Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
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Bedarfsermittlung bei Arbeitslosen

Brauche ich als Hausfrau /-mann überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung und wie schließe ich grundsätzlich den Vertrag?



Das Risiko, dauerhaft seinen eigenen Beruf nicht mehr ausüben zu können, ist in weit über 90% der Fälle auf Krankheiten und nur zum Rest auf Unfälle zurückzuführen.

Während also eine Unfallversicherung nur ein gewisses Risiko abdeckt, bietet die Berufsunfähigkeits- versicherung umfassenden Versicherungsschutz gegen beide Risiken.


Die Erwerbsunfähigkeitsquoten von Männern und Frauen (Quelle: map-report Nr. 340) liegt bei Journalisten/Schriftsteller bei 13,6% und bei Fotografen beträgt sie 22,7 % (Männer 23,47%, Frauen 21,45 %). Mit anderen Worten: Gut jeder siebte Journalist kommt nicht heil im Rentenalter an. Bei den Fotografen ist es noch nicht einmal jeder Fünfte.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des map-reports links im Menue "Berufsunfähigkeit".

Unser Rat:

Das Risiko, dauerhaft einer Tätigkeit nicht mehr nachgehen zu können, kann jeden treffen. Ob nun überhaupt ein derartiger Versicherungsschutz benötigt wird, hängt von der persönlichen Situation ab. Zunächst ist es daher wichtig, den Versicherungsbedarf zu ermitteln.

Als Hausfrau /-mann genießen sie grundsätzlich keinerlei gesetzlichen Schutz. Ausnahme: Sie erfüllen noch irgendwelche Voraussetzungen, die nachfolgend beschrieben werden.

Obligatorische Ansprüche bestehen möglicherweise über 

  •  die gesetzliche Rentenversicherung bei Angestellten und Arbeitern
  •  Beamtenversorgung bei Beamten
  •  aus einem Versorgungswerk bei bestimmte Berufsgruppen (z:B. Ärzte, Rechtsanwälte)
  •  Betriebsrenten des Arbeitgebers

 

 

 

Gesetzliche Rentenversicherung

Über die gesetzliche Rentenversicherung besteht in vielen Fällen bereits Versicherungsschutz, sofern bestimmte Wartezeiten erfüllt sind. Diese sind erfüllt, wenn:

  • mindestens 60 Pflichtbeiträge und zusätzlich
  • in den letzten 5 Jahren mindestens 36 Pflichtbeiträge entrichtet wurden.

Die Höhe der Gesetzlichen Rente hängt wiederum u.a. von der Höhe und Anzahl der geleisteten Rentenbeiträge ab.
Sofern die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, wird eine so genannte Erwerbsminderungsrente gezahlt. Die volle Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 26% bis 32% Ihres sozialversicherungspflichtigen Einkommens bekommen Sie, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeitsfähig sind.
Sind Sie zwischen drei und sechs Stunden arbeitsfähig, bekommen Sie nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Nur wenn das Arbeitsamt Sie nicht vermitteln kann, erhalten Sie befristet die volle Rente. Sie müssen dann regelmäßig nachweisen, dass Sie keinen Teilzeitjob finden und weiterhin unter den gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Arbeitsfähigkeit im Sinne der EMR liegt vor, wenn man Sie auf irgendeine Tätigkeit verweisen kann. Sozialer Status, Voreinkommen oder Berufsausbildung spielen dabei keine Rolle. Wenn also z.B. ein angestellter Chirurg durch einen Unfall seine rechte Hand verliert, so kann man ihn auf den Job als Pförtner der Klinik verweisen.
Nur wer beim Inkrafttreten der Rentenreform von 2000, also am 02.01.2001, bereits 40 Jahre alt war, für den gilt ein so genannter Bestandsschutz. Dieser Personenkreis kann weiterhin eine Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Im Gegensatz zu den "neuen" Erwerbsminderungsrenten wird hier geprüft, ob Ihnen eine andere Tätigkeit aufgrund Ihrer Qualifikation zuzumuten ist. Auch dann erhalten Sie jedoch nur die halbe Erwerbsminderungsrente.

Unser Rat:

Sofern Ihnen von der Deutschen Rentenversicherung keine Renteninformation zugesandt wurde, sollte eine solche angefordert werden. Bitte prüfen Sie ihren dort aufgeführten Versicherungsverlauf auf Vollständigkeit. Sind alle Ausbildungs-, Wehr- und Zivildienst bzw. Kindererziehungszeiten erfasst? Wenn nicht, stellen Sie einen Antrag auf Kontenklärung und weisen Sie entsprechende Zeiten bitte nach.

Beamtenversorgung

Die Rechtsgrundlagen für die Versorgung der Beamten sind zu finden im Beamtenversorgungsgesetz und im Bundesbeamtengesetz (BBG). Obligatorische Ansprüche bestehen bei Beamten möglicherweise über die Beamtenversorgung, sofern Sie bereits fünf ruhegehaltsfähige Dienstjahre nachweisen können und ihr Dienstherr Sie dienstunfähig geschrieben hat. Die Höhe der Dienstunfähigkeitsrente hängt unter anderem von der Besoldungsgruppe und vom Familienstand ab. Eine überschlägige Berechnung können Sie auf den Internetseiten der Firma vdata vornehmen. Positiv: Beamte haben bereits nach 5 Dienstjahren zumindest Anspruch auf die so genannte amtsunabhängige Mindestversorgung (§ 14 Abs. 2 Beamtenversorgungsgesetz). Sie wird auf Basis der Bezüge der Endstufe der Besoldungsgruppe A4 (65% hiervon) berechnet und beträgt derzeit gut 1.200 €.

Berufsständische Versorgung

Einige Berufsgruppen (Ärzte, Architekten, Juristen) können auch Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung werden. Über dieses Versorgungssystem haben Sie dann in der Regel Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Wartezeiten gibt es nicht. Das Versorgungswerk tritt grundsätzlich allerdings erst bei hundertprozentiger Berufsunfähigkeit der ein. Bei teilweiser Berufsunfähigkeit wird hingegen nicht geleistet, so dass eine zusätzliche private Absicherung Sinn macht. Weitere Hinweise zur Definition, wann Berufsunfähigkeit im Sinne der Versorgungswerke gegeben ist, können Sie einem Hintergrundinfo derArbeitsgemeinschaft Berufsständischer Versorgungseinrichtungen e.V. (ABV) entnehmen.

 

Betriebliche Altersversorgung

Auch über eine so genannte Betriebsrente kann später Versicherungsschutz bestehen. Zu prüfen bleibt dann, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe.

Bei der Ermittlung des Versicherungsbedarfs kann folgende Tabelle helfen:

  Beispiel Eigene Situation
Feste monatliche Ausgaben 2.000 €  
abzgl. halbe Erwerbsminderungsrente 1.000 €  
abzgl. Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung (z.B. Presseversorgung) 0 €  
abzgl. sonstiger monatlicher Einnahmen (z.B. Miete, Pacht, Zinsen) 100 €  
abzgl. Einkommen des Partners 500 €  
= Versicherungsbedarf 400 €  

Unser Rat

Es gibt für Hausfrauen /-männer mittlerweile eine Reihe interessanter Angebote zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sofern Berufsunfähigkeitsschutz von Nöten ist, sollte neben den üblichen Auswahlkriterien vor allem auf folgendes Wert gelegt werden: Die Rente sollte von vornherein nicht zu niedrig bemessen und der Vertrag sollte mit einer Erhöhungsoption versehen werden. Diese sollte erlauben, dass der Schutz bei einer späteren Berufsaufnahme ohne erneute Gesundheitsprüfung in einem bestimmten Umfang erhöht werden kann. Außerdem sollte zumindest eine Beitragsdynamik in den Vertrag eingeschlossen werden.

Wie schließe ich den Vertrag?

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständige Versicherung oder in Kombination mit einer...

1. ... Risikolebensversicherung

Sind Ihre Hinterbliebenen im Todesfall ausreichend abgesichert ?

Sollte eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden?

  Quellen: Destatis, Gesundheitsberichterstattung des Bundes

 

Zunächst einmal sollten Sie prüfen, mit welchen Ansprüchen die Hinterbliebenen in Ihrem Todesfall derzeit rechnen können.

 

1. Schritt: Obligatorische Ansprüche prüfen
Angestellte und freie Journalisten (über die KSK) sind Sie obligatorisch Renten versichert über die Deutsche Rentenversicherung. Sofern verheiratet, hat der Ehepartner  Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, sofern  mindestens 60 Pflichtbeiträge entrichtet wurden. Kinder haben ggf. Anspruch auf Waisenrente. Ermittelt werden sollten daher im ersten Schritt die gesetzlichen Rentenanwartschaften für Witwen- und Waisenrenten.

Tipp: Im Internet können Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung eine Renteninformation anfordern. Ihren Versicherungsverlauf mit einer Berechnung und Hochrechnung Ihrer Rentenanwartschaften anfordern. Prüfen Sie, ob im Versicherungsverlauf tatsächlich alle Zeiten anerkannt sind. Beispielsweise ob Schul- und Studienzeiten nach dem 16. Geburtstag oder Ausbildungszeiten explizit als solche und/oder Kindererziehungszeiten erfasst sind.

Verbeamtete Journalisten sollten Ihre Ansprüche aus der Beamtenversorgung ermitteln. Überschlägig lassen sich diese auf den Internetseiten unter www.vdata.de berechnen.

Mitglieder eines berufsständischen Versorgungswerkes sollten dort nachfragen, wie hoch der Schutz für die Hinterbliebenen ausfällt.

 

2. Schritt: Ansprüche aus Zusatzversorgungen prüfen

Prüfen Sie bitte im zweiten Schritt, ob Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung bestehen und ob sonstige Einnahmequellen (z.B. Zins-, Mieteinnahmen, bestehende Lebensversicherung) vorhanden sind.

 

3. Schritt: Rechnen
Berechnung des Versorgungsbedarfs für Hinterbliebene (Lebens- /Geschäftspartner, Kinder)

></>
Feste monatliche Ausgaben der Hinterbliebenen_____________€
abzgl. mtl. Witwenrenten /Witwerrenten aus gesetzlichen Versorgungssystemen (z.B. Dt. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk) ____________ €
abzgl. mtl. Waisenrente für alle Kinder aus gesetzlichen Versorgungssystemen (z.B. Dt. Rentenversicherung, Beamtenversorgung, berufsständisches Versorgungswerk)_____________€
abzgl. mtl. Miet-/ Zins-/Pachteinnahmen____________ €
abzgl. mtl. Einkommen des Partners / Kinder *____________ €
 = monatlicher Versorgungsbedarf____________ €

* Hier sind mehrere Konstellationen denkbar:
Die Einkommen können
- konstant bleiben,
- steigen (wenn beispielsweise ein derzeit nicht verdienender Partner wieder arbeiten gehen könnte)
oder
- auch fallen (wenn beispielsweise der Partner seine derzeitige Berufstätigkeit im Todesfall wegen der
Kinderbetreuung oder aus psychologischen Gründen einschränken muss).


Um den Versicherungsschutz Ihrer persönlichen Bedarfssituation anzupassen, sollten Sie vorab einige Eckwerte festlegen.

 

4. Schritt: Versicherungssumme bestimmen
Dazu können Sie folgende Faustformel verwenden:
monatlicher Versorgungsbedarf der Hinterbliebenen mal Faktor 400 = Todesfallversicherungssumme

Grund für die Wahl des Faktors 400: Ihren Hinterbliebenen sollen beispielsweise mit 1.000 € monatlich zusätzlich zu den bereits vorhandenen Ansprüchen versorgt werden. 1000 € x 400 ergibt eine Todesfallversicherungssumme von 400.000 €. Ein Kapital von 400.000 € im Todesfall ergibt bei einem Zins von 3 % eine jährliche Zinseinnahme von 12.000 €. Diese 12.000 € geteilt durch 12 ergeben wiederum den monatlichen Bedarf in Höhe von 1.000 €.

Das Anfangskapital wird in diesem Beispiel nicht aufgezehrt, dafür wurden anderseits Inflationseffekte und die steuerliche Komponente nicht berücksichtigt. Berücksichtigen Sie bei der Ermittlung der Versicherungssumme etwaige Ansprüche aus bestehenden Lebensversicherungen.

 

5. Schritt: Laufzeit festlegen
Legen Sie dann fest, für wie viele Jahre der Bedarf in etwa vorhanden ist (Wahl der Vertragslaufzeit). Sind beispielsweise Kinder vorhanden, empfiehlt es sich die Laufzeit mit dem vermutlichen Ausbildungsende des jüngsten Kindes in Einklang zu bringen. Achtung: Wählen Sie lieber eine längere Laufzeit als eine zu Kurze. Grund: Der Versicherer nimmt anhand Ihrer Gesundheitsangaben bei Antragsstellung eine Risikoprüfung vor und kann den Vertrag bei schlechtem Gesundheitszustand zu erschwerten Konditionen (Höherer Beitrag, Leistungsausschluss) annehmen oder, im schlimmsten Fall, ganz ablehnen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass Sie die Vertragslaufzeit zu kurz bemessen wurde und Ihr Gesundheitszustand hat sich verschlechtert, so kann eine Laufzeitverlängerung problematisch werden.

 

6. Schritt: Versicherungsform wählen
Zum Schluss sollten sie die Versicherungsform festlegen.

Soll beispielsweise ein Annuitätendarlehen abgesichert werden, empfiehlt sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit der Hypothekenschuld fallenden Versicherungssumme. Todesfallschutz besteht dann immer in Höhe der Darlehnsrestschuld.

Dient die Versicherung der Absicherung von Kindern, kann die Versicherungssumme linear fallen. Bei einer Laufzeit von 10 Jahren fällt beispielsweise die Versicherungssumme jährlich um 1/10. Grund: Im Jahre 9 wird nicht mehr das hohe Anfangskapital benötigt, sondern, da beispielsweise eine Ausbildung nur noch für 1 Jahr zu finanzieren ist, nur noch 1/10 der Versicherungssumme. Diese Form ist preiswerter als die mit konstant hoher Summe. Problematisch ist dabei jedoch, dass inflationsbedingte Effekte generell nicht berücksichtigt werden. Bemessen Sie daher die Anfangsversicherungssumme ausreichend hoch.

Eine konstante Summe wird meist dann gewählt, wenn ein Lebens- oder Geschäftspartner abzusichern ist.

 

7. Sollte eine Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gekoppelt werden?
Ob sich die Kombination einer Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Todesfallschutz lohnt, kann pauschal nicht beantwortet werden, sondern hängt von folgenden Parametern/Fragestellungen ab:

1. Einige Anbieter bieten gar keinen separaten Versicherungsschutz, sondern koppeln diesen immer mit einem geringen Todesfallschutz. Es macht daher Sinn, diese Anbieter nicht von vornherein aus den Vergleichen zu "klicken".
2. Bei anderen Anbietern ist die Kombination einer Risikolebensversicherung mit einer möglichst geringen Todesfallsumme (meist zwischen 5.000 € bis 25.000 €) unter bestimmten Parametern günstiger, als wenn Sie dort eine separate Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Diese Problematiken werden von uns dadurch gelöst, dass wir in unseren Analysen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in den Softwarevoreinstellungen immer nach den "optimalen BU-Schutz" suchen lassen. In den Ihnen zur Verfügung gestellten Vergleichen werden dann alle Varianten berücksichtigt.

Eine Kopplung des Vertrages lohnt meist allerdings nicht, da es schon verwunderlich wäre, wenn derjenige Anbieter, der in Ihrem Fall den optimalen Berufsunfähigkeitsschutz bietet, auch noch im Bereich der Risikolebensversicherung das beste Angebot unterbreitet. Daher halten wir prinzipiell eine Trennung für sinnvoll. Zudem ist der Bedarf für die Vertragslaufzeit meist unterschiedlich. Der Versicherungsschutz ist daher den individuellen Gegebenheiten anzupassen.Daher sollten wir, sofern Versicherungsbedarf im Todesfall und bei Berufsunfähigkeit besteht, zunächst immer getrennte Analysen durchführen, wobei wir bei der Berufsunfähigkeitsversicherung natürlich auch Tarife mit minimalem Todesfallschutz berücksichtigen. Natürlich führen wir auch im Bereich der reinen Risikolebensversicherung Risikovoranfragen durch. Stellt sich bei unserer Schlussempfehlung dann heraus, dass Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherer identisch sind und die restlichen Parameter auch zusammenpassen, kann der Schutz immer noch gekoppelt werden.

 

Tipp Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer wird erhoben, wenn ein Vermögen unentgeltlich von einer Person auf eine andere übergeht (diverse Freibeträge beachten!). Bei Lebensversicherungen ist das der Fall, wenn das Versicherungsunternehmen das Geld nicht an den Versicherungsnehmer, sondern an einen anderen Bezugsberechtigten oder an die Erben auszahlt. Ausnahme: Bei Direktversicherungen liegt kein erbschaftssteuerpflichtiger Vorgang vor. Setzt man dagegen den "Erblasser" nur als Versicherten und die "Erben" als Versicherungsnehmer ein, so fließt beim Tod des "Erblassers" die Versicherungsleistung den "Erben" steuerfrei zu.
Aber Achtung: Dem Versicherungsnehmer stehen die Gestaltungsrechte an dem Vertrag zu. Sollten Sie sich daher später trennen und eine neue Liebe mit dem Schutz bedenken wollen, kann Ihnen der Ex-Partner einen Strich durch die Rechnung machen und den Vertrag kündigen.

 

Hinweis Sterbegeldversicherung
Sterbegeldversicherung mit denen Beerdigungskosten abgesichert werden sollen, sind generell nichts anderes als Kapitallebensversicherungen. Also eine Mischung aus Sparvorgang verbunden mit einem Todesfallschutz. Vor allem aufgrund des hohen versicherten Endalters und der Kosten beim Lebensversicherer verzinst sich der Sparvorgang allerdings sehr schlecht. Außerdem führen die Kosten einer Beerdigung, auch wenn diese nicht als günstig zu bezeichnen sind, nicht unbedingt zum wirtschaftlichen Ruin der Hinterbliebenen. Mein Rat: Finger weg von Sterbegeldversicherung. Das ersparte Geld sollte in Banksparpläne, auf Tagesgeldkoten oder in Fondssparplänen angelegt werden.

 

Versicherungsbedingungen
Die Versicherungsbedingungen im Bereich der Risikolebensversicherung sind zum größten Teil standardisiert. Es gibt halt nur einen Versicherungsfall und das ist nun mal der Tod. Kein Schutz besteht übrigens bei Selbstmord binnen der ersten drei Jahre nach Vertragsabschluss.

Zwei Punkte gilt es besonders zu beachten:
1. Optionsrecht:
Einige Versicherer bieten ein so genanntes Optionsrecht. Bei bestimmten Ereignissen (z.B. Heirat, Geburt eines Kindes, Bau eines Hauses) kann der Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um einen bestimmten Betrag erhöht werden.

2. Passives Kriegsrisiko
Die Mitversicherung des passiven Kriegsrisikos ist für einige Journalisten, die sich in Krisen- und Kriegsgebieten ebenso interessant sein, sowie für Arbeitnehmer und andere Selbständige, die sich öfter in solchen kriselnden Regionen aufhalten, wichtig. Als grundsätzlich nicht versicherbar gilt das aktive Kriegsrisiko. Vereinfacht ausgedrückt, lässt sich das passive Kriegsrisiko vom Aktiven dadurch abgrenzen, dass beim Passiven die "Flinte" in die Hand genommen und gekämpft wird. Journalisten, die in Kriegsgebiete reisen, sollten sich daher rechtzeitig um geeigneten Schutz mit einer passenden "Kriegsklausel" kümmern.

 

Unser Rat:

Trennen Sie Spar- und Risikoprozess immer voneinander! Schliessen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung als eigenständigen Vertrag ab. Auch wenn Sie ansonsten vermeintlich eine "Geld-zurück-Garantie" haben oder zusätzlich fürs Alter zurücklegen, so bedenken Sie bitte: Statistisch gesehen, werden weit über 50% der kapitalbildenden Lebens-/Rentenversicherungen vor Vertragsende abgebrochen und enden oftmals mit hohen Verlusten! Geld bekommt man in der Regel auch nicht geschenkt, gerade nicht von einem Versicherungsunternehmen! Außerdem: Die Praxis zeigt uns, dass es wirklich purer Zufall wäre, wenn der in Ihrem Fall in Frage kommende Anbieter für den Berufsunfähigkeitsschutz auch noch das beste Angebot für den Sparprozess bieten würde. Bleiben Sie beim Geldanlageprozess daher lieber flexibel, um Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen entsprechend anlegen zu können. Schließlich wissen nur die wenigsten Hausfrauen /-männer, ob sie später wirklich dauerhaft einen entsprechenden Job haben und sich den Geldanlageprozess auch dauerhaft leisten können. Wenn es geht, nutzen Sie bei der Altersversorgung zunächst lieber die staatlichen Förderprogramme. Möglicherweise sind Sie ja mittelbaren oder unmittelbar förderberechtigt im Rahmen der Riesterrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte dagegen langfristig, d.h. mindestens bis Alter 65 bzw. 67 abgeschlossen werden.

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