Rentenzahlung aus.

Produktbeurteilung


Transparenz

Kritisiert wird vielfach, dass bei der Privaten Rentenversicherung -ebenso wie bei einer Kapital-Lebensversicherung- ein intransparenter Sparvorgang stattfindet. Es ist für Versicherte schwer nachvollziehbar, wo ihr Geld angelegt wird und mit welche tatsächliche Kosten ihnen in Abzug gebracht werden. Zwar sind die Anbieter seit 2007 gezwungen, beim Abschluss des Vertrages die Abschluss- und Verwaltungskosten auszuweisen. Jedoch werden aber nur die kalkulierten, nicht aber die tatsächlichen Kosten ausgewiesen.

Verzinsung

Vorteilhaft ist, dass die Versicherungsunternehmen derzeit bei Neuabschlüssen einen Zins von 1,75 % (Garantiezins) garantieren. Allerdings nicht auf die eingezahlten Gelder, sondern auf das, was nach Abzug der Kosten für Abschluss - und Verwaltungs sowie für etwaige Risikokomponenten übrig bleibt. So werden aus 1,75 % auch ganz schnell 0,5 bis 1,2 % Rendite - bezogen auf die eingezahlten Gelder. Nicht wirklich viel. Nachteilig auch, dass die Versicherer derzeit mit sehr hohen Lebenserwartungen kalkulieren (müssen). Die hat zur Folge, dass die gegebenen Rentengarantien doch sehr bescheiden ausfallen. Zu der garantierten Verzinsung kommt noch eine nicht garantierte Überschussbeteiligung. 
Der Beitrag einer Rentenversicherung enthält einen 
- Risiko-,
- Kosten- und
- Sparanteil
Ein Versicherungsunternehmen hofft, in allen drei Segmenten Gewinne zu erwirtschaften. 
- Beim Risikoanteil, weil die Lebenserwartung sinkt.
- Beim Kostenanteil beispielsweise durch künftige Rationalisierungsmassnahmen und 
- beim Sparanteil, weil es einen besseren Zins als den Garantiezins von derzeit 1,75 % erwirtschaftet. 
Aus diesen Faktoren entsteht die sogenannte Überschußbeteiligung. An den Überschüssen aus dem Sparanteil muss der Kunde zu mindestens 90% beteiligt werden. An den Risikogewinnen ist der Kunde zu mindestens 75% und an den Kostengewinnen zu mindestens 50% zu beteiligen. 

Unterm Strich liegen die derzeitige Renditeerwartungen bei privaten Rentenversicherungen je nach Gesellschaft zwischen 3 und 4% (Stand Januar 2012).

Kosten
Zum Teil hohe Kosten durch Zillmerung, da die Abschlusskosten auf den gesamten künftigen zu zahlenden Beitrag berechnet werden. Daher niedrige Rückkaufwerte verbunden mit hohen Verlusten bei Kündigung oder Beitragsfreistellung, insbesondere in den ersten Jahren. Seit Beginn 2008 müssen für die dann abgeschlossenen Versicherungen die Abschlusskosten rechnerisch auf die ersten 5 Jahre verteilt werden, so dass sich dadurch in den ersten Jahren ein höherer Rückkaufwert ergibt.

Achtung: BGH-Rechtsprechung zu Altverträgen

Der Bundesgerichtshof hat einige Klauseln zur Berechnung des Rückkaufwertes verworfen. Diese Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot und benachteiligen den Verbraucher unangemessen, so der BGH. Es wird verschleiert, dass ihm unangemessen hohe Kosten bei vorzeitiger Kündigung bzw. Beitragsfreistellung  vor allem in den ersten Versicherungsjahren in Rechnung gestellt werden. Der BGH gibt hier nun einen bestimmten Mindestbetrag bei Auszahlung vor. Diese beträgt die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten Deckungskapitals. Betroffen von diesem Urteil sind Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, die zwischen Mitte 1994 (29.7.1994) und Herbst 2001 abgeschlossen wurden (Urteile v. 12.10.2005, Az.: IV ZR 162/03, 177/03, 245/03). Am 29.06.2007 hat der BGH auch ein entsprechendes Urteil zu fondsgebundenen Lebensversicherungen gefällt. Hier hat der Verbraucher nun bei vorzeitiger Vertragsbeendigung Anspruch auf die Hälfte des nicht um die Abschlusskosten gekürzten so genannten Deckungskapitals (Az.: IV ZR321/05). Weiterführende informationen zu diesem Thema finden Sie im Video ARG-Ratgeber Geld bzw. auf den Internetseiten der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sicherheit

Vergleichsweise hohe Sicherheit, da das Bundesaufsichtsamt darüber wacht, ob Versicherer ihre künftigen Zahlungsverpflichtungen auch einhalten können. Überschußprognosen sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Garantiert wird, wie oben beschrieben, nur ein Zins von derzeit 1,75 %. So leiden auch die Versicherer derzeit unter dem anhaltend niedrigen Zinsniveau. Die Pleite der Mannheimer Lebensversicherung, so viele Experten, muss nicht die letzte gewesen sein. Bei der Auswahl eines Versicherers sollte daher auch die Finanzkraft berücksichtigt werden. Die Sicherheit der Anlage hängt entscheidend von der Anlagepolitik der Anbieter ab. Nur maximal 35 % darf ein Anbieter von klassischen Rentenversicherungen in Aktien anlegen. Diese Quote wird aber von den meisten Unternehmen gar nicht ausgeschöpft.

Flexibilität
Die Flexibilität ist im Vergleich zu anderen Anlageformen gering, da beispielsweise ein herabsetzen des Beitrages einer Teilkündigung entspricht, die viele Versicherer mit Stornoabzügen bestrafen.

 

Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer privaten Rentenversicherung gekoppelt werden?

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall den aus heutiger Sicht besten Privatrentenvertrag offeriert. Daher sollten Risiko- und Sparprozess getrennt werden. Außerdem bleiben Sie hinreichend flexibel: Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der dann ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Oftmals wird als Vorteil ins Feld geführt, dass eine Kopplung Sinn macht, weil bei Eintritt der Berufsunfähigkeit der Versicherer über den Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" die Beiträge für den Sparprozess weiter entrichtet und dadurch die Altersversorgung gesichert sei. Dies ist aber aus unserer Sicht auch nur ein vermeintlicher Vorteil. So kann der Baustein "Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit" auch separat an eine Rentenversicherung angekoppelt werden, ohne dass gleich der wichtigere Baustein "Rentenzahlung bei Berufsunfähigkeit" ebenfalls dort mitversichert wird. Außerdem kostet dieser Baustein Geld. Geld, dass besser zur Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente verwendet werden könnte. Mit der höheren Rente könnte im Fall einer Berufsunfähigkeit weiter fürs Alter vorgesorgt werden.

 

Unser Rat

Zunächst sollte geprüft werden, ob nicht Dritte an ihren Aufwendungen für die Altersversorgung beteiligt werden können. Dies ist beispielweise bei Riesterrenten, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und bei Rüruprenten der Fall. Eine private Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung ist ein langlaufender, recht unflexibler Sparprozess. Ein Abschluss sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gesichert ist, dass die Beitragszahlung auch dauerhaft erbracht werden kann, die Sparerfreibeträge bereits ausgeschöpft sind und der Sicherheitsaspekt der Anlage im Fordergrund steht. Will man sich den Vorteil der niedrigen Ertragsanteilsbesteuerung sichern und der Abgeltungssteuer zu entgehen, ist es aus unserer Sicht mehr als gute Alternative, einen ungeförderten Riestervertrag abzuschliessen. Hier ist man deutlich flexibler. So ist beispielsweise ein Anbieterwechsel (gegen Zahlung einer geringen Vertragstrafe) möglich. Alternativ böten sich beispielsweise flexible Sparverträge oder das Sparen in Investmentfonds an. Die dort angesparten Gelder können später immer noch in eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert werden.

 

 

4. ... Fondsgebundene Lebensversicherung

Bei einer Fondsgebundenen-Lebensversicherung ist zusätzlich zu einem Sparvorgang eine Todesfallabsicherung integriert. Die Anlage der Sparanteile erfolgt in Investmentfonds. Dabei kann ein Investmentfonds hinterlegt werden oder auch mehrere. Angeboten werden gemanagte und nicht-gemanagte Policen. Bei den gemanageten Policen kümmert sich der Lebensversicherer um die Fondsauswahl - bei der nicht gemangeten Policen müssen Sie dies selber tun. 

 

Vorteile
Für Verträge , die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Damit die Zinserträge steuerfrei bleiben, sollte der Todesfallschutz mindestens 60 % der insgesamt einzuzahlende Beiträge/Prämien betragen. Voraussetzungen weiterhin: Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens 12 Jahre und für mindestans 5 Jahre werden Beiträge gezahlt. 

Allerdings sei angemerkt, dass bei einer direkten Investition in Aktienfonds erst bei sehr hohen Anlagebeträgen Steuern zu zahlen sind, da nur die (geringen) Dividenden der Steuerpflicht unterworfen werden. Vorteilhaft außerdem, dass oftmals bereits mit geringen monatlichen Beiträgen in mehrere Fonds investiert werden kann. Einige Versicherer gewähren außerdem Rabatte beim Kauf.

Nachteile

Für Verträge, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Besteuerung des Ertrages". Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge. 

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
- Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht.

Problematisch ist zudem, dass die Abschlusskosten auf die gesamten zukünftigen erwarteten Beitragseinnahmen am Anfang erhoben werden. Der Versicherte beginnt zwar nicht im Minus, sondern durch ein finanzmathematische Verfahren (Zillmerung) erhält er im ersten Versicherungsjahr bei einer Kündigung oftmals gar nichts und in den Folgenden meist nur einen Bruchteil des eingezahlten Geldes zurück. Außerdem fallen oftmals neben den Verwaltungskosten bei der Investmentgesellschaft noch Zusatzverwaltungskosten beim Versicherungsunternehmen an. Handelt es sich dann noch um einen Dachfonds der hinterlegt wird oder um eine gemanagte Police, fallen weitere Kosten an, die kräftig an der Rendite zehren.

Die Kostenbelastung einer Fondspolice gilt daher als recht hoch.

 

Unser Rat

Der Neuabschluss einer fondsgebundenen Lebensversicherung ist nicht zu empfehlen.Günstiger ist es meist, direkt in Fonds zu investieren, am Besten noch über einen Rabattkauf, beispielsweise über uns. Sie können dann auch die Einzahlungen variieren und jederzeit an Ihr Guthaben ran. Sinnvoller ist unseres Erachtens ein "Übersparen" des Riestervertrages in einem Fondssparplan. Während der Ansparphase fällt dann keine Abgeltungssteuer an, wird der Vertrag bis Renteneintritt durchgehalten, kann man keine Verluste machen, da Riesteranbieter (auch bei Überzahlung) bei Renteneintritt zumindest das eingezahlte Geld garantieren müssen. Die Hartz IV-Sicherheit entfällt dann zwar für das "übersparte" Guthaben. Das Problem hat man jedoch auch bei anderen Anlageformen. Der von uns präferierte und rabattierte Riesterfondssparplan der DWS (DWS Top-Rente Modelle Dynamik und Balance) lässt übrigens eine Übersparen zu. Bei Bedarf kontaktieren Sie uns bitte.

 

5. .... Fondsgebundene Rentenversicherung

 

Bei einer aufgeschobenen fondsgebundenen Rentenversicherung setzt die erste Rentenzahlung zu einem fest vereinbarten Zeitpunkt in der Zukunft ein. In der Regel kann der Anleger zu einem festgelegten Zeitpunkt wählen, ob er sich ein bestimmtes Kapital oder aber eine Rente vom Versicherungsunternehmen auszahlen lässt. Die Anlage der Sparanteile erfolgt in Investmentfonds. Dabei kann ein Investmentfonds hinterlegt werden oder auch mehrere. Angeboten werden gemanagte und nicht-gemanagte Policen. Bei den gemanageten Policen kümmert sich der Lebensversicherer um die Fondsauswahl - bei der nicht gemangeten Policen müssen Sie dies selber tun. 

 

Wahl der Kapitalzahlung

Für Verträge, die bis zum 31.12.2004 abgeschlossen wurden gilt: Aufgeschobene Rentenversicherungen genießen eine steuerliche Begünstigungen, wenn eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und eine Beitragszahlung von mindestens 5 Jahren vereinbart wurde. Die Versicherungsleistung solcher Verträge wird steuerfrei ausgezahlt.

Dieses Privileg entfällt für Versicherungsverträge, die ab dem 01.01.2005 abgeschlossen werden. Für Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen werden, gilt die Regelung, dass der Gewinn zu versteuern ist. Der Gesetzgeber nennt dies "Besteuerung des Ertrages". Als Ertrag gilt die Summe, die die Gesellschaft am Ende der Laufzeit auszahlt, abzüglich der eingezahlten Beiträge. 

Ein Beispiel:

Gesamtauszahlung:
100.000 €
- Summe aller Beiträge:
48.000 €
= Ertrag:
52.000 €

Kommt der Vertrag vor dem 60. Lebensjahr zur Auszahlung, so ist der Ertrag in Höhe von 52.000 € voll zu versteuern. Endet er nach diesem Zeitpunkt, so unterliegt er nur zur Hälfte der Steuerpflicht. Wird nicht die einmalige Auszahlung des Kapitals gewünscht, sondern die Zahlung monatlicher Renten, bleibt die steuerliche Regelung unverändert (sog. Ertragsanteilbesteuerung).

 

Verrentung

Der steuerliche Vorteil gegenüber anderen Anlagen ergibt sich aus folgendem Beispiel:

Renten aus einer privaten Rentenversichrung werden nach §§ 20 und 22 des Einkommensteuergesetzes nur mit dem sogenannten Ertragsanteil versteuert. Dies bedeutet derzeit z.B. für einen 65-jährigen, dass nur 18 % der Rente als Einkommen zu versteuern sind. Vorausgesetzt es ist überhaupt Einkommensteuer zu zahlen. Beginnt die Rente früher, ist der zu versteuernde Anteil größer und er ist kleiner, wenn die Rentenzahlung zu einem späteren Zeitpunkt einsetzt. Dies ist ein erheblicher Vorteil gegenüber anderen laufenden Einnahmen wie z.B. Mieten oder Zinseinkünften oberhalb des Sparerfreibetrages, die voll zu versteuern sind.

 

Auszahlung aus einer Rentenversicherung

Auszahlung aus einem Sparplan

Alter bei Rentenbeginn

65

65

Rente monatlich

1000 €

1000 €

Steuersatz

25 %

25 %

Ertragsanteil

18 %

entfällt

zu zahlende Steuern

25 % Steuern von 180 € Ertragsanteil zu zahlen: 45,- €

Es sind 25 % Steuern von 1000 € 
zu zahlen: 250 €

Steuervorteil
205 € monatlich

Diese steuerliche Regelung gilt nicht nur für die aufgeschobene, sondern auch für die sofort beginnende Rentenversicherung, bei der man gegen Zahlung eines Einmalbeitrages eine lebenslange Rente erhält.

 

Vertragsgestaltung

Bei der aufgeschobenen Rentenversicherung kann eine Beitragsrückgewähr vereinbart werden. Dann werden die gezahlten Beiträge erstattet, wenn die versicherte Person zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Rentenzahlungsbeginn stirbt. Der Zeitpunkt der ersten Rentenzahlung kann völlig frei vereinbart werden; zum Beispiel das 59. Lebensjahr oder das 62. Lebensjahr. Ist diese Entscheidung einmal getroffen, kann dieser Zeitpunkt dennoch meist bis zu 5 Jahren, frühestens auf das Alter 60, vorverlegt werden. Mit der Garantiezeit kann vereinbart werden, dass die Rente auf jeden Fall für einen bestimmten Zeitraum, z. B. 5, 10 oder 15 Jahre gezahlt wird. Stirbt die versicherte Person während der Rentengarantiezeit, werden die Renten an die Hinterbliebenen weitergezahlt oder mit einem einmaligen Kapitalbetrag abgefunden. Stirbt der Versicherte nach Ablauf der Garantiezeit, gehen die Erben leer aus, es sei den eine sogenannte Witwen- oder Witwerzusatzversicherung wurde vereinbart. Wird diese Zusatzversicherung vereinbart, erhält der Hinterbliebene einen bestimtmen Prozentsatz der versicherten Rente (meist 60 %). Wichtig: Garantien kosten Geld. Je länger die Garantiezeiten und je höher die Witwen- /Witwerzusatzversicherung ausfallen, destso niedriger fällt die eigentliche Rentenzahlung aus.


Verzinsung
Eine Mindestverzinsung -wie etwa bei der privaten Rentenversicherung, gibt es nicht. Einige Anbieter bieten einen garantierten Kapitalerhalt zum Ablauf an. Allerdings: Garantien kosten Geld und Versicherer lassen sich den Einbau solcher Garantien gerne gut bezahlen. Üblich ist allerdings, dass das Guthaben beim Versicherer von der Wertentwicklung der Investmentfonds abhängt. Der Versicherungsnehmer trägt dann das Kapitalmarktrisiko. 

Kosten 

Problematisch ist, dass die Abschlusskosten auf die gesamten zukünftig erwarteteten Beitragseinnahmen erhoben werden. Diese werden dann zwar kalukulatorisch auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt, belasten den Vertrag aber bei einer vorzeitigen Kündigung, insbesondere in den ersten Versicherungsjahren, deutlich. Außerdem fallen oftmals neben den Verwaltungskosten bei der Investmentgesellschaft noch Zusatzverwaltungskosten beim Versicherungsunternehmen an. Handelt es sich dann noch um einen Dachfonds der hinterlegt wird oder um eine gemanagte Police, fallen weitere Kosten an, die kräftig an der Rendite zehren. Die Kostenbelastung einer Fondspolice gilt daher als recht hoch.

Sicherheit 
Die Sicherheit bei fondsgebundenen Rentenversicherung ist nicht sonderlich hoch. Allenfalls wenn die Anbieter den (teuren) Kapitalerhalt oder eine Höchststandsgarantie bei Ablauf anbieten, ist eine gewisse Grundsicherheit da, berücksichtigt die bis dahin angefallenen inflationsbedingten Verluste jedoch auch nicht.

Unser Rat: 
Zunächst sollte geprüft werden, ob nicht Dritte an ihren Aufwendungen für die Altersversorgung beteiligt werden können. Dies ist beispielweise bei Riesterrenten, im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und bei Rüruprenten der Fall.

Eine fondsgebundene private Rentenversicherung gegen laufende Beitragszahlung ist ein langlaufender, recht unflexibler Sparprozeß. Ein Abschluss sollte nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gesichert ist, dass die Beitragszahlung auch dauerhaft erbracht werden kann, die Sparerfreibeträge bereits dauerhaft (auch in Zukunft) ausgeschöpft sind. Alternativ bieten sich beispielsweise flexible Sparverträge oder das Sparen in Investmentfonds an. Die dort angesparten Gelder können später immer noch in eine Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag investiert werden. Bedacht werden sollte weiterhin, dass Sie sich bei einem Abschluss der eigenen Flexibilität berauben. Schliesslich binden Sie sich Ihr Leben lang an einen - wenn auch derzeit möglicherweise recht guten- Anbieter. Eine vorzeitige Kündigung ist oftmals mit Verlusten verbunden.

 

6. ... Basis-/Rürup-Rente (fondsgebunden oder klassische Anlage)

 

Seit dem 01.01.2005 werden Basisrenten steuerlich und damit staatlich im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen gefördert. Diese Basisrenten werden im Volksmund auch Rüruprenten genannt.

 

Das Produkt

Gefördert werden Verträge mit einem Vertragsbeginn nach dem 31.12.2004. Der Vertrag muss auf den Namen des Sparers lauten. Der Sparer ist zugleich Beitragszahler, versicherte Person und Empfänger der späteren Rentenleistung. Auch eine Kündigung des Vertrages und die Auszahlung eines Rückkaufwertes sind ausgeschlossen. Durch die Kündigung wird der Vertrag in eine beitragsfreie Versicherung umgewandelt. Das Kapital darf ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Kapitalauszahlungen sind nicht erlaubt - mit Ausnahme der Abfindungen von Kleinbetragsrenten von unter 25 € monatlich. Die Rentenzahlung darf frühestens mit Vollendung des 62. Lebensjahres des Sparers beginnen. 

Basisrenten sind daher weder veräußerbar, beleihbar, kapitalisierbar und nur eingeschränkt vererbbar. Einmal abgeschlossen bindet man sich meist bis zum Tod an das abgeschlossene Produkt. An das Geld kommt man daher nur in Form einer späteren Rentenzahlung. Ein Anbieterwechsel wird nur von sehr wenigen Anbietern zugelassen. Den Anbietern von Riesterrenten wurde übrigens per Gesetz vorgeschrieben, eine Wechselmöglichkeit zu schaffen. Flexibilität und Liquidität lassen daher nach bisheriger Rechtslage stark zu wünschen übrig. Die Privatversicherer versuchen einige diese Makel durch Zusatzversicherungen (Risikolebens-, Witwen-Witwerzusatzversicherungen) etwas abzubauen.

Angeboten werden dürfen Basisrenten von Versicherungsgesellschaften, Investmenthäusern und Banken. Von letzteren liegen bisher aber keine eigenen Produkte vor. Von den Investmentgesellschaften bieten derzeit die Deka und die DWS eigene Lösungen an. Beide Häuser investieren zunächst während der Ansparphase die Spareinlagen (abzgl. Kosten) in Fonds. Bei Renteneintritt wird das Kapital dann bei einem Lebensversicherungsunternehmen angelegt und dort verrentet.

Versicherungsgesellschaften bieten Basisrenten in Form einer klassischen und fondsgebundenen Variante an. Bei der klassischen Variante wird das Guthaben mit einem Garantiezins von üblicherweise 1,75 % auf den nach Abzug der Kosten verbleibenden Sparanteil verzinst. Hinzu kommt eine nicht garantierte Überschussbeteiligung, die aus den Kosten-, Risiko- und Zinsgewinnen der Gesellschaften resultiert. Legt man nur die Garantieverzinsung zu Grunde, dann muss man schon sehr alt werden, damit sich eine Basisrente auch wirklich lohnt. Schließlich kalkulieren die Versicherungsunternehmen mit sehr hohen Lebenserwartungen.

Bei der fondsbasierten Variante wird das Sparguthaben in Fonds investiert. Bei der fondsgebundenen Variante wird grundsätzlich nichts garantiert. Der Anleger trägt hier das Risiko. Einige Anbieter bieten jedoch Garantieen zum Renteneintritt an. Dies geschieht meist entweder durch die Garantie eingezahlter Beiträge oder aber durch die Sicherung bestimmter Höchststände per Garantiefonds. Darauf sollte man in Zeiten der Finanzkrise auch Wert legen, obwohl sich die Anbieter solche Garantien meist auch teuer bezahlen lassen.

Vorteilhaft ist, dass die hier eingezahlten Gelder ebenfalls vor dem staatlichen Zugriff bei Beziehern vom neuen Arbeitslosengeld II sicher sind. Die Beiträge zu Basisrenten können im Jahre 2013 zu 76 % steuerlich als so genannte Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag der anrechenbaren Beiträge liegt bei 15.200 € (76 % von Höchsteinzahlungsbeitrag von 20.000 €) je Person, bei Ehepaaren daher bei 30.400 € (40.000 €). Jedes Jahr erhöht sich der Anteil des steuerlich abziehbaren Beitrages um 2%, bis 2025 dann 100 % des Beitrags steuerlich geltend gemacht werden kann. Die gezahlten Renten müssen letztlich entsprechend dem Steuersatz des eigenen Rentenjahrganges (Kohorte) versteuert werden. Ab 2040 sind die Renten dann voll zu versteuern. Bei Arbeitnehmern kürzt sich der abzugsfähige Beitragsanteil um die Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bei nichtsozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführern mit Pensionszusage (nicht bei Allein-Gesellschafter-Geschäftsführern) ist der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu kürzen.

 

Sollte eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in eine Basisrente einbezogen werden?

Unsere tägliche Praxis zeigt, dass es purer Zufall wäre, wenn der Anbieter, der Ihnen den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch der ist, der in Ihrem Fall die beste Rüruprente offeriert. Außerdem blieben Sie hinreichend flexibel: Kann der teure Sparvertrag nicht mehr bedient werden, weil Sie beispielsweise in einen finanziellen Engpass geraten, und wollen diesen dann aussetzen, ist auch meist gleich der Berufsunfähigkeitsschutz betroffen, der ebenfalls mit ausgesetzt wird. Eine spätere Wiederaufnahme des Berufsunfähigkeitsschutzes ist bei den meisten Anbietern mit einer erneuten Gesundheitsprüfung fällig. 
Letztes Gegenargument: Der vermeintliche Steuervorteil kann sich schnell in einen steuerlichen Nachteil verwandeln. Dies kann dann der Fall sein, wenn Sie möglicherweise sehr schnell berufsunfähig werden. Die Berufsunfähigkeitsrente wird dann nicht als Zeitrente mit einem niedrigen Ertragsanteil versteuert, sondern voll, so dass eine höhere Steuerlast gegeben sein kann. Auch kann es Zeiten geben, in denen Sie künftig nur sehr wenig verdienen, beispielsweise weil Sie arbeitslos geworden sind oder sich um die Kindererziehung kümmern. Dann bringt Ihnen -mangels Steuerpflicht- die Abziehbarkeit der Rüruprente nichts, die späteren Renten müssen dann aber wieder voll versteuert werden. Von daher sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung aus unserer Sicht immer separat von einer Basisrente abgeschlossen werden.

 

Worauf sollte beim Abschluss einer Basisrente daher geachtet werden?

Im ersten Schritt sollte ein Leistungsvergleich vorgenommen werden. Sowohl die versprochenen als auch die garantierten Leistungen der Versicherungsunternehmen unterscheiden sich enorm. Auch der Finanzkraft des Unternehmens sollte Beachtung geschenkt werden. Dann ist auf die Flexibilität zu achten: Hier stellt sich die Frage, ob ein späterer Anbieterwechsel zugelassen wird. Schlieslich kann es immer passieren, dass der eigene Anbieter einmal in eine finanzielle Schieflage gerät. Auch ist zu prüfen, inwieweit die Beitragszahlung variabel gestaltet werden kann und ob und wie das Kapital im vorzeitigen Todesfall an Angehörige übertragen wird. Die Abschluss- und Verwaltungskosten haben natürlich eine enorme Auswirkung auf die Leistungen der Unternehmen. Daher sollten diese berücksichtigt werden. Bei fondsbasierten Produkten ist außerdem darauf zu achten,in welche Fonds investiert wird und ob eine Beitrags- oder gar Höchststandsgarantie abgegeben wird. Zu prüfen bleibt zudem, was passiert, wenn der Sparvorgang einmal ausgesetzt wird und wie lange dies möglich ist.

 

<font face="arial, sans-serif">Wichtig ist zunächst, sich von etwaigen Steuervorteilen nicht gleich blenden zu lassen. Die Produkteigenschaften sollten genau beachtet werden. Wer mit den vorhandenen Nachteilen leben kann und recht sicher ist, dass der Vertrag auch durchgehalten wird, für den kann eine Basisrente interessant sein. Unter steuerlichen Aspekten kann sich eine Basisrente insbesondere für Selbständige lohnen, sofern sie in der Phase ihres Erwerbslebens vermutlich über höhere Einnahmen verfügen, als im späteren Rentenalter. Diese Konstellation sollte dann auch auf Dauer gegeben sein. Es macht eigentlich keinen Sinn eine Basisrente abzuschliessen, wenn keine Steuern gezahlt werden. Sofern gewünscht, können wir gerne Beitrags- und Leistungsvergleich mit entsprechenden Empfehlungen für Sie heraus arbeiten. Bitte kontaktieren Sie uns bei entsprechendem Bedarf.</font>

 

Unser Rat:

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess voneinander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Bei einigen Anbietern kann es etwas preiswerter sein, wenn eine Kopplung mit einer Risikolebensversicherung und geringem Todesfallschutz vorgenommen wird. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50% der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst die staatlichen Förderprogramme (Riesterrenten, Rüruprenten, Betriebliche Altersversorgung). Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 60, besser noch bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.

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